Digitalisierungsprämie (Baden-Württemberg)
AKTUELL: Sie können ab sofort Anträge für die Digitalisierungsprämie einreichen.
Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante
-Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
-Sie investieren in die Digitalisierung Ihres Unternehmens.
-Sie möchten von einem Zuschuss von bis zu 3.000 € profitieren.
Sie erhalten einen Zuschuss, der sich anteilig nach der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet
-Sie erhalten einen Zuschuss, der sich anteilig nach der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet.
-Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 5.000 € bis einschließlich 15.000 € beträgt die Förderung 30 %, maximal 3.000 €.
Das können Sie fördern lassen:
-Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
-Erhöhung der IKT-Sicherheit
-Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
Das können Sie nicht fördern lassen:
-Vorhaben mit einem Kostenvolumen von weniger als 5.000 € oder mehr als 15.000 €
-IKT-Grundausstattung wie PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, Drucker
-Erstellung oder Optimierung der Website ohne gleichzeitige Integration in weitere betriebliche Abläufe
-Übliche Maßnahmen zum Online-Marketing wie Bannerwerbung, Suchmaschinenoptimierung, Videos
-Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden
-Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen
-Schulungen an Hard- und Software ohne direkten Bezug zu dem förderfähigen Vorhaben
-Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens
-Ersatzbeschaffungen für bereits vorher verwendete Systeme ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt
-Projekte, für die Sie bereits Aufträge vergeben haben
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Alternativ kann auch die Darlehensvariante in Anspruch genommen werden:
Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante
-Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
-Sie investieren in die Digitalisierung Ihres Unternehmens.
-Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren und von einem hohen Tilgungszuschuss profitieren.
Das bieten Ihnen die L-Bank an:
-Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss
-Kredithöhe: 15.000–100.000 €
-Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0–2 Jahre
-Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit
-Bereitstellungszinsen: keine
-Sondertilgung jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich mit Kürzung des Tilgungszuschusses
Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss
Nach erfolgreicher Durchführung des Projektes erhalten Sie einen Tilgungszuschuss. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss stammt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
–
-4 % des Bruttodarlehensbetrags
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Das können Sie finanzieren:
-Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
-Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
-Erhöhung der IKT-Sicherheit
Bitte beachten Sie: Es gilt der wichtige Fördergrundsatz Vorhabensbeginn nach Antragstellung. Beginnen Sie also mit Ihrem Projekt erst, wenn Sie den Antrag gestellt haben. Sonst dürfen wir Ihr Projekt nicht fördern. Im förderrechtlichen Sinn beginnen Sie ein Vorhaben, wenn Sie Verträge schließen und Aufträge vergeben. Als Antragstellung gilt in der Darlehensvariante der Tag, an dem Sie den Antrag bei Ihrer Hausbank unterschreiben. Danach dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen. Bis zur Zusage der L‑Bank erfolgt dies auf eigenes Risiko.
Das können Sie nicht finanzieren:
-Vorhaben mit einem Kostenvolumen von unter 5.000 € und über 100.000 €. Kleinere Vorhaben bis 15.000 € fördern wir nur in der Zuschussvariante .
-Beschaffung einer IKT-Grundausstattung wie PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, Drucker
-Erstellung oder Optimierung der Website ohne gleichzeitige Integration in weitere betriebliche Abläufe
-Übliche Maßnahmen zum Online-Marketing wie Bannerwerbung, Suchmaschinenoptimierung, Videos
-Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden
-Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen
-Schulungen an Hard- und Software ohne direkten Bezug zu dem förderfähigen Vorhaben
-Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens
-Ersatzbeschaffungen für bereits vorher verwendete Systeme ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt
-Projekte, für die Sie bereits Aufträge vergeben haben
Leistungen des Weick Consulting Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen.
2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.
4. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.
6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com