Maßnahmen Übersicht
US Maßnahmen ab 1.2 Umweltschutz und Sicherheit.
1.2 Ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze
US Maßnahmen ab 1.8 bis 1.10.
1.8 Aufwendungen für aerodynamische Maßnahmen zur Verringerung des Luftwiderstands
US Maßnahmen ab 3.1 bis 3.5 Umweltschutz und Sicherheit.
3.1 Unternehmensberatung zu umwelt- oder sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung
3.2 Telematiksysteme
3.3 Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen
3.5 Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen sowie entsprechende Beratungen
Maßnahmen ab 1.3 Umweltschutz und Sicherheit.
1.3 Kauf, Miete und Leasing von zusätzlichen, überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug
Maßnahmennummer
1.3001
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Abbiegeassistenzsystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Kollisionswarnsystem für Fußgehende und Radfahrende; nur für Kraftfahrzeuge mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024 inkl. Ausgaben für die Abnahme durch öffentlich bestellte Sachverständige.
Maßnahmennummer
1.3002
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Achslastmessgerät
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3003
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Airbag
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3004
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Alkoholempfindliche Wegfahrsperre
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3005
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Antiblendlicht
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3006
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Arbeitsbereichskamera
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3007
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Arbeitsscheinwerfer
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
nur, wenn am Fahrzeug fest verbaut
Maßnahmennummer
1.3008
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Automatische Feststellbremse
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3009
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Bi-Xenon-Scheinwerfer
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3010
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Bordmatik
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
weil das Öffnen und Verschließen der Bordwand automatisch durch eine Fernsteuerung aus dem Fahrerhaus erfolgt
Maßnahmennummer
1.3011
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Dachplanenhubvorrichtung
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
System zur Beseitigung gefährlicher Dachlasten
Maßnahmennummer
1.3012
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Eis-Reling
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
nur, wenn am Fahrzeug fest verbaut
Maßnahmennummer
1.3013
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Feuerlöscher
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
inkl. Feuerlöscherkasten/Halterung
Maßnahmennummer
1.3014
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Funkfernabschaltung für Tankwagen
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3015
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Geländer
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Stand- und Arbeitsflächen sowie abnehmbare Absturzsicherungen für das Begehen der Arbeitsplätze auf Fahrzeugen
Maßnahmennummer
1.3016
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Haltegriff an Aufliegern/Anhängern
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3017
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Haltegriff an Kraftfahrzeugen
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
nur für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung bis einschließlich 05.07.2022
Maßnahmennummer
1.3018
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Heckschürze
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3019
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Induktionsbremse/Strömungsbremse
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3020
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Intarder
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3021
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Kamera-Monitor-System
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Bitte aufklappen
nur für Kraftfahrzeuge mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024.
Maßnahmennummer
1.3022
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Kranwaage
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
an einer Sattelzugmaschine mit Ladegerät (Ladekran)
Maßnahmennummer
1.3023
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Kunststoffbeschichtung Kippmulde
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3024
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Kurvenlicht/Abbiegelicht
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Adaptives Front lighting System (AFS), Adaptive Forward Lighting (AFL)
Maßnahmennummer
1.3025
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Lastanzeige
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Anzeige der Achslastmessgeräte im Fahrerhaus
Maßnahmennummer
1.3026
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Laufsteg/Laufstegverlängerung
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3027
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
LED-Licht
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Scheinwerfer
Maßnahmennummer
1.3028
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Nebelscheinwerfer
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3029
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Notbremslicht
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Bitte aufklappen
nur für Kraftfahrzeuge mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024.
Maßnahmennummer
1.3030
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Palettenanschlagleiste
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3031
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Prallgitter
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3032
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Prallwand
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3033
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Radheber für Sattelauflieger
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3034
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Radmutterindikator
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Verdrehanzeiger
Maßnahmennummer
1.3035
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Radsicherungsmutter/Radmuttersicherungsring
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3036
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Rampenanfahrhilfe
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3037
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Rangierleuchte am Einstieg
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3037
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Rangierleuchte am Einstieg
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3038
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Rauchmelder im Fahrerhaus
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3039
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Reifendruckkontrollsystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Bitte aufklappen
nur für Kraftfahrzeuge und Auflieger/Anhänger mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024.
Maßnahmennummer
1.3040
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Reifendrucknachfüllsystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3041
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Retarder
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
auch Primär-Wasser-Retarder sowie Sekundär-Wasser-Retarder
Maßnahmennummer
1.3042
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Roof Safety Airbag
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3043
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Rotationskette
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3044
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Rüttlersystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
für Kipper/Kippmulde
Maßnahmennummer
1.3045
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Schleuderkette
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3046
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Schnellkupplungssystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3047
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Schutzgitter für Scheinwerfer
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3048
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Sensorsattelkupplung
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3049
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Sicherheitsgurt-Warnsystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
nur für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung bis einschließlich 05.07.2022
Maßnahmennummer
1.3050
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Trägersystem/Radheber
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
für Sattelauflieger
Maßnahmennummer
1.3051
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Turbo-Retarder-Kupplung (TRK)
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3052
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Umfeldbeleuchtung
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3053
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Umrüstung von Trommelbremsanlage zu Scheibenbremsanlage
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3054
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Umrüstung zu elektrisch gesteuerter Bremsanlage
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3055
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Bitte aufklappen
nur für Kraftfahrzeuge mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024 .
Maßnahmennummer
1.3056
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrpersonals
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Bitte aufklappen
nur für Kraftfahrzeuge mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024.
Maßnahmennummer
1.3057
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrpersonals
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
nur für Kraftfahrzeuge mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2024
Maßnahmennummer
1.3058
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Wetterschutzdach
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
für einen Fahrzeugkran
Maßnahmennummer
1.3059
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Winter- oder Ganzjahresreifen 3PMSF
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
mit „Bergpiktogramm mit Schneeflocke“;
auf allen Achsen außer Antriebsachsen und vorderen Lenkachsen
Maßnahmennummer
1.3060
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Wurfkette
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3061
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Zusatzbremse
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3062
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
zusätzliche Anhänger-/Auflieger-Beleuchtungsversorgung
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.3063
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
zusätzliche Feuerlöschanlage
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
mit akustischem und/oder optischem Alarmsignal
Maßnahmennummer
1.3064
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Zusatzscheinwerfer
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
für das rückwärtige Rangieren
Allgemeine Informationen zu BALM Umweltschutz und Sicherheit (US)
Antragsfristen
Die Anträge sind ab dem 05.02.2024 und bis zum 31.05.2024 zu stellen.
Wer wird gefördert?
Förderfähig sind alle gemeldeten Werk- und Güterkraftverkehre.
Wie hoch ist die Förderung?
Sie ergibt sich aus dem Betrag von 2.000 € multipliziert mit der Anzahl der jeweils zum 01.12. eines jeden Jahres mautpflichtigen zugelassenen Nutzfahrzeuge auf das Unternehmen über 7,5 Tonnen. Die jährliche Zuwendung ist begrenzt auf maximal 33.000 € je Unternehmen (Unternehmensverbund). Für die Maßnahmen werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 % gezahlt.
Was wird durch das Förderprogramm US gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten erhalten:
- fahrzeugbezogene Maßnahmen (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Telematiksystemen)
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)
Nutzen Sie unseren BALM Förderservice+ US Umweltschutz und Sicherheit ( vormals De-minimis) für die Antragstellung und Abruf der Fördermittel.
Ihr Plus bei Beantragung und Abruf der BALM Fördermittel
Wer erfolgreich Förderprogramme des Bundesamtes für Mobilität und Logistik (BALM) nutzen will, muss viele Hürden überwinden. Unser neuer „BALM-Förderservice-Plus“ bietet hier kompetente Hilfe.
Neben der vollständigen Bearbeitung der De-minimis und Aus- und Weiterbildungs-Programme des BALM bietet der neue Service auch die Antragsstellung für weitgehend ungenutzte Förderalternativen und Rechtshilfe bei Ablehnungsbescheiden.
Sichern Sie sich bis zu 33.000,- Euro Zuschuss vom Staat, für Anschaffungen in den Bereichen: Lkw-Reifen, Telematik,LKW Neukauf, Auflieger/ Hänger Neukauf.
Profitieren auch Sie von den BALM-Weiterbildungszuschüssen für Fahrertraining, Disponentenschulungen etc.
Berechnungsbeispiel „Wir machen das für Sie“
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Güterkraftverkehr- oder Werksverkehr-Unternehmen
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6 Lkw über 7,5 Tonnen und 10 Mitarbeiter
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Anträge für De-minimis, Aus- und Weiterbildung und EEN
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Zufließende Mittel für den Antragsteller ca. 18 300,- € pro Jahr
Im Vierteljahr für 450,- €, zzgl MwSt.
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
- 1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
- 2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
- 3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
- 4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
- 5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
- 6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
- 7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
- 8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
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