Digitalbonus (Bayern)
Finanzierung mit dem Digitalbonus; Förderung von Digitalisierungsvorhaben zu Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen (Bayern)
Neue Digitalbonus-Anträge können jeweils in den ersten Tagen zum Monatsanfang gestellt werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bei dem
- Digitalbonus Standard bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen und bis zu 30% bei mittleren Unternehmen, max. jedoch 10.000 EUR,
- Digitalbonus Plus für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen und bis zu 30% bei mittleren Unternehmen, max. jedoch 50.000 EUR.
Die Bagatellgrenze beträgt 4.000 EUR.
Wer wird gefördert – Antragsberechtigte
Einen Antrag können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft stellen gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Bayern. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die gewerbesteuerpflichtig sind.
Die geförderte Maßnahme muss zudem in einer Betriebsstätte des Unternehmens im Freistaat Bayern zum Einsatz kommen.
Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung
- die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen sowie
- die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Eine Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen ist dann zuwendungsfähig, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf neuesten Stand erhöht wird.
Bei Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind individuell auf das Unternehmen abgestimmte Lösungen oder die dahingehende Umstellung einer Standardlösung förderfähig. Es sind auch Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen zuwendungsfähig, soweit diese durch ein Zertifikat bestätigt werden (z. B. nach ISO 27001).
Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hardware und Software.
Nicht gefördert werden z.B.
- Maßnahmen, die bereits begonnen wurden
- Aufwände für Standard-Software, Standard-Websites usw.
- Aufwände für Standard Hardware (Computer, Drucker, Smartphones)
- Maßnahmen, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden
- Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind (digitale Kassen)
Fördervoraussetzungen
Das Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2020.
Stand 20.12.2019
Quelle www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm und Förderdatenbank des BMWi
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