go-digital (Bundesweit)
Hinweis: Die go-digital-Richtlinie läuft planmäßig zum 31. Dezember 2021 aus. Die Wirksamkeit des Programms wird derzeit durch eine Evaluation ermittelt und soll die Weichen für eine mögliche Fortführung stellen. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen jedoch noch keine Informationen hinsichtlich einer Weiterführung der Richtlinie oder etwaiger Änderungen vor
1. Digitalisierung nach Maß – mit dem Förderprogramm „go-digital“ (Bundesweit)
Beratungszuschuss für Entwicklung und Realisierung zu
- „IT-Sicherheit“
- „Digitale Markterschließung“
- „Digitalisierte Geschäftsprozesse“
50 % Zuschuss auf einen maximalen Beratertagessatz
- von 1.100 €
- max. 30 Tage
- innerhalb 6 Monate
Maximale Förderhöhe – 33.000 €
Im Förderprogramm go-digital wird die Beratungsleistung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, die
– weniger als 100 Mitarbeiter,
– im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und
– eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.
Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und darf zusammen mit seinen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten
Start-Ups können dann im Rahmen von go-digital beraten werden, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist.
Können auch Drittleister (sachverständige Dritte) in die Beratung eingebunden werden?
Die Beratungsleistung ist grundsätzlich vollumfänglich vom autorisierten Beratungsunternehmen auszuführen. Wenn es die Aufgabenstellung erfordert, kann zur Unterstützung ein sachverständiger Dritter (aus anderen autorisierten Beratungsunternehmen oder aus Forschungseinrichtungen) herangezogen werden, wenn dieser über eine zusätzliche Kompetenz verfügt, die nicht im Beratungsunternehmen vorhandenen, aber zur Zielerreichung zwingend notwendig ist. Der Einsatz des sachverständigen Dritten ist bei der Antragstellung detailliert anzuzeigen und klar zur Leistung und Kosten des autorisierten Beratungsunternehmens abzugrenzen. Dies gilt auch für die Darstellung im Verwendungsnachweis.
Wie oft kann ein Förderantrag für ein Unternehmern gestellt werden?
Ein im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ begünstigtes Unternehmen kann ein Jahr nach Beendigung der Förderung (Zeitpunkt ist die Bestätigung des Verwendungsnachweises) eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragen lassen.
Welche Kriterien muss ein Beratungsunternehmen für eine Autorisierung im Förderprogramm go-digital erfüllen?
– Nachweis einer wirtschaftlichen Stabilität für die letzten drei Rechnungsjahre
– Nachweis einer ausreichenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Beratungsunternehmen sollen nicht mehr als 30% ihres Vorjahresumsatzes über Zuwendungen aus go-digital realisieren.
Start-Ups können dann im Rahmen von go-digital beraten werden, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist.
Können auch Drittleister (sachverständige Dritte) in die Beratung eingebunden werden?
Die Beratungsleistung ist grundsätzlich vollumfänglich vom autorisierten Beratungsunternehmen auszuführen. Wenn es die Aufgabenstellung erfordert, kann zur Unterstützung ein sachverständiger Dritter (aus anderen autorisierten Beratungsunternehmen oder aus Forschungseinrichtungen) herangezogen werden, wenn dieser über eine zusätzliche Kompetenz verfügt, die nicht im Beratungsunternehmen vorhandenen, aber zur Zielerreichung zwingend notwendig ist. Der Einsatz des sachverständigen Dritten ist bei der Antragstellung detailliert anzuzeigen und klar zur Leistung und Kosten des autorisierten Beratungsunternehmens abzugrenzen. Dies gilt auch für die Darstellung im Verwendungsnachweis.
Wie oft kann ein Förderantrag für ein Unternehmern gestellt werden?
Ein im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ begünstigtes Unternehmen kann ein Jahr nach Beendigung der Förderung (Zeitpunkt ist die Bestätigung des Verwendungsnachweises) eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragen lassen.
Welche Kriterien muss ein Beratungsunternehmen für eine Autorisierung im Förderprogramm go-digital erfüllen?
– Nachweis einer wirtschaftlichen Stabilität für die letzten drei Rechnungsjahre
– Nachweis einer ausreichenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Beratungsunternehmen sollen nicht mehr als 30% ihres Vorjahresumsatzes über Zuwendungen aus go-digital realisieren. Gleichzeitig wird vorausgesetzt, dass mindestens ein volles Beratungsprojekt (Zuwendung: 16.500 Euro) durchgeführt werden können muss. Dies ergibt einen Mindestumsatz im Vorjahr i. H. v. 55.000 Euro. Ohne nachgewiesenen Vorjahresumsatz, bspw. bei frisch gegründeten Unternehmen kann keine Autorisierung erfolgen.
– Nachweis der fachlichen Expertise durch mindestens drei Referenzprojekte pro beantragtem Modul, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen
– Bezug zur kleinbetrieblichen Beratungsklientel (die Referenzprojekte sollten in KMU mit weniger als 100 Mitarbeitern durchgeführt worden sein).
– Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
– Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen
– Anerkennung und Erfüllung von Qualitätsstandards
– Bereitschaft zur Teilnahme an Beraterschulungen
Fragen hierzu?
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E-Mail: info@weick-consulting.com