Innovationskredit 4.0 Bayern

 

Antragsberechtigte – Wer wird gefördert?

• Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU)

• Neu gegründete Unternehmen

• Angehörige Freier Berufe

Ziel und Gegenstand der Förderung

Der Innovationskredit 4.0 bietet eine an Ihrem individuellen Bedarf und Ihren Zielen orientierte Förderung. Ob Sie ein Innovations- oder Digitalisierungsvorhaben durchführen oder als innovatives Unternehmen eine flexible Finanzierung suchen – grundsätzlich gilt: Wir bieten Ihnen effiziente Finanzierungsmodelle, die zu Ihrem Unternehmen passen. Dafür sorgen die breite Palette der Finanzierungsbausteine, niedrige Zinssätze, bedarfsgerechte Laufzeiten und tilgungsfreie Zeiträume.

Fördervoraussetzungen

• Ihr Vorhaben muss in Bayern durchgeführt und umgesetzt

werden

• Ihr Vorhaben ist technisch anspruchsvoll und mit einem erheblichen technologischen und

wirtschaftlichen Risiko verbunden

Was nicht gefördert wird:

Betriebsübernahmen, Umschuldungen und Prolongationen sowie Vorhaben im Ausland können nicht gefördert werden.

Art und Höhe der Förderung

Kleine und mittlere

Unternehmen und
Freie Berufe

 

Darlehen Innovationskredit 4.0


Zinssatz: Zinsverbilligung durch den
Einsatz staatlicher

Haushaltsmittel aus dem Gewinn der LfA und die zinsgünstige Refinanzierung durch die KfW


Tilgungszuschuss: bis zu 2 %


Laufzeit: 5 bis 10 Jahre


Tilgungsfrei: 1 bis 2 Jahre


Darlehensmindestbetrag: 25.000 Euro


Darlehenshöchstbetrag 7,5 Mio. Euro
pro Vorhaben:


Vorhabensmindestbetrag:


Finanzierungsanteil bis zu 100 %


Unternehmen und

Freie Berufe bis
500 Mio. Euro Umsatz

 

Universalkredit


Zinssatz: Vorzugskonditionen am

unteren Ende der Marktzinssätze


Tilgungszuschuss:


Laufzeit: 3 bis 20 Jahre


Tilgungsfrei: 1 bis 2 Jahre bzw.
15 Jahre endfällig;
optional 0 Jahre


Darlehensmindestbetrag: 25.000 Euro


Darlehenshöchstbetrag

pro Vorhaben: 15 Mio. Euro


Vorhabensmindestbetrag:


Finanzierungsanteil: bis zu 100 %


Leistungen des Weick Consulting Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen.

2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.

4.  Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.

6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.


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E-Mail: info@weick-consulting.com

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