Förderinfos für Investitionen in Lkw-Reifen und Telematik

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BAG „De-Minimis“ Ticker Aktuelle Infos:

23.03.2021 Förderung „Intelligente Trailer-Technologien“ (ITT) startete am 23.03.2021, um 09.00 Uhr.

Gegenstand der Förderung ist die Anschaffung von intelligenter Trailer-Technologie, deren Einsatz erhebliche Effizienzreserven im Betrieb bietet und damit den Energieverbrauch mindert. Alle Infos hierzu, auf dieser Seite, im Bereich: ENF- Förderprogramm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte – Förderung intelligente Trailer-Technologie (ITT)

07.01.2021 – Antragsstart BAG Sicherheit und Umwelt 2021. Bis zum 30.09.2021 können Erstanträge und Folgeanträge gestellt werden.

Erste Zuwendungsbescheide, für Anträge die am 07.01.2021 gestellt wurden, sind schon ab dem 12.01.2021 zugestellt worden.

Die Bescheide für die Erstanträge haben eine Durchführungsfrist von 5 Monaten ( Ablauf 12.06.2021).

Danach kann ein Folgeantrag über nicht verbrauchte Mittel gestellt werden, der wiederum 5 Monate Durchführungsfrist hat. 3 Folgeanträge können gestellt werden.

14.12.2020 – Die Antragsunterlagen für das Förderjahr 2021 wurden auf der BAG Homepage veröffentlicht. Es gibt keine Änderungen zu den Anträgen aus den Vorjahren. 2.000,- Euro je Fahrzeug, 33.000 Euro Höchstgrenze, Antragsstart 07.01.2021.

BAG „De-Minimis“ Kurzüberblick

BAG Programm Sicherheit und Umwelt (De-minimis) im Bezug zur Förderung von Reifen und Telematiksystemen.

Subvention – 80 % Zuschuss

( Auszahlung nach Einreichung der gezahlten Rechnungen über einen Verwendungsnachweis).

Alle mit der Maßnahme in Zusammenhang stehenden Kosten:

 

Reifen:

-Reifen, Montage, Lieferung (!Keine Förderung von Montage-Kosten für Notdienste!) Lenk- und Antriebsachsen Förderung nach Geräuschklasse und Emissionsklasse. 

Telematik:

-Geräte, Einbau, Gebühren, Schulungskosten

-Gebühren können auch in den Folgejahren gefördert werden.

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535 Millionen Euro stehen für 2021 erneut für die sogenannte Mautharmonisierung zur Verfügung.

De-minimis-Programm 251,9 Millionen Euro

Aus- und Weiterbildungsprogramm 125 Millionen Euro, Ausbildungsförderung nur für Berufskraftfahrer Auszubildende.

ff

WICHTIG !

  • Vor Vertragsabschluss oder Bestellung muss der Antrag eingereicht werden
  • Ein Tag nach Einstellung des Antrages in das BAG Portal, kann mit der Maßnahme (Bestellung, Vertragsabschluss) begonnen werden, der Zuwendungsbescheid muss nicht abgewartet werden.
  • Maßnahmenbeginn ist die Bestellung oder der Vertragsabschluss

Welche Fahrzeuge dürfen ausgerüstet werden:

  • Der Fahrzeugbezug (nicht der Einbau) muss nachgewiesen werden.
  • Es können nur mautpflichtige Lkw ab 7,5t mit den Fördergeldern ausgerüstet werden!

Die Anträge für die Förderperiode 2021 sind ab dem 07.01.2021 und bis spätestens 30.09.2021, zu stellen.

Hinweis:

Achtung! Inhalt der Website ist ohne Gewähr. Die Texte sind nach heutigem Stand ( das jeweilige Revisionsdatum der Website) aus den Veröffentlichungen des Bundesamts für Güterkraftverkehr entstanden.    
Die Verwaltungspraxis kann sich ändern.  Bitte beachten Sie, dass vor Bestellung und Kauf ein gültiger Antrag über das Elektronische Portal beim BAG (Bundesamt für Güterkraftverkehr) eingestellt werden muss. Der Förderantrag muss genehmigt werden, ein gültiger Bescheid vorliegen und ein Verwendungsnachweis in das BAG-Portal geladen werden. Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises, durch das BAG, wird die Subvention ausgezahlt.

ENF – Förderprogramm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte intelligente Trailer-Technologie (ITT) –

NEU: Es kann jeder Auflieger/ Anhänger (auch Bestandsauflieger/ Anhänger) mit max. 8.333 Euro je Technologie (Auflistung) ausgestattet werden.

Max. 5.000 Euro Zuschuss (60%) werden vom BAG dafür erstattet.

Mehrere Technologien können für einen Auflieger beantragt werden! Immer mit je 5.000 Euro Zuschuss als Höchstgrenze.

Wichtig! Im Antrag müssen alle Anhänger-/Auflieger-Maßnahmen beschrieben und eine Preisangabe gemacht werden. Ein Preis-Angebot über die Maßnahme wäre somit hilfreich bei der Antragstellung und sollte mit dem Antrag hochgeladen werden.

Spätestens bei der Auszahlung, die vorab mit Bestellung erfolgt, müssen konkrete Preise vorliegen.

Bis zum 31.12.2021 muss die Verwendung nachgewiesen werden! D.h. ein Verwendungsnachweis mit Zahlbeleg muss in das Portal geladen werden.

Die Maßnahme, mit Lieferung und Zahlung muss abgeschlossen sein.

Ansonsten wird der Betrag zurückgefordert! 

Bei einer gewünschten Förderung eines kompletten Aufliegers ( Kühlauflieger/ Ultraleichtauflieger) reicht die Preisangabe des kompletten Aufliegers.

Zusätzlich zur Förderung des kompletten Aufliegers können auch Einzelmaßnahmen benantragt werden, diese müssen aber wiederum mit einem Preisangebot belegt werden.

Gegenstand der Förderung ist die Anschaffung von intelligenter Trailer-Technologie, deren Einsatz erhebliche Effizienzreserven im Betrieb bietet und damit den Energieverbrauch mindert.
Als solche kommen etwa (nicht abschließend/weitere können auf Anfrage folgen) folgende Technologien in/an Aufliegern und Anhängern in Betracht (wichtige Maßnahmen in Farbe/Fettschrift):

– Aerodynamische Anbauteile
2-Aerodynamisch optimierte Aufbauausführung (durch Absenkung des Dachs am Heck)
3-Aerodynamischer Trailer
4-Rear-Flaps (Dach und/oder Seite, aerodynamische Heckklappe)
5-Schiebeverdeckplane, Bsp.:Kippauflieger
6-Sideskirts (aerodynamische Seitenverkleidung)
7-Stirnwandverkleidung
8-Trailer-Dachabdeckung
9-Unterbodenverkleidung

– Optimierung des Reifenrollwiderstands

10-Automatische Reifendrucknachfüllung / Reifendruckregelanlage
11-Liftachse bzw. doppelter Achslift
12-Nachlauflenkachse
13-Reifen der Energieeffizienzklasse C oder besser
14-Reifendruckkontrolle (autark)
15-Zwangsgelenkte Sattelauflieger

Optimierung Ladekapazität/Anzahl Fahrten

16-Auflieger mit Anhängerkupplung (AHK)
17-Doppelstockfahrzeug, Doppelstockeinrichtung
18-Einzelfahrzeug Dolly (Lang-LKW Typ 3)
19-Kranbarmachung des Trailers
20-Leichtbaukomponenten (Alu-Felgen, Alu-Latten,Alu-Luftbehälter, )
21-Leichtbautrailer, Alu-Kastenmulde bei Sattelkipper
22-Trailerbezogene Telematik-Komponenten
23-Verlängerter Sattelauflieger (Lang-Lkw Typ 1)

– Alternativen zum Dieselkraftstoff

24-Kühlgerät mit E-Motor oder Hybridmotor (Elektrobetrieb in Innenstädten oder auf Rastplätzen)
25-Rekuperationssysteme, soweit der Energieverbrauch des Dieselmotors dadurch reduziert wird
26-Kühlauflieger mit einer Isolationswirkung von mindestens 0,36-K (K-Wert = Wärmedurchgangskoeffizient)


Beihilferecht: Auszahlung erfolgt über die Richtlinie „Kleinbeihilfen“. Die Beihilfen zählen nicht zu den De-minimis Beihilfen und wirken sich somit nicht auf die De-minimis-Höchstgrenze aus. Der Antragsteller hat in elektronischer Form jede Kleinbeihilfe anzugeben, die er bislang auf Basis der „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ erhalten hat.
Auf Grundlage dieser Beihilferegelung können beihilfegebende Stellen sogenannte Kleinbeihilfen an Unternehmen gewähren. Die Gesamtsumme der einem Unternehmen nach dieser Regelung gewährten Kleinbeihilfen darf den Höchstbetrag von 1.800.000 Euro nicht übersteigen.

Bestellung der Technologien/ Maßnahmen muss nach der Antragstellung liegen.
– Maßnahmenbeginn ist somit die „Bestellung der Technologie“ oder die Bestellung des Neufahrzeuges mit der Technologie (beides nach Antragstellung).

– Kauf- oder Leasingverträge werden akzeptiert. Die Mindestlaufzeit von Leasingverträgen ist 24 Monate.

 

Weitere Möglichkeiten der Förderung von Telematiksystemen:

(Digitalisierungsvorhaben):

Grundsätzlich werden von den Digitalisierungsprogrammen keine Ersatzinvestitionen gefördert.
Es muss ein Digitalisierungsfortschritt nachgewiesen werden.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

1. Digitalisierungsförderungen bundesweit

2. Digitalisierungsprogramm der Bundesländer:

Mittelstand 4.0 (Berlin)

Brandenburgischer Innovationsgutschein (Brandenburg)

Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 (Bremen)

Kredit Innovation (Hamburg)

Innovationskredit (Hessen)

Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen (Hessen)

DigiTrans (Mecklenburg-Vorpommern)

Digitalbonus.Niedersachsen (Niedersachsen)

Mittelstand innovativ – Innovations- und Digitalisierungsassistent (Nordrhein-Westfalen)

Mittelstand innovativ – Innovations- und Digitalisierungsgutschein (Nordrhein-Westfalen)

NRW.BANK Digitalisierungskredit (Nordrhein-Westfalen)

NRW.BANK Innovationskredit (Nordrhein-Westfalen)

Betriebsmittelkredit RLP (Rheinland-Pfalz)

Förderung von Beratungen zu Innovation und Technologie (Rheinland-Pfalz)

Innovationskredit RLP (Rheinland-Pfalz)

DigitalStarter (Saarland)

Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business) – (Sachsen)

Innovationsprämie (Sachsen)

Digital-Innovation (Sachsen-Anhalt)

Digitalbonus (Thüringen)