Förderung CO2-armer Nutzfahrzeuge
Rundum-Service für Fördermittelberatung

Mit dem Fördermittelservice+ Beratungsvertrag garantieren wir schnelle und sichere Mittelbeschaffung.

EMK-Förderprogramm für „Energiemindernde Komponenten“ in Neufahrzeugen

– Förderung für den Kauf von Neufahrzeugen ab 7,5t ( nicht 7,49t).

Sattelzugmaschinen, Fahrgestelle, Auflieger, Anhänger, Betonmischer, Kipper

 

Ein neuer Förderaufruf wird in 2024 erwartet! 

Förderverfahren:
Das Fördergeld wurde im Windhundverfahren vergeben. Der erste Förderaufruf wurde nach 4 Tagen geschlossen. Ein weiterer Förderaufruf wird in 2024 erwartet.

1. Förderung von Komponenten in Neufahrzeugen (LKW und Anhänger(Auflieger) mit Baujahr 2023 (Beginn der Produktion 2022 geht auch, wenn wesentliche Produktionsschritte in 2023 erfolgt sind oder erfolgen werden).
Ebenfalls werden komplette Trailer, wie zum Beispiel verlängerte Trailer oder aerodynamische Trailer, gefördert (max.5.000 Euro für Trailerförderung).

2. Förderung von Komponenten, die keine Serienausstattung und nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

3. Förderung je Maßnahme; mehrere Maßnahmen je Fahrzeug sind möglich.
Maximalhöhe: Zuschuss je Maßnahme: 5.000 Euro
Ausnahme, für Rekuperationsachsen können bis zu 10.000 Euro angefordert werden.
Jeweils immer zu berechnen über die Kosten für Ausgabe, je Maßnahme x Fördersatz (je nach Unternehmensgröße)

4. Förderung nach Betriebsgröße
– kleine Unternehmen 25%
(weniger als 50 MA und max. 10 Mill. Umsatz/Bilanz);
– mittlere Unternehmen 20%
(weniger als 250 Mitarbeiter und max. 50 Mill. Umsatz/ 43 Bilanzsumme)
– große Unternehmen 15%
(alle übrigen Unternehmen)

– Vor Zugang Zuwendungsbescheid darf nicht bestellt werden! Nur mit einseitigem Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss, wenn keine Förderung erfolgen sollte.

– Nach Zugang Zuwendungsbescheid, haben Sie einen Monat Zeit, die Bestellung auszulösen, die Bestellung muss nachgewiesen werden.

– Mit einem Zwischennachweis kann der Förderbetrag, nach Prüfung, angefordert werden (max. 6 Wochen vor Zahlung!).


Der Förderbetrag wird, vorbehaltlich der Möglichkeit der Rückforderung, vorab ausbezahlt.

Gefördert werden:


Nicht serienmäßige
Zusatzausstattung von Anhängern und Auflieger,
wie zum Beispiel:
– aerodynamische Anbauteile
– Optimierung des Reifenrollwiderstands
– Optimierung Ladekapazität/Anzahl Fahrten
– Leichtbau
– Erhöhung der Kühleffizienz
– Telematik
usw.

und
– Komponenten bei Fahrzeugen,
beispielsweise Getriebeleerlaufautomatiken bei Gefälle, Liftachsen, Start-Stopp-Systeme,
Aerodynamikpakete usw.

Eine aktuelle Übersicht können Sie bei uns anfordern.

Wer wird gefördert?

Alle Unternehmen die Fahrzeuge gewerblich einsetzten.

Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Antragstellung keine Bestellung ausführen dürfen.

Weitere Anforderungen des Förderprogramms an den Antragsteller:

  • nach Zustellung des Förderbescheides muss innerhalb von 1 Monaten ein Kauf- / Leasing- / Mietkaufvertrag nachgewiesen werden, sonst wird der Bescheid wieder aufgelöst,
  • nach Zulassung muss spätestens nach 2 Monaten die Verwendung für die Auszahlung eingereicht werden,
  • die Zweckbindungsfrist beträgt 2 Jahre; diese Haltedauer muss nachgewiesen werden, im anderen Falle muss anteilig zurückgezahlt werden
  • es ist keine Doppelförderung möglich, falls andere Förderungen schon beantragt wurden
Falls Sie jetzt schon konkrete Anschaffungspläne haben, setzen Sie uns bitte kurzfristig in Kenntnis. Die Antragsstellung, Beratung und Abwicklung des Förderverfahrens ist für Sie, als unser Kunde, in unserer Beratungsgebühr enthalten. Sie sind noch kein Kunde? Gerne machen wir Ihnen ein Angebot über unsere kostengünstigen Pauschalen.
Darüber hinaus können Sie die Einbauten des LKWs, im Bereich Sicherheit und Umwelt, über De-minimis-Programm des BALM subventionieren lassen, wie zum Beispiel Fahrersitz usw.. Hier finden Sie weitere Informationen zum BALM De-minimis Förderprogramm.

Fragen hierzu?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799880,
E-Mail: info@weick-consulting.com