Innovationskredit 4.0 Bayern
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehens mit Tilgungszuschuss.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens 25.000 EUR und maximal 7,5 Mio. EUR je Vorhaben.
Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt 1% des zugesagten Betrages.
Antragsberechtigte – Wer wird gefördert?
Die geförderte Zielgruppe sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen einschließlich neu gegründeter Unternehmen und Angehörige freier Berufe. Die Betriebsstätte oder Niederlassung muss sich in Bayern befinden.
Ziel und Gegenstand der Förderung
Die LfA Förderbank Bayern gewährt zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie von Investitionen und Betriebsmitteln innovativer Unternehmen. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittelbedarf bei innovativen Vorhaben, bei innovativen Unternehmen darüber hinaus auch der allgemeine Betriebsmittelbedarf. Ziel ist es, innovative Vorhaben anzustoßen, die Digitalisierung der Unternehmen zu beschleunigen bzw. innovativen Unternehmen die Finanzierung zu erleichtern.
Fördervoraussetzungen
Für die Einstufung eines Unternehmens als innovativ muss mindestens eines von vier Hauptkriterien erfüllt sein.
- Überdurchschnittliches Unternehmenswachstum
- Hohe F&E/Innovations-Aufwände
- In den letzten 36 Monaten erhaltene Innovationsförderung (z.B. auf europäischer Ebene)
- Erhalt von Venture-Kapital in den letzten 24 Monaten
Das Vorhaben muss in wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.
Die Vorhaben müssen innerhalb eines Jahres nach Bewilligung begonnen werden können.
Was nicht gefördert wird:
Betriebsübernahmen, Umschuldungen und Prolongationen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Richtlinien gelten bis zum 31. Dezember 2022.
Stand 20.12.2019
Quelle LfA Förderbank Bayern und Förderdatenbank des BMWi