Förderinfos für Investitionen in Lkw-Reifen und Telematik
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BAG „De-Minimis“ Ticker Aktuelle Infos:
07.01.2021 – Antragsstart BAG Sicherheit und Umwelt 2021. Bis zum 30.09.2021 können Erstanträge und Folgeanträge gestellt werden.
Erste Zuwendungsbescheide, für Anträge die am 07.01.2021 gestellt wurden, sind schon ab dem 12.01.2021 zugestellt worden.
Die Bescheide für die Erstanträge haben eine Durchführungsfrist von 5 Monaten ( Ablauf 12.06.2021).
Danach kann ein Folgeantrag über nicht verbrauchte Mittel gestellt werden, der wiederum 5 Monate Durchführungsfrist hat. 3 Folgeanträge können gestellt werden.
14.12.2020 – Die Antragsunterlagen für das Förderjahr 2021 wurden auf der BAG Homepage veröffentlicht. Es gibt keine Änderungen zu den Anträgen aus den Vorjahren. 2.000,- Euro je Fahrzeug, 33.000 Euro Höchstgrenze, Antragsstart 07.01.2021.
01.12.2020 – Stichtag für die Budgetbildung “ Antrag 2021″. Alle Fahrzeuge die auf das Unternehmen am 01.12.2020 zugelassen sind, zählen für das Budget ( je Fzg. ab 7,5t = 2.000 Euro).

BAG „De-Minimis“ Kurzüberblick
BAG Programm Sicherheit und Umwelt (De-minimis) im Bezug zur Förderung von Reifen und Telematiksystemen.
Subvention – 80 % Zuschuss
( Auszahlung nach Einreichung der gezahlten Rechnungen über einen Verwendungsnachweis).

Alle mit der Maßnahme in Zusammenhang stehenden Kosten:
Reifen:
-Reifen, Montage, Lieferung (!Keine Förderung von Montage-Kosten für Notdienste!) Lenk- und Antriebsachsen Förderung nach Geräuschklasse und Emissionsklasse.
Telematik:
-Geräte, Einbau, Gebühren, Schulungskosten
-Gebühren können auch in den Folgejahren gefördert werden.
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535 Millionen Euro stehen für 2021 erneut für die sogenannte Mautharmonisierung zur Verfügung.
De-minimis-Programm 251,9 Millionen Euro
Aus- und Weiterbildungsprogramm 125 Millionen Euro, Ausbildungsförderung nur für Berufskraftfahrer Auszubildende.
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WICHTIG !
- Vor Vertragsabschluss oder Bestellung muss der Antrag eingereicht werden
- Ein Tag nach Einstellung des Antrages in das BAG Portal, kann mit der Maßnahme (Bestellung, Vertragsabschluss) begonnen werden, der Zuwendungsbescheid muss nicht abgewartet werden.
- Maßnahmenbeginn ist die Bestellung oder der Vertragsabschluss
Welche Fahrzeuge dürfen ausgerüstet werden:
- Der Fahrzeugbezug (nicht der Einbau) muss nachgewiesen werden.
- Es können nur mautpflichtige Lkw ab 7,5t mit den Fördergeldern ausgerüstet werden!
Die Anträge für die Förderperiode 2021 sind ab dem 07.01.2021 und bis spätestens 30.09.2021, zu stellen.
Hilfreiche Links und Dokumente:
Bundesamt für Güterkraftverkehr:
Förderprogramm BAG „De-minimis“ Informationen zur Förderperiode 2021
Hilfestellung zur Beantragung von Förderungen für Lkw-Reifen
Hinweis:
Weitere Möglichkeiten der Förderung von Telematiksystemen:
(Digitalisierungsvorhaben):
Grundsätzlich werden von den Digitalisierungsprogrammen keine Ersatzinvestitionen gefördert.
Es muss ein Digitalisierungsfortschritt nachgewiesen werden.
Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
1. Digitalisierungsförderungen bundesweit
KFW – ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit (Bundesweit)
„Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“( Bundesweit)
2. Digitalisierungsprogramm der Bundesländer: