KFW – ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit (bundesweit)

Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit fördert die KFW den Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovations­vorhaben

  • Investitionen
  • Betriebsmittel

Wie hoch ist die Förderung?

Kredithöhe und Auszahlung

  • Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro
  • Bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digital­isierungs­vorhaben
  • Bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungs­bedarf innovativer Unternehmen
  • Bis zu 100 % Ihrer förderfähigen Investitions­kosten und Betriebs­mittel
  • Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags.

Laufzeiten und Konditionen ermittelt die Hausbank auf Basis der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten.

Was wird gefördert?

Einige Beispiele für Digitalisierungs- und Innovations­vorhaben:

  • Vernetzung von ERP- und Produktions­systemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)
  • Entwicklung und Implemen­tierung eines IT- und/oder Daten­sicherheits­konzepts, um Unternehmens­daten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren
  • Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebs­kanäle zum Aufbau digitaler Plattform­konzepte und des elektronischen Handels
  • Additive Fertigungs­verfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktions­methode in der Fertigung
  • Ausbau innerbetriebliche Breitband­netze für eine höhere Daten­übertragungs­rate im Unternehmen

und vieles mehr (Quelle KFW)

Welche Unternehmen werden gefördert?

Der ERP Digitalisierungskredit ist gedacht für mittelständische Unternehmen, Freiberufler oder innovative Firmen in Gründung. Kriterien der Förderwürdigkeit von Unternehmen sind Unternehmenswachstum, Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, schon erhaltene Innovationsförderung z.B. auf EU Ebene, eingesetztes Wagniskapital.

Welche Unternehmen werden gefördert?

Was wird gefördert?
Als innovatives Vorhaben gilt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienst­leistungen

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
– Unternehmens-/Beteiligungs­erwerb in Form von Share Deals
– Treuhandkonstruktionen
– Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmens­anteile
– Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschluss­finanzierungen und Prolongationen

Konditionen
Zinssätze und Laufzeiten
– Den individuellen Zinssatz ermittelt die Bank anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten.
– Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre. Bei Zusage des Förderzuschusses als Ergänzung zum Darlehen beträgt die Mindestlaufzeit des Darlehens 5 Jahre.

Förderzuschuss
Die maximale Zuschusshöhe berechnet sich prozentual auf den vollständig ausgezahlten Kreditbetrag und wird nach Vollauszahlung von der KfW direkt an den Antragsteller in einer Summe einmalig ausgezahlt. Die Zuschusshöhe ist variabel und wird in Abhängigkeit der Kapitalmarkt- und Volumenentwicklung gesteuert. Die aktuelle Zuschusshöhe: gültig ab 03.02.2020 => 3,00%

Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination einer Finanzierung aus dem ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit mit anderen Förder­programmen ist möglich, sofern es nicht zu einer Überfinanzierung kommt. Beachte: Beihilfe­rechtlichen Kumulierungs­bestimmungen.

 

Stand 04.2021

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