Maßnahmen Übersicht
US Maßnahmen ab 1.2 Umweltschutz und Sicherheit.
1.2 Ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze
US Maßnahmen ab 1.8 bis 1.10.
1.8 Aufwendungen für aerodynamische Maßnahmen zur Verringerung des Luftwiderstands
US Maßnahmen ab 3.1 bis 3.5 Umweltschutz und Sicherheit.
3.1 Unternehmensberatung zu umwelt- oder sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung
3.2 Telematiksysteme
3.3 Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen
3.5 Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen sowie entsprechende Beratungen
Maßnahmen ab 1.8 bis 1.10 Umweltschutz und Sicherheit.
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1.8 Aufwendungen für aerodynamische Maßnahmen zur Verringerung des Luftwiderstands
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Maßnahmennummer
1.8001
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Automatischer Leerlaufbegrenzer
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
zur Kraftstoffeinsparung
Maßnahmennummer
1.8002
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Dynamische Motordrehmoment-Anpassung
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Maßnahmennummer
1.8003
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Getriebeleerlaufautomatik
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
bei Gefälle
Maßnahmennummer
1.8004
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Investitionsmehrausgaben für kranbare Trailer
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Maßnahmennummer
1.8005
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Ladegerät zur Stromversorgung
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
des Fahrerhauses
Maßnahmennummer
1.8006
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Liftachse
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Maßnahmennummer
1.8007
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Luftpress-Automatik
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
zur Reduktion des CO2-Ausstoßes
Maßnahmennummer
1.8008
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Rollwiderstands-Reduzierungssystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Maßnahmennummer
1.8009
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Solar Panel
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
zur Diesel-/Treibstoffunabhängigen Energiegewinnung
Maßnahmennummer
1.8010
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Start-Stopp-System
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Maßnahmennummer
1.8011
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Umrüstung von Diesel-Lkw auf alternative Antriebe
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Bitte aufklappen
auf die Antriebe Elektro, Diesel-Hybrid, Plug-in Diesel-Hybrid (PHEV) und Wasserstoff Das Fahrzeug muss sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits im Bestand der antragstellenden Person befinden.
Maßnahmennummer
1.8012
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Verbrauchsmesssystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
mit Auswertung
Maßnahmennummer
1.8013
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Vollautomatisiertes Getriebe/Schaltsystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Maßnahmennummer
1.8014
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Vor-/Nachlauflenkachse
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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1.10 Aufwendungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen (Lkw, Sattelzugmaschinen, Anhänger, Auflieger, Kraftstoff, Ladung)
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Maßnahmennummer
110.001
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Abschließbare Deichsel- und Kupplungssicherung
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Maßnahmennummer
110.002
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Diebstahlwarnanlagen
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
an Fahrzeugen; inkl. Wartung
Maßnahmennummer
110.003
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
K.O.-Gas-Warner
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
im Fahrerhaus
Maßnahmennummer
110.004
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Kamerasystem Frachtraum
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
für die Überwachung des Frachtraums
Maßnahmennummer
110.005
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Kofferaufbau mit Hartschale
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
zum Schutz des Transportguts vor Planenschlitzern
Maßnahmennummer
110.006
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Königsbolzensicherung
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Maßnahmennummer
110.007
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Kralle-Diebstahlschutz
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Maßnahmennummer
110.008
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
LKW-Alarmplane
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Maßnahmennummer
110.009
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Mehrweg-Sicherheits-Verschlusssystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Maßnahmennummer
110.010
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Nachtverriegelung
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
im Fahrerhaus
Maßnahmennummer
110.011
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Schnittfeste Gitterplane
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Maßnahmennummer
110.012
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Sicheres Parken
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Maßnahmennummer
110.013
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Siebeinsatz
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
im Tank
Maßnahmennummer
110.014
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Sog. „Panic-Button“
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
dessen Betätigung in Gefahrensituationen die Polizei und/oder das Unternehmen benachrichtigt
Maßnahmennummer
110.015
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Tankdiebstahlwarnanlage
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Maßnahmennummer
110.016
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Transponder
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
bspw. RFID an Paletten und anderen Frachtbehältern sowie direkt am Transportgut
Maßnahmennummer
110.017
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Verriegelungssystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Maßnahmennummer
110.018
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Wechsel(-aufbau-)brücke aus Hartschale
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
soweit eine diebstahlsichere Verbindung mit dem Fahrzeug besteht
Maßnahmennummer
110.019
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Wechsel(-lade-)behälter aus Hartschale
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
soweit eine diebstahlsichere Verbindung mit dem Fahrzeug besteht
Maßnahmennummer
110.020
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Wechselcontainer aus Hartschale
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
soweit eine diebstahlsichere Verbindung mit dem Fahrzeug besteht
Maßnahmennummer
110.021
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Wechselkoffer-(aufbau) aus Hartschale
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
soweit eine diebstahlsichere Verbindung mit dem Fahrzeug besteht
Maßnahmennummer
110.022
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Wegfahrsperre
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Maßnahmennummer
110.023
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Zusätzliche Sperre für das Lenkrad und/oder den Schalthebel
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Maßnahmennummer
110.024
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Zusätzlicher Verschlussriegel/Schösser
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
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Allgemeine Informationen zu BALM Umweltschutz und Sicherheit (US)
Antragsfristen
Die Anträge sind ab dem 05.02.2024 und bis zum 31.05.2024 zu stellen.
Wer wird gefördert?
Förderfähig sind alle gemeldeten Werk- und Güterkraftverkehre.
Wie hoch ist die Förderung?
Sie ergibt sich aus dem Betrag von 2.000 € multipliziert mit der Anzahl der jeweils zum 01.12. eines jeden Jahres mautpflichtigen zugelassenen Nutzfahrzeuge auf das Unternehmen über 7,5 Tonnen. Die jährliche Zuwendung ist begrenzt auf maximal 33.000 € je Unternehmen (Unternehmensverbund). Für die Maßnahmen werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 % gezahlt.
Was wird durch das Förderprogramm US gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten erhalten:
- fahrzeugbezogene Maßnahmen (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Telematiksystemen)
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)
Nutzen Sie unseren BALM Förderservice+ US Umweltschutz und Sicherheit ( vormals De-minimis) für die Antragstellung und Abruf der Fördermittel.
Ihr Plus bei Beantragung und Abruf der BALM Fördermittel
Wer erfolgreich Förderprogramme des Bundesamtes für Mobilität und Logistik (BALM) nutzen will, muss viele Hürden überwinden. Unser neuer „BALM-Förderservice-Plus“ bietet hier kompetente Hilfe.
Neben der vollständigen Bearbeitung der De-minimis und Aus- und Weiterbildungs-Programme des BALM bietet der neue Service auch die Antragsstellung für weitgehend ungenutzte Förderalternativen und Rechtshilfe bei Ablehnungsbescheiden.
Sichern Sie sich bis zu 33.000,- Euro Zuschuss vom Staat, für Anschaffungen in den Bereichen: Lkw-Reifen, Telematik,LKW Neukauf, Auflieger/ Hänger Neukauf.
Profitieren auch Sie von den BALM-Weiterbildungszuschüssen für Fahrertraining, Disponentenschulungen etc.
Berechnungsbeispiel „Wir machen das für Sie“
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Güterkraftverkehr- oder Werksverkehr-Unternehmen
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6 Lkw über 7,5 Tonnen und 10 Mitarbeiter
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Anträge für De-minimis, Aus- und Weiterbildung und EEN
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Zufließende Mittel für den Antragsteller ca. 18 300,- € pro Jahr
Im Vierteljahr für 450,- €, zzgl MwSt.
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
- 1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
- 2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
- 3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
- 4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
- 5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
- 6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
- 7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
- 8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
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