Innovationskredit 4.0 Bayern
- Für Investitionen in Innovationen & den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
- Für Unternehmern und Freiberufler mit Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR
- Förderung in 3 Stufen: Je anspruchsvoller das Vorhaben, desto günstiger die Zinssätze
- Darlehen bis zu 15 Mio. EUR
- 2 % Tilgungszuschuss für Basisinnovationen und innovative Unternehmen (Stufe 1)
- ERP-Förderzuschuss der KfW für LevelUp- und HighEnd-Innovationen (Stufen 2 und 3) möglich
Antragsberechtigte – Wer wird gefördert?
- Unternehmern und Freiberufler mit Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR.
Ziel und Gegenstand der Förderung
Was wird gefördert:
- Investitionen in Innovationsvorhaben
- den mit den Vorhaben verbundenen Betriebsmittelbedarf
- den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
Als innovative Vorhaben zählen wir die Entwicklung neuer oder merklich verbesserter Produkte bzw. Prozesse, die sich von den bisherigen Produkten und / oder Prozessen des Unternehmens deutlich unterscheiden und die auf dem Markt bzw. im jeweiligen Unternehmen eingeführt werden sollen. Diese Produkt-/ Prozessinnovationen können im Unternehmen selbst oder im Auftrag entwickelt werden und umfassen Produkt- und Dienstleistungs- oder Prozessinnovationen inkl. Marketing-, Organisations-, und Geschäftsmodellinnovationen.
Als innovativ stufen wir Unternehmen ein, wenn sie entweder schnell wachsen, hohe F&E-/ Innovationskosten haben, eine Innovationsförderung oder Venture Capital erhalten bzw. erhalten haben.
Wie wird gefördert:
Förderung in 3 Stufen: Je anspruchsvoller das Vorhaben, desto günstiger die Zinssätze:
Stufe 1: Basisinnovationen
a) Einfache Produktverbesserungen und Markteinführung von Innovationen
b) Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
- Darlehenshöchstbetrag: 7,5 Mio. EUR
- 2 % Tilgungszuschuss
Stufe 2: LevelUp-Innovationen
a) Entwicklung von Innovationen, die für das Unternehmen neu sind
b) Investitionen in die Umsetzung von im Unternehmen selbst oder im Auftrag entwickelter Innovationen
- Darlehenshöchstbetrag: 15 Mio. EUR
- ERP-Förderzuschuss der KfW möglich. Die Höhe des ERP-Förderzuschusses wird auf kfw.de/513-konditionen veröffentlicht und beträgt maximal 200.000 EUR
Stufe 3: HighEnd-Innovationen
a) Große LevelUp-Innovationen: Jedes in Stufe 2 a) förderfähige Vorhaben, wenn der Kreditbetrag 5 % des letzten Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe übersteigt
b) Entwicklung / Umsetzung von KI-Innovation: Forschung und Entwicklung zur künstlichen Intelligenz, die die Anforderung der Stufe 2 erfüllen
- Darlehenshöchstbetrag: 15 Mio. EUR
- ERP-Förderzuschuss der KfW möglich. Die Höhe des ERP-Förderzuschusses wird auf kfw.de/513-konditionen veröffentlicht und beträgt maximal 200.000 EUR
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
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2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
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4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
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5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
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6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
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8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
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Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com
