Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU (Bundesweit)

Aktuell: Die Förderrichtlinie „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ ist gemäß Punkt 7 der Richtlinie bis zum 31.12.2023 befristet. Das Förderprogramm ist ausgelaufen und es können keine Anträge mehr gestellt werden.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“.

Die Förderung der Investitionsleistungen stellt für das begünstigte Unternehmen eine Beihilfe nach den Vorschriften der Europäischen Union (EU) dar, die im Rahmen des De-minimis-Verfahrens abgewickelt wird.

Der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen darf innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten (bei Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs 100.000 Euro).

Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen,

mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

Sie können mit dem Vorhaben beginnen, nachdem Sie den Förderbescheid erhalten haben.

Die Basis-Förderung ermöglicht Zuschüsse von bis zu 50.000 Euro.

Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 %, bis zu 50.000 Euro für bis zu 100.000 Euro Ausgaben
Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 %, bis zu 50.000 Euro für bis zu 111.111 Euro Ausgaben
Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 %, bis zu 50.000 Euro für bis zu 125.000 Euro Ausgaben

-Investitionen im Bereich „IT-Sicherheit“, inklusive Datenschutz (+ 5 Prozentpunkte),
-Investitionen in strukturschwachen Regionen (+ 10 Prozentpunkte),
-Investitionen in die Digitalisierung, durch die die Beziehungen zu Lieferanten (+ 5 Prozentpunkte), Auftraggebern und Kunden effizienter gestaltet werden können – wenn mehrere Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. eines -netzwerks arbeitsteilig miteinander kooperieren und gleichzeitig in Digitalisierung investieren, z. B. in unternehmensübergreifende IT-Geschäftskonzepte.

Mindestzuschuss:
– in Modul 1 – 17.000 Euro.
– in Modul 2 – 3.000 Euro

Bitte beachten Sie das es sich hier um den Zuschuss handelt! Dies wäre bei einem kleinen Unternehmen eine Mindestinvestitionssumme von 34.000,- Euro.

– Fördermodul 1 – „Investitionen in digitale Technologien“

Gefördert werden Hard- und Software, die im direkten Bezug zum Projekt stehen (keine Standard-Hard- und Software). Für die Dauer der Vorhabenlaufzeit können auch
Ausgaben für Hardware, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden; sowie Ausgaben für Lizenzen und Systemservice-Gebühren für Software, gefördert werden. Die Ausgaben sind im Angebot des IT-Dienstleisters auf die geplante Laufzeit aufzuschlüsseln.

– Fördermodul 2 – „Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen“

Wer kann die Förderung beantragen?
– Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe),
mit 3 bis 499 Beschäftigten.

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen.
Der Digitalisierungsplan beschreibt möglichst genau das beantragte Investitionsvorhaben und besteht aus folgenden drei Teilen:

– Ausgangssituation: Darstellung des aktuellen Standes der Digitalisierung im Unternehmen (bzw. in den für die Investitionen relevanten Unternehmensbereichen), anhand einer Selbsteinschätzung;

– Investitionsvorhaben: Darstellung des geplanten Investitionsvorhabens, der Ziele und der konkreten Verbesserungen für das Unternehmen (z.B. in Bezug auf Geschäftsmodell bzw. Geschäftsfelder, Unternehmensprozesse, IT-Sicherheit; Digitalisierungskompetenzen der Mitarbeitenden);
– Nachhaltige Wirkung der Investition: Darstellung der voraussichtlich zu erwartenden Effekte der Investitionen auf die weitere Entwicklung des Unternehmens.

Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Das Antragsstellungstool wird am 7. September freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Beim Digitalisierungsplan können wir Ihnen gerne mit grundsätzlichen Vorgaben behilflich sein. Wenn Sie einen Digitalisierungsplan von uns erstellt haben möchten, wäre dieser nach Aufwand zu vergüten.

Welche Investitionen sind im Förderprogramm „Digital-Jetzt“ nicht förderfähig?

– Standard-Software (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware);
– Standard-Hardware, die nicht direkt im Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen steht;
– Ersatz- oder Routine-Investitionen, z.B. zusätzliche Computer für eine wachsende Mitarbeiterzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen;
– erstmalige Grundausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologie;

Zusatzausgaben, wie z.B. Personal-, Verwaltungs- und Reiseausgaben des antragstellenden Unternehmens;
Leistungen von Unternehmen, die mit dem antragstellenden Unternehmen verbunden sind – z.B. in einem Konzern mit Tochterunternehmen;
Einsatz von eigenen Entwicklungskapazitäten für Innovationen des antragstellenden Unternehmens.
Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans sowie die Konkretisierung und Umsetzung des Digitalisierungsplans, soweit das Vorhaben über das BWMi-Förderprogramm „go-digital“ gefördert wird.

Leistungen des Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen.

2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.

4.  Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.

6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung

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