KFW – ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit (bundesweit)

Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit fördert die KFW den Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovations­vorhaben

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • den gesamten Finanz­ierungs­bedarf eines innovativen Unter­nehmens.

Wie hoch ist die Förderung?

Kredithöhe und Auszahlung

  • Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro
  • Bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digital­isierungs­vorhaben
  • Bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungs­bedarf innovativer Unternehmen
  • Bis zu 100 % Ihrer förderfähigen Investitions­kosten und Betriebs­mittel
  • Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags.

Was wird gefördert?

Einige Beispiele für Digitalisierungs- und Innovations­vorhaben:

  • Vernetzung von ERP- und Produktions­systemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)
  • Entwicklung und Implemen­tierung eines IT- und/oder Daten­sicherheits­konzepts, um Unternehmens­daten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren
  • Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebs­kanäle zum Aufbau digitaler Plattform­konzepte und des elektronischen Handels
  • Additive Fertigungs­verfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktions­methode in der Fertigung
  • Ausbau innerbetriebliche Breitband­netze für eine höhere Daten­übertragungs­rate im Unternehmen

und vieles mehr (Quelle KFW)

Welche Unternehmen werden gefördert?

Mit dem ERP-Digitalisierungs­kredit fördern wir Mittelständische Unternehmen, Frei­berufler und junge Unter­nehmen in Gründung

  • mit Sitz in Deutschland
  • mit Sitz im Ausland für Tochter­gesellschaften, Nieder­lassungen, Betriebs­stätten oder Filialen in Deutschland

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
Antragsteller, in deren Gesellschafter­kreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchst­grenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antrag­steller beteiligt sind.

 

Zinssätze und Laufzeiten
– Den individuellen Zinssatz ermittelt die Bank anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten.
– Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.

Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination einer Finanzierung aus dem ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit mit anderen Förder­programmen ist möglich, sofern es nicht zu einer Überfinanzierung kommt. Beachte: Beihilfe­rechtlichen Kumulierungs­bestimmungen.

Leistungen des Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen.

2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.

4.  Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.

6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

Fragen hierzu?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com

    Angebotsanfrage zur Fördermittelberatung

    Kostenfrei und unverbindlich. Wählen Sie den bequemsten Weg zu den Ihnen zustehenden Fördermitteln - fragen Sie hier Ihr unverbindliches Angebot an.

    Angebot anfordern

    Infos über Fördermittelservices