BALM Umweltschutz und Sicherheit. Vorher (BAG) De-minimis
„Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals „De-minimis“)
beginnt am 05. Februar 2024, 09.00 Uhr und endet am 31. Mai 2024.
Maßnahmen Übersicht
US Maßnahmen ab 1.2 Umweltschutz und Sicherheit.
1.2 Ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze
US Maßnahmen ab 1.8 bis 1.10.
1.8 Aufwendungen für aerodynamische Maßnahmen zur Verringerung des Luftwiderstands
Maßnahmen ab 1.1 Umweltschutz und Sicherheit.
1.1 Kauf, Miete und Leasing von Fahrerassistenzsystemen sowie Hard- und Software von Kommunikationslösungen für die Anbindung des Lkw an den Betrieb
Maßnahmennummer
1.1001
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Abstandsregler
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.1001
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Abstandsregler
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
für das Anfahren an Steigungen
Maßnahmennummer
1.1003
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Automatische Achslast- und Profiltiefenkontrolle
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.1004
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Automatische Reifendruckkontrolle
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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nur für Kraftfahrzeuge und Auflieger/Anhänger mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024
Maßnahmennummer
1.1005
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Datenerfassungsgerät
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Mobiles Datenerfassungsgerät, mobiles Gerät für die Warendistribution, Scanner – inkl. Halterung
Maßnahmennummer
1.1006
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Elektrische Hilfslenkung
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Lenkkräfte beim Fahrzeug werden elektronisch übertragen
Maßnahmennummer
1.1007
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Elektronische Antriebsschlupfregelung (ASR)
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.1008
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Elektronische Stabilitätskontrolle
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
nur für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung bis einschl. 05.07.2022
Maßnahmennummer
1.1009
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Fahrdynamik-Regelsystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
nur für Kraftfahrzeuge und Auflieger/Anhänger mit Erstzulassung bis einschl. 05.07.2022
Maßnahmennummer
1.1010
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Fahrzeugortungsgerät/Satellitenortungstechnik (GPS)
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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die ggf. auch bei einer ungewöhnlichen Routenabweichung, einer außerplanmäßigen Öffnung des Frachtraums oder der Abkopplung des Aufliegers im Unternehmen Alarm schlägt.
Maßnahmennummer
1.1011
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Faxgerät
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
nur ohne Sprachkommunikation
Maßnahmennummer
1.1012
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Frontkamera
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.1013
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Funkgerät
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
bspw. CB-Funk
Maßnahmennummer
1.1014
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Geschwindigkeitsbegrenzer
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
nur für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung bis einschl. 05.07.2022
Maßnahmennummer
1.1015
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Hochentwickeltes Notbrems-Assistenzsystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
nur für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung bis einschl. 05.07.2022
Maßnahmennummer
1.1016
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Bitte aufklappen
nur für Kraftfahrzeuge mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024.
Maßnahmennummer
1.1017
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Intelligenter Tachograph der 2. Version
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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nur die Mehrausgaben für den überobligatorischen Fahrtenschreiber im Vergleich zum verbindlich vorgeschriebenen Fahrtenschreiber; weil seit dem 21.08.2023 in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen ein intelligenter Tachograph der 2. Version verbaut sein muss, kann nur die überobligatorische Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen mit dem neuen intelligenten Tachographen der 2. Version gefördert werden; Für Bestandsfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gilt: Wenn diese bisher über einen analogen oder digitalen Fahrtenschreiber der 1. Generation verfügen, müssen diese spätestens zum 31.12.2024 auf den neuen intelligenten Tachographen der 2. Version umrüsten. Wenn diese bereits einen intelligenten Tachographen der 1. Version nutzen, ist die Umrüstungs-Deadline der 18.08.2025. Eine Förderung kommt somit jeweils nur in Betracht, soweit eine verpflichtende Umrüstung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Maßnahme noch nicht gesetzlich vorgeschrieben war.
Maßnahmennummer
1.1018
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Lenkzeitassistent
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.1019
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Mobiler Computer
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Notebook, Laptop, Netbook, Mobilfunkgerät, inkl. Ausgaben für eine App, die bestimmte Funktionen des Android- Systems während der Fahrt sperrt; nur, wenn vom Hersteller eine Bescheinigung vorgelegt wird, die belegt, dass die Funktionen nur im Stillstand bei ausgeschaltetem Motor und nicht selbstständig vom Antragstellenden wieder aktiviert werden können.
Maßnahmennummer
1.1020
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Mobiler Drucker
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
nur, wenn im Fahrzeug fest verbaut
Maßnahmennummer
1.1021
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Navigationssystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
inkl. Beschaffung/Update von Kartenmaterial; ggf. inkludierte Radiofunktion ist förderunschädlich
Maßnahmennummer
1.1022
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Reifendrucküberwachungssystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Bitte aufklappen
nur für Kraftfahrzeuge und Auflieger/Anhänger mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024.
Maßnahmennummer
1.1023
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Rückfahrassistent
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Bitte aufklappen
nur für Kraftfahrzeuge mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024.
Maßnahmennummer
1.1024
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Rückfahrkamera/Rückfahrvideosystem/
Rückraumüberwachungssystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Bitte aufklappen
nur für Kraftfahrzeuge mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024
Maßnahmennummer
1.1025
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Software/Update für Telematik und Auftragsmanagement
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Zusammenfassung/Titel
nur für Kraftfahrzeuge mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024.
Maßnahmennummer
1.1026
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Spurhaltewarnsystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
nur für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung bis einschl. 05.07.2022
Maßnahmennummer
1.1027
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Spurrückführungsassist (LRA)
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
nur für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung bis einschl. 05.07.2022
Maßnahmennummer
1.1028
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Totwinkel-Assistent
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Bitte aufklappen
nur sofern kein Abbiegeassistent und für Kraftfahrzeuge mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024.
Maßnahmennummer
1.1029
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Vorausschauender Tempomat
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Maßnahmennummer
1.1030
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Wankregelung
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Allgemeine Informationen zu BALM Umweltschutz und Sicherheit (US)
Antragsfristen
Die Anträge sind ab dem 05.02.2024 und bis zum 31.05.2024 zu stellen.
Wer wird gefördert?
Förderfähig sind alle gemeldeten Werk- und Güterkraftverkehre.
Wie hoch ist die Förderung?
Sie ergibt sich aus dem Betrag von 2.000 € multipliziert mit der Anzahl der jeweils zum 01.12. eines jeden Jahres mautpflichtigen zugelassenen Nutzfahrzeuge auf das Unternehmen über 7,5 Tonnen. Die jährliche Zuwendung ist begrenzt auf maximal 33.000 € je Unternehmen (Unternehmensverbund). Für die Maßnahmen werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 % gezahlt.
Was wird durch das Förderprogramm US gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten erhalten:
- fahrzeugbezogene Maßnahmen (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Telematiksystemen)
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)
Nutzen Sie unseren BALM Förderservice+ US Umweltschutz und Sicherheit ( vormals De-minimis) für die Antragstellung und Abruf der Fördermittel.
Ihr Plus bei Beantragung und Abruf der BALM Fördermittel
Wer erfolgreich Förderprogramme des Bundesamtes für Mobilität und Logistik (BALM) nutzen will, muss viele Hürden überwinden. Unser neuer „BALM-Förderservice-Plus“ bietet hier kompetente Hilfe.
Neben der vollständigen Bearbeitung der De-minimis und Aus- und Weiterbildungs-Programme des BALM bietet der neue Service auch die Antragsstellung für weitgehend ungenutzte Förderalternativen und Rechtshilfe bei Ablehnungsbescheiden.
Sichern Sie sich bis zu 33.000,- Euro Zuschuss vom Staat, für Anschaffungen in den Bereichen: Lkw-Reifen, Telematik,LKW Neukauf, Auflieger/ Hänger Neukauf.
Profitieren auch Sie von den BALM-Weiterbildungszuschüssen für Fahrertraining, Disponentenschulungen etc.
Berechnungsbeispiel „Wir machen das für Sie“
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Güterkraftverkehr- oder Werksverkehr-Unternehmen
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6 Lkw über 7,5 Tonnen und 10 Mitarbeiter
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Anträge für De-minimis, Aus- und Weiterbildung und EEN
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Zufließende Mittel für den Antragsteller ca. 18 300,- € pro Jahr
Im Vierteljahr für 450,- €, zzgl MwSt.
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
- 1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
- 2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
- 3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
- 4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
- 5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
- 6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
- 7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
- 8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
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