Digitalisierungsprämie (Baden-Württemberg)
AKTUELL: Sie können ab sofort Anträge für die Digitalisierungsprämie einreichen (Stand 02.11.2020).
Es gelten die verbesserten Programmbedingungen der neuen Digitalisierungsprämie Plus
Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante
-Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
-Sie investieren in die Digitalisierung Ihres Unternehmens.
-Sie möchten von einem Zuschuss von bis zu 12.000 € profitieren.
Sie erhalten einen Zuschuss, der sich anteilig nach der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet
-Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 10.000 € bis einschließlich 50.000 € beträgt die Förderung 6.000 Euro, maximal 50 %.
bei zuwendungsfähigen Ausgaben über 50.000 € bis einschließlich 100.000 € beträgt die Förderung 12 %, maximal 12.000 Euro
Das können Sie fördern lassen:
-Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
-Erhöhung der IKT-Sicherheit
-Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
Das können Sie nicht fördern lassen:
-Vorhaben mit einem Kostenvolumen von weniger als 10.000 € oder mehr als 200.000 €
-IKT-Grundausstattung wie PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, Drucker
-Erstellung oder Optimierung der Website ohne gleichzeitige Integration in weitere betriebliche Abläufe
-Übliche Maßnahmen zum Online-Marketing wie Bannerwerbung, Suchmaschinenoptimierung, Videos
Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden
-Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen
-Schulungen an Hard- und Software ohne direkten Bezug zu dem förderfähigen Vorhaben
-Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens
-Ersatzbeschaffungen für bereits vorher verwendete Systeme ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt
-Projekte, für die Sie bereits Aufträge vergeben haben
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Alternativ kann auch die Darlehensvariante in Anspruch genommen werden:
Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante
-Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
-Sie investieren in die Digitalisierung Ihres Unternehmens.
-Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren und von einem hohen Tilgungszuschuss profitieren.
Das bieten Ihnen die L-Bank an:
-Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss
-Kredithöhe: 10.000–max. 120.000 €
-Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0–2 Jahre
-Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit
-Bereitstellungszinsen: keine
-Sondertilgung: in den ersten 5 Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen, danach jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung und mit Kürzung des Tilgungszuschusses
Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss
Nach erfolgreicher Durchführung des Projektes erhalten Sie einen Tilgungszuschuss. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss stammt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg und der KfW.
Der Tilgungszuschuss beträgt derzeit (Stand 05.07.2021):
-50 % des Bruttodarlehensbetrags für Darlehen ab 10.000 bis 50.000 €, maximal 6.000 Euro
-12 % des Bruttodarlehensbetrag für Darlehen über 50.000 bis 100.000 €, maximal 12.000 Euro.
+ 3 % des Bruttodarlehensbetrags Tilgungszuschuss.
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Kreditsicherheiten: Kombi-Bürgschaft 70 der Bürgschaftsbank
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen.
Für die Darlehen der Digitalisierungsprämie Plus bietet die Bürgschaftsbank die Kombi-Bürgschaft 70 an und verbürgt dabei 70 % des Förderdarlehens.
Das können Sie finanzieren:
-Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
-Erhöhung der IKT-Sicherheit
-Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
Das können Sie nicht finanzieren:
-Vorhaben mit einem Kostenvolumen von unter 10.000 € und über 200.000 €
-IKT-Grundausstattung wie PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, Drucker
-Erstellung oder Optimierung der Website ohne gleichzeitige Integration in weitere betriebliche Abläufe
-Übliche Maßnahmen zum Online-Marketing wie Bannerwerbung, Suchmaschinenoptimierung, Videos
Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden
-Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen
-Schulungen an Hard- und Software ohne direkten Bezug zu dem förderfähigen Vorhaben
-Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens
-Ersatzbeschaffungen für bereits vorher verwendete Systeme ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt
Projekte, für die Sie bereits Aufträge vergeben haben
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Tel. 06203 4202410,
E-Mail: info@weick-consulting.com