Maßnahmen Übersicht

Maßnahmen ab 1.2 Umweltschutz und Sicherheit.


1.2 Ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze

 

Maßnahmennummer

1.2001

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Abfallbehälter

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

nur, wenn im Fahrzeug fest verbaut

Maßnahmennummer

1.2002

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Ablagefach

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

nur, wenn im Fahrzeug fest verbaut

Maßnahmennummer

1.2003

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Ablagetisch

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

nur, wenn im Fahrzeug fest verbaut

Maßnahmennummer

1.2004

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Armlehne

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2005

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Beifahrersitz, ergonomisch

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2006

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Beifahrersitz, klappbar

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2007

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Bord-Backofen

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

nur, wenn im Fahrzeug fest verbaut

Maßnahmennummer

1.2008

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Bord-Kaffeemaschine

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

nur, wenn im Fahrzeug fest verbaut

Maßnahmennummer

1.2009

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Bord-Kühlschrank/Kühllade

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

nur, wenn im Fahrzeug fest verbaut

Maßnahmennummer

1.2010

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Bord-Mikrowelle

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

nur, wenn im Fahrzeug fest verbaut

Maßnahmennummer

1.2011

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Einstiegsbeleuchtung

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2012

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Fensterwindabweiser

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2013

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Freisprecheinrichtung

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2014

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Fuß-Stütze Beifahrer

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2015

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Infrarotheizung

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2016

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Komfort-Cockpit

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2017

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Komfort-Liege

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2018

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Komfort-Schwingsitz

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2019

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Komfortsitzbezug

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2020

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Luftfederung des Fahrerhauses

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2021

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Luftzusatzheizung

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2022

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Mehrpreis für getönte Frontscheibe

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2023

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Multifunktionslenkrad

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2024

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Rauchmelder im Fahrerhaus

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2025

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Regensensor

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2027

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Schublade im Fahrerhaus

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

nur, wenn im Fahrzeug fest verbaut

Maßnahmennummer

1.2028

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Schutzluftreinigungsgerät

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2029

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Schutzozongenerator

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

mit der Fähigkeit, CoVID-19-(SARS-CoV-2)-Viren zu eliminieren und nur, wenn im Fahrzeug fest verbaut

Maßnahmennummer

1.2030

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Sitzheizung

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2031

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Sonnenschutz/-blende/-rollo

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

bspw. Fensterabdeckung

Maßnahmennummer

1.2032

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Spannungswandler

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2033

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Stand- und Dachklimaanlage

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

inkl. Klimaautomatik

Maßnahmennummer

1.2034

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Stand-, Warmluft-, Warmwasserzusatzheizung

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

sowie Restwärmenutzung und zusätzliche Wärmeisolierung

Maßnahmennummer

1.2035

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Stauklappe im Fahrerhaus

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Maßnahmennummer

1.2036

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Vorhang

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

mit der Eigenschaft Thermoschutz und/oder Verdunkelung

Maßnahmennummer

1.2037

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Wassertank

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Bitte aufklappen

für die Händereinigung angeschafft und über die für die Händehygiene üblichen Wassermengen verfügend und nur, wenn in den Staufächern fest verbaut.

Maßnahmennummer

1.2038

Beschreibung aus Maßnahmenkatalog

Zentrale Bedieneinheit für den ergonomischen Fahrerarbeitsplatz

Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen

Allgemeine Informationen zu BALM Umweltschutz und Sicherheit (US)

Antragsfristen

Die Anträge sind ab dem 05.02.2024 und bis zum 31.05.2024 zu stellen.

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind alle gemeldeten Werk- und Güterkraftverkehre.

Wie hoch ist die Förderung?

Sie ergibt sich aus dem Betrag von 2.000 € multipliziert mit der Anzahl der jeweils zum 01.12. eines jeden Jahres mautpflichtigen zugelassenen Nutzfahrzeuge auf das Unternehmen über 7,5 Tonnen. Die jährliche Zuwendung ist begrenzt auf maximal 33.000 € je Unternehmen (Unternehmensverbund). Für die Maßnahmen werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 % gezahlt.

Was wird durch das Förderprogramm US gefördert?

Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten erhalten:

  • fahrzeugbezogene Maßnahmen (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Telematiksystemen)
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)

Nutzen Sie unseren BALM Förderservice+ US Umweltschutz und Sicherheit ( vormals De-minimis) für die Antragstellung und Abruf der Fördermittel.

Ihr Plus bei Beantragung und Abruf der BALM Fördermittel

Wer erfolgreich Förderprogramme des Bundesamtes für Mobilität und Logistik (BALM) nutzen will, muss viele Hürden überwinden. Unser neuer „BALM-Förderservice-Plus“ bietet hier kompetente Hilfe.

Neben der vollständigen Bearbeitung der De-minimis und Aus- und Weiterbildungs-Programme des BALM bietet der neue Service auch die Antragsstellung für weitgehend ungenutzte Förderalternativen und Rechtshilfe bei Ablehnungsbescheiden.

Sichern Sie sich bis zu 33.000,- Euro Zuschuss vom Staat, für Anschaffungen in den Bereichen: Lkw-Reifen, Telematik,LKW Neukauf, Auflieger/ Hänger Neukauf.

Profitieren auch Sie von den BALM-Weiterbildungszuschüssen für Fahrertraining, Disponentenschulungen etc.

Berechnungsbeispiel „Wir machen das für Sie“

  • Güterkraftverkehr- oder Werksverkehr-Unternehmen

  • 6 Lkw über 7,5 Tonnen und 10 Mitarbeiter

  • Anträge für De-minimis, Aus- und Weiterbildung und EEN

  • Zufließende Mittel für den Antragsteller ca. 18 300,- € pro Jahr

Im Vierteljahr für 450,- €, zzgl MwSt.

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

  • 1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
  • 2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
  • 3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
  • 4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
  • 5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
  • 6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
  • 7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
  • 8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

    Angebotsanfrage zur Fördermittelberatung

    Kostenfrei und unverbindlich. Wählen Sie den bequemsten Weg zu den Ihnen zustehenden Fördermitteln - fragen Sie hier Ihr unverbindliches Angebot an.

    Angebot anfordern

    Infos über Fördermittelservices