go-digital (Bundesweit)
1. Digitalisierung nach Maß – mit dem Förderprogramm „go-digital“ (Bundesweit)
Beratungszuschuss für Entwicklung und Realisierung zu
- „IT-Sicherheit“
- „Digitale Markterschließung“
- „Digitalisierte Geschäftsprozesse“
50 % Zuschuss auf einen maximalen Beratertagessatz
- von 1.100 €
- max. 30 Tage
- innerhalb 6 Monate
Im Förderprogramm go-digital können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks beraten werden, die
– weniger als 100 Mitarbeiter,
– im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und
– eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.
Wie oft kann ein Förderantrag für ein Unternehmern gestellt werden?
Ein im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ begünstigtes Unternehmen kann zwei Jahre nach Beendigung der Förderung (Zeitpunkt ist das Ausstellungsdatum der De-minimis-Bescheinigung) eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragen lassen.
Können auch Drittleister (sachverständige Dritte) in die Beratung eingebunden werden?
Die Beratungsleistung ist grundsätzlich vollumfänglich vom autorisierten Beratungsunternehmen auszuführen. Wenn es die Aufgabenstellung erfordert, kann zur Unterstützung ein sachverständiger Dritter (aus anderen autorisierten Beratungsunternehmen oder aus Forschungseinrichtungen) herangezogen werden, wenn dieser über eine zusätzliche Kompetenz verfügt, die nicht im Beratungsunternehmen vorhandenen, aber zur Zielerreichung zwingend notwendig ist. Der Einsatz des sachverständigen Dritten ist bei der Antragstellung detailliert anzuzeigen und klar zur Leistung und Kosten des autorisierten Beratungsunternehmens abzugrenzen. Dies gilt auch für die Darstellung im Verwendungsnachweis.
Welche Kriterien muss ein Beratungsunternehmen für eine Autorisierung im Förderprogramm go-digital erfüllen?
– Nachweis einer wirtschaftlichen Stabilität für die letzten zwei Rechnungsjahre.
– Das Beratungsunternehmen muss einen Firmensitz in Deutschland haben.
– Nachweis einer ausreichenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Beratungsunternehmen sollen nicht mehr als 30% ihres Vorjahresumsatzes über Zuwendungen aus go-digital realisieren. Gleichzeitig wird vorausgesetzt, dass mindestens ein volles Beratungsprojekt (Zuwendung: 16.500 Euro) durchgeführt werden können muss. Dies ergibt einen Mindestumsatz im Vorjahr i. H. v. 55.000 Euro. Ohne nachgewiesenen Vorjahresumsatz, bspw. bei frisch gegründeten Unternehmen kann keine Autorisierung erfolgen.
-Nachweis der fachlichen Expertise durch mindestens drei Referenzprojekte pro beantragtem Modul, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen und abgeschlossen sind.
– Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
Leistungen des Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen.
2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.
4. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.
6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
Fragen hierzu?
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Tel. 06203 6799 880,
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