BAG De-minimis
BALM Umweltschutz und Sicherheit US (De-minimis)

Jetzt bis zu 33.000 € Förderung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) sichern.
Antragstart ab 05.02.2024 bis 31.05.2024

BALM Umweltschutz und Sicherheit (US) ehemals De-minimis

Jetzt bis zu 33.000 € Förderung durch das Bundesamt für Mobilität und Logistik BALM sichern.
Antragstart für die Förderperiode 2024 ist am 05.02.2024 und endet am 31.05.2024.

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BALM Umweltschutz und Sicherheit. Vorher (BAG) De-minimis

Die Antragsfrist der Förderperiode 2024 für das Förderprogramm
„Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals „De-minimis“)
beginnt am 05. Februar 2024, 09.00 Uhr und endet am 31. Mai 2024.
Das Bundesamtes für Logistik und Mobilität fördert Maßnahmen mit bis zu 33.000 € je Unternehmen (Unternehmensverbund).

Maßnahmen Übersicht

Maßnahmen ab 1.1 Umweltschutz und Sicherheit.

1.1 Kauf, Miete und Leasing von Fahrerassistenzsystemen sowie Hard- und Software von Kommunikationslösungen für die Anbindung des Lkw an den Betrieb

Maßnahmennummer

1.1001

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Abstandsregler

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.1001

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Abstandsregler

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

für das Anfahren an Steigungen

Maßnahmennummer

1.1003

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Automatische Achslast- und Profiltiefenkontrolle

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.1004

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Automatische Reifendruckkontrolle

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Bitte aufklappen

nur für Kraftfahrzeuge und Auflieger/Anhänger mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024

Maßnahmennummer

1.1005

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Datenerfassungsgerät

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Mobiles Datenerfassungsgerät, mobiles Gerät für die Warendistribution, Scanner – inkl. Halterung

Maßnahmennummer

1.1006

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Elektrische Hilfslenkung

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Lenkkräfte beim Fahrzeug werden elektronisch übertragen

Maßnahmennummer

1.1007

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Elektronische Antriebsschlupfregelung (ASR)

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.1008

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Elektronische Stabilitätskontrolle

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

nur für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung bis einschl. 05.07.2022

Maßnahmennummer

1.1009

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Fahrdynamik-Regelsystem

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

nur für Kraftfahrzeuge und Auflieger/Anhänger mit Erstzulassung bis einschl. 05.07.2022

Maßnahmennummer

1.1010

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Fahrzeugortungsgerät/Satellitenortungstechnik (GPS)

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Bitte aufklappen

die ggf. auch bei einer ungewöhnlichen Routenabweichung, einer außerplanmäßigen Öffnung des Frachtraums oder der Abkopplung des Aufliegers im Unternehmen Alarm schlägt.

Maßnahmennummer

1.1011

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Faxgerät

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

nur ohne Sprachkommunikation

Maßnahmennummer

1.1012

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Frontkamera

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.1013

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Funkgerät

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

bspw. CB-Funk

Maßnahmennummer

1.1014

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Geschwindigkeitsbegrenzer

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

nur für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung bis einschl. 05.07.2022

Maßnahmennummer

1.1015

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Hochentwickeltes Notbrems-Assistenzsystem

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

nur für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung bis einschl. 05.07.2022

Maßnahmennummer

1.1016

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Intelligenter Geschwindigkeitsassistent

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Bitte aufklappen

nur für Kraftfahrzeuge mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024.

Maßnahmennummer

1.1017

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Intelligenter Tachograph der 2. Version

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Bitte aufklappen

nur die Mehrausgaben für den überobligatorischen Fahrtenschreiber im Vergleich zum verbindlich vorgeschriebenen Fahrtenschreiber; weil seit dem 21.08.2023 in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen ein intelligenter Tachograph der 2. Version verbaut sein muss, kann nur die überobligatorische Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen mit dem neuen intelligenten Tachographen der 2. Version gefördert werden; Für Bestandsfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gilt: Wenn diese bisher über einen analogen oder digitalen Fahrtenschreiber der 1. Generation verfügen, müssen diese spätestens zum 31.12.2024 auf den neuen intelligenten Tachographen der 2. Version umrüsten. Wenn diese bereits einen intelligenten Tachographen der 1. Version nutzen, ist die Umrüstungs-Deadline der 18.08.2025. Eine Förderung kommt somit jeweils nur in Betracht, soweit eine verpflichtende Umrüstung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Maßnahme noch nicht gesetzlich vorgeschrieben war.

Maßnahmennummer

1.1018

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Lenkzeitassistent

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.1019

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Mobiler Computer

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Bitte aufklappen

Notebook, Laptop, Netbook, Mobilfunkgerät, inkl. Ausgaben für eine App, die bestimmte Funktionen des Android- Systems während der Fahrt sperrt; nur, wenn vom Hersteller eine Bescheinigung vorgelegt wird, die belegt, dass die Funktionen nur im Stillstand bei ausgeschaltetem Motor und nicht selbstständig vom Antragstellenden wieder aktiviert werden können.

Maßnahmennummer

1.1020

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Mobiler Drucker

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

nur, wenn im Fahrzeug fest verbaut

Maßnahmennummer

1.1021

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Navigationssystem

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

inkl. Beschaffung/Update von Kartenmaterial; ggf. inkludierte Radiofunktion ist förderunschädlich

Maßnahmennummer

1.1022

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Reifendrucküberwachungssystem

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Bitte aufklappen

nur für Kraftfahrzeuge und Auflieger/Anhänger mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024.

Maßnahmennummer

1.1023

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Rückfahrassistent

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Bitte aufklappen

nur für Kraftfahrzeuge mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024.

Maßnahmennummer

1.1024

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Rückfahrkamera/Rückfahrvideosystem/

Rückraumüberwachungssystem

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Bitte aufklappen

nur für Kraftfahrzeuge mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024

Maßnahmennummer

1.1025

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Software/Update für Telematik und Auftragsmanagement

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Zusammenfassung/Titel

nur für Kraftfahrzeuge mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024.

Maßnahmennummer

1.1026

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Spurhaltewarnsystem

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

nur für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung bis einschl. 05.07.2022

Maßnahmennummer

1.1027

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Spurrückführungsassist (LRA)

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

nur für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung bis einschl. 05.07.2022

Maßnahmennummer

1.1028

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Totwinkel-Assistent

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Bitte aufklappen

nur sofern kein Abbiegeassistent und für Kraftfahrzeuge mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024.

Maßnahmennummer

1.1029

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Vorausschauender Tempomat

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.1030

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Wankregelung

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Allgemeine Informationen zu BALM Umweltschutz und Sicherheit (US)

Antragsfristen

Die Anträge sind ab dem 05.02.2024 und bis zum 31.05.2024 zu stellen.

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind alle gemeldeten Werk- und Güterkraftverkehre.

Wie hoch ist die Förderung?

Sie ergibt sich aus dem Betrag von 2.000 € multipliziert mit der Anzahl der jeweils zum 01.12. eines jeden Jahres mautpflichtigen zugelassenen Nutzfahrzeuge auf das Unternehmen über 7,5 Tonnen. Die jährliche Zuwendung ist begrenzt auf maximal 33.000 € je Unternehmen (Unternehmensverbund). Für die Maßnahmen werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 % gezahlt.

Was wird durch das Förderprogramm US gefördert?

Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten erhalten:

  • fahrzeugbezogene Maßnahmen (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Telematiksystemen)
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)

Nutzen Sie unseren BALM Förderservice+ US Umweltschutz und Sicherheit ( vormals De-minimis) für die Antragstellung und Abruf der Fördermittel.

Ihr Plus bei Beantragung und Abruf der BALM Fördermittel

Wer erfolgreich Förderprogramme des Bundesamtes für Mobilität und Logistik (BALM) nutzen will, muss viele Hürden überwinden. Unser neuer „BALM-Förderservice-Plus“ bietet hier kompetente Hilfe.

Neben der vollständigen Bearbeitung der De-minimis und Aus- und Weiterbildungs-Programme des BALM bietet der neue Service auch die Antragsstellung für weitgehend ungenutzte Förderalternativen und Rechtshilfe bei Ablehnungsbescheiden.

Sichern Sie sich bis zu 33.000,- Euro Zuschuss vom Staat, für Anschaffungen in den Bereichen: Lkw-Reifen, Telematik,LKW Neukauf, Auflieger/ Hänger Neukauf.

Profitieren auch Sie von den BALM-Weiterbildungszuschüssen für Fahrertraining, Disponentenschulungen etc.

Berechnungsbeispiel „Wir machen das für Sie“

  • Güterkraftverkehr- oder Werksverkehr-Unternehmen

  • 6 Lkw über 7,5 Tonnen und 10 Mitarbeiter

  • Anträge für De-minimis, Aus- und Weiterbildung und EEN

  • Zufließende Mittel für den Antragsteller ca. 18 300,- € pro Jahr

Im Vierteljahr für 450,- €, zzgl MwSt.

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

  • 1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
  • 2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
  • 3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
  • 4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
  • 5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
  • 6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
  • 7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
  • 8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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