„Rundum-Service“ – Kostenbeispiel für Fördermittelberatung

Im Rahmen eines Beratungsvertrages wird eine vierteljährliche Pauschale für Beratung und Unterstützung festgelegt.

Der Vertrag ist jederzeit mit einer Frist von 8 Wochen kündbar.

Berechnungsbeispiel „Wir machen das für Sie“

  • Güterkraftverkehr– oder Werksverkehr-Unternehmen

  • 6 Lkw über 7,5 Tonnen und 10 Mitarbeiter

  • Anträge für De-minimis, Aus- und Weiterbildung und EEN

  • Zufließende Mittel für den Antragsteller ca. 18 300,- € pro Jahr

Im Vierteljahr für 450,- €, zzgl MwSt.

Leistungen des Vertrages in der Übersicht:

  • Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter
  • Anträge ausfüllen und versenden
  • Permanente Information über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage
  • Revisionssichere Anträge erstellen, Umweltschutz und Sicherheit (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht
  • Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus-und Weiterbildung ausfüllen und versenden
  • Verwaltung und Prüfung der Auszahlungsbescheide
  • Gegebenenfalls Einspruch durch unseren Rechtsanwalt bei Teilablehnung

Sie liefern uns lediglich die Belege mit Zahldatum versehen per Mail / Fax oder Post. Wir reichen die Anträge komplett für Sie ein ! Sämtlicher Schriftverkehr wird durch uns erledigt, alle Auszahlungen gehen direkt auf das von Ihnen angegebene Konto.

Wie kann Fördermittelberatung so günstig sein?

In unseren Fördermittelservice+ Beratungsvertrag zahlen derzeit über 1.000 Unternehmen Beiträge ein. Nur so können wir die begleitende Beratungsleistung, mit allen Services, in diesem Kostenrahmen anbieten.

Was kann ich für diesen Beitrag erwarten?

  • Permanentes Vorschlagswesen von Fördermöglichkeiten, abgestimmt auf die Leitlinie Ihres Unternehmens
  • Hohe Verfügbarkeit von gut ausgebildeten Beratern
  • Schnelle und konkrete Antwort auf Fragen
  • Antragsstellung bei BAG / KFW / BAFA / Landesbank / Projektträgern des Landes
  • Kontrolle Mittelfluss
  • Erstellung revisionssicherer Verwendungsnachweise
  • Rechtshilfe bei Ablehnungen

Erster Zielschritt: Schneller Mittelfluss

Wir werden für Ihr Unternehmen die Anträge fristgerecht stellen, so dass darüber so schnell wie möglich beschieden wird und die zugesagten Mittel letztendlich fließen.

Dieser erste Zielschritt ist in unserem Handeln das oberste Gebot.

Fördermittelkreisläufe können schädliche Auswirkungen auf die Liquidität eines Unternehmen haben, wenn mit Fördermitteln geplant, aber die Anträge nicht rechtzeitig und richtig gestellt werden und der Antrag abgelehnt wird.

Zweiter Zielschritt: Optimale Mittelbeschaffung

Vorschlagswesen für Förderprogramme

Permanente Infos über Förderprogramme für Aus- und Weiterbildung, Unternehmensfinanzierung, Energiekostensenkung, die für Ihren Betrieb in Frage kommen.

Vor Kreditanfrage, vorbereitende Arbeiten für besseres Rating. Kreditvorschläge über die Förderbanken. Profitieren auch Sie vom historischen Zinstief.

Beispiel:

Wachstumskredit für eine neue EDV-Anlage durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg
Fahrzeugfinanzierung über das KFW-Programm CO2 Darlehen

Dritter Zielschritt: Sicherer Mitteleinsatz

Sicherheit geht vor! Durch versäumte Fristen, fehlerhaft ausgeführte Verwendungsnachweise und nicht beantragte Maßnahmen, gehen den Unternehmen jährlich durchschnittlich 24 % der zustehenden Mittel verloren.

Außerdem verzögern sich die Auszahlungen bei Fehlern in den Verwendungsnachweisen. Das kostet Zinsen und birgt die Gefahr, dass Sie im Windhundverfahren – wer zuerst kommt, mahlt zuerst – den Anspruch auf Auszahlung verlieren.

Wir erkennen früh, wenn sich bei den Behörden in den Auszahlungskriterien etwas ändert. Hier profitieren Sie als Kunde.

Durch unsere Bearbeitung über Fachexperten, innerhalb von Weick-Consulting, ist der Erfahrungswert und der direkte Kontakt zur Behörde, der sicherste Weg der Antragsstellung.

Wir prüfen jeden Antrag und jeden Verwendungsnachweis auf Annahmefähigkeit. Dies bedeutet, höhere Chancen auf Annahme Ihres Antrages.

Fragen hierzu?

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