KFW – ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit (bundesweit)
Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit fördert die KFW den Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben
- Investitionen
- Betriebsmittel
- den gesamten Finanzierungsbedarf eines innovativen Unternehmens.
Wie hoch ist die Förderung?
Kredithöhe und Auszahlung
- Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro
- Bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
- Bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
- Bis zu 100 % Ihrer förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel
- Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags.
Was wird gefördert?
Einige Beispiele für Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben:
- Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)
- Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts, um Unternehmensdaten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren
- Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebskanäle zum Aufbau digitaler Plattformkonzepte und des elektronischen Handels
- Additive Fertigungsverfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktionsmethode in der Fertigung
- Ausbau innerbetriebliche Breitbandnetze für eine höhere Datenübertragungsrate im Unternehmen
und vieles mehr (Quelle KFW)
Welche Unternehmen werden gefördert?
Mit dem ERP-Digitalisierungskredit fördern wir Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung
- mit Sitz in Deutschland
- mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind.
Zinssätze und Laufzeiten
– Den individuellen Zinssatz ermittelt die Bank anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten.
– Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination einer Finanzierung aus dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern es nicht zu einer Überfinanzierung kommt. Beachte: Beihilferechtlichen Kumulierungsbestimmungen.
Leistungen des Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen.
2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.
4. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.
6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com