KFW – ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit (bundesweit)

Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit fördert die KFW den Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovations­vorhaben

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • den gesamten Finanz­ierungs­bedarf eines innovativen Unter­nehmens.

Wie hoch ist die Förderung?

Kredithöhe und Auszahlung

  • Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro
  • Bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digital­isierungs­vorhaben
  • Bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungs­bedarf innovativer Unternehmen
  • Bis zu 100 % Ihrer förderfähigen Investitions­kosten und Betriebs­mittel
  • Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags.

Was wird gefördert?

Einige Beispiele für Digitalisierungs- und Innovations­vorhaben:

  • Vernetzung von ERP- und Produktions­systemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)
  • Entwicklung und Implemen­tierung eines IT- und/oder Daten­sicherheits­konzepts, um Unternehmens­daten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren
  • Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebs­kanäle zum Aufbau digitaler Plattform­konzepte und des elektronischen Handels
  • Additive Fertigungs­verfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktions­methode in der Fertigung
  • Ausbau innerbetriebliche Breitband­netze für eine höhere Daten­übertragungs­rate im Unternehmen

und vieles mehr (Quelle KFW)

Welche Unternehmen werden gefördert?

Mit dem ERP-Digitalisierungs­kredit fördern wir Mittelständische Unternehmen, Frei­berufler und junge Unter­nehmen in Gründung

  • mit Sitz in Deutschland
  • mit Sitz im Ausland für Tochter­gesellschaften, Nieder­lassungen, Betriebs­stätten oder Filialen in Deutschland

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

Antragsteller, in deren Gesellschafter­kreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchst­grenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antrag­steller beteiligt sind.

 

Zinssätze und Laufzeiten

– Den individuellen Zinssatz ermittelt die Bank anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten.


– Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination einer Finanzierung aus dem ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit mit anderen Förder­programmen ist möglich, sofern es nicht zu einer Überfinanzierung kommt. Beachte: Beihilfe­rechtlichen Kumulierungs­bestimmungen.

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.

2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.

4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.

5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.

7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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