Innovationskredit 4.0 Bayern

  • Für Investitionen in Innovationen & den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
  • Für Unternehmern und Freiberufler mit Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR
  • Förderung in 3 Stufen: Je anspruchsvoller das Vorhaben, desto günstiger die Zinssätze
  • Darlehen bis zu 15 Mio. EUR
  • 2 % Tilgungszuschuss für Basisinnovationen und innovative Unternehmen (Stufe 1)
  • ERP-Förderzuschuss der KfW für LevelUp- und HighEnd-Innovationen (Stufen 2 und 3) möglich

Antragsberechtigte – Wer wird gefördert?

  • Unternehmern und Freiberufler mit Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR.

Ziel und Gegenstand der Förderung

Der Innovationskredit 4.0 bietet eine an Ihrem individuellen Bedarf und Ihren Zielen orientierte Förderung. Ob Sie ein Innovations- oder Digitalisierungsvorhaben durchführen oder als innovatives Unternehmen eine flexible Finanzierung suchen – grundsätzlich gilt: Wir bieten Ihnen effiziente Finanzierungsmodelle, die zu Ihrem Unternehmen passen. Dafür sorgen die breite Palette der Finanzierungsbausteine, niedrige Zinssätze, bedarfsgerechte Laufzeiten und tilgungsfreie Zeiträume.

Was wird gefördert:

  • Investitionen in Innovationsvorhaben
  • den mit den Vorhaben verbundenen Betriebsmittelbedarf
  • den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen

Als innovative Vorhaben zählen wir die Entwicklung neuer oder merklich verbesserter Produkte bzw. Prozesse, die sich von den bisherigen Produkten und / oder Prozessen des Unternehmens deutlich unterscheiden und die auf dem Markt bzw. im jeweiligen Unternehmen eingeführt werden sollen. Diese Produkt-/ Prozessinnovationen können im Unternehmen selbst oder im Auftrag entwickelt werden und umfassen Produkt- und Dienstleistungs- oder Prozessinnovationen inkl. Marketing-, Organisations-, und Geschäftsmodellinnovationen.

Als innovativ stufen wir Unternehmen ein, wenn sie entweder schnell wachsen, hohe F&E-/ Innovationskosten haben, eine Innovationsförderung oder Venture Capital erhalten bzw. erhalten haben.

Wie wird gefördert:

Förderung in 3 Stufen: Je anspruchsvoller das Vorhaben, desto günstiger die Zinssätze:

Stufe 1: Basisinnovationen

a) Einfache Produktverbesserungen und Markteinführung von Innovationen

b) Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen

  • Darlehenshöchstbetrag: 7,5 Mio. EUR
  • 2 % Tilgungszuschuss

Stufe 2: LevelUp-Innovationen

a) Entwicklung von Innovationen, die für das Unternehmen neu sind

b) Investitionen in die Umsetzung von im Unternehmen selbst oder im Auftrag entwickelter Innovationen

  • Darlehenshöchstbetrag: 15 Mio. EUR
  • ERP-Förderzuschuss der KfW möglich. Die Höhe des ERP-Förderzuschusses wird auf kfw.de/513-konditionen veröffentlicht und beträgt maximal 200.000 EUR

Stufe 3: HighEnd-Innovationen

a) Große LevelUp-Innovationen: Jedes in Stufe 2 a) förderfähige Vorhaben, wenn der Kreditbetrag 5 % des letzten Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe übersteigt

b) Entwicklung / Umsetzung von KI-Innovation: Forschung und Entwicklung zur künstlichen Intelligenz, die die Anforderung der Stufe 2 erfüllen

  • Darlehenshöchstbetrag: 15 Mio. EUR
  • ERP-Förderzuschuss der KfW möglich. Die Höhe des ERP-Förderzuschusses wird auf kfw.de/513-konditionen veröffentlicht und beträgt maximal 200.000 EUR

 

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.

2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.

4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.

5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.

7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.


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