Digitalisierungsprämie Plus (Baden-Württemberg)

Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:

  • Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
  • Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)

Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante

Wer wird gefördert?

  • Ihr Unternehmen hat maximal 500 Beschäftigte.
  • Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
  • An Ihrem Unternehmen ist kein Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sowie keine öffentliche Stelle zu 25 % oder mehr beteiligt.
  • Ihr Unternehmen ist nicht der Land- und Forstwirtschaft (Primärproduktion) oder in der Fischerei und Aquakultur tätig.

Sie erhalten einen Zuschuss, der sich anteilig nach der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet

  • Sie erhalten einen Zuschuss, der sich anteilig nach der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet.
  • Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 5.000 € bis einschließlich 15.000 € beträgt die Förderung 30 %, maximal 3.000 €.

Das können Sie fördern lassen:

  • Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
  • Erhöhung der IKT-Sicherheit
  • Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen

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Digitalisierungs­prämie Plus – Darlehensvariante

  • Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
  • Sie investieren in die Digitalisierung Ihres Unternehmens.
  • Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren und von einem hohen Tilgungszuschuss profitieren.

Das bieten Ihnen die L-Bank an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss
  • Kredithöhe: 15.000–100.000 €
  • Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0–2 Jahre
  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit
  • Bereitstellungszinsen: keine
  • Sondertilgung jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich mit Kürzung des Tilgungszuschusses

Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss

Nach erfolgreicher Durchführung des Projektes erhalten Sie einen Tilgungszuschuss. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss stammt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

-4 % des Bruttodarlehensbetrags

Das können Sie finanzieren:

  • Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
  • Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
  • Erhöhung der IKT-Sicherheit

Das können Sie nicht finanzieren:

  • Vorhaben mit einem Kostenvolumen von unter 5.000 € und über 100.000 €. Kleinere Vorhaben bis 15.000 € fördern wir nur in der Zuschussvariante .
  • Beschaffung einer IKT-Grundausstattung wie PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, Drucker
  • Erstellung oder Optimierung der Website ohne gleichzeitige Integration in weitere betriebliche Abläufe
  • Übliche Maßnahmen zum Online-Marketing wie Bannerwerbung, Suchmaschinenoptimierung, Videos
  • Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden
  • Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen
  • Schulungen an Hard- und Software ohne direkten Bezug zu dem förderfähigen Vorhaben
  • Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens
  • Ersatzbeschaffungen für bereits vorher verwendete Systeme ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt
  • Projekte, für die Sie bereits Aufträge vergeben haben
  • Ab 01.01.2025: Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Leistungen des Weick Consulting Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen.

2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.

4.  Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.

6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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Tel. 06203 6799 880,

E-Mail:
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