Digitalbonus (Bayern)

Finanzierung mit dem Digitalbonus; Förderung von Digitalisierungsvorhaben zu Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen (Bayern)

 

Die Laufzeit des Förderprogramms ist bis zum 31.12.2027 festgelegt.

Art und Höhe der Förderung

Digitalbonus Standard 

  • Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.

Digitalbonus Plus

  • Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal für einen Förderbereich bekommen (im anderen Förderbereich steht Ihnen dann noch der Digitalbonus Standard zur Verfügung).
  • Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig.
  • Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.

Wer wird gefördert – Antragsberechtigte

Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen.

Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung

Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:

  • 2.1 Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillingen und moderner Simulationstechniken
  • 2.2 IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung von Prozessen der IT-Sicherheit im Unternehmen

Gefördert werden:

  • Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Software.
  • Die zuwendungsfähigen Leistungen umfassen auch die Einführung der entwickelten Lösungen (z. B. Einrichtung, Installation, individuelle Anpassungen, Programmierungen, technische Dokumentation).
  • Beratungsleistungen und Schulungsmaßnahmen für die einzuführende Lösung können mit bis zu 50% der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt werden
  • Bei Maßnahmen der Robotik nach dem Förderbereich 2.1 kann zusätzlich die Roboter-Hardware gefördert werden.
  • Bei Maßnahmen der IT-Sicherheit nach dem Förderbereich 2.2 kann auch die hierzu notwendige IKT-Hardware gefördert werden (u.a. Firewall, Datensicherungs- und Netzwerksicherheitskomponenten)

Nicht gefördert werden z.B.

  • Maßnahmen, die bereits begonnen wurden
  • Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt
  • Ersatzbeschaffungen
  • Standard-Software (wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme)
  • Standard-Webseiten (herkömmliche Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe) oder Standard-Webshops (insbesondere Standard-Shop-Templates)
  • Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (z.B. Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter) sowie grafische und redaktionelle Dienstleistungen (Text-, Bild-, Video-, Grafik- und Logoerstellung etc.)
  • Beratungs- und Schulungsleistungen ohne Implementierung einer Lösung oder Bezug zum Förderprojekt
  • Reise- und Unterbringungskosten des Dienstleisters (Kosten für Anfahrt, Fahrtzeit sowie Hotel- und Verpflegungskosten, Versand-, Fracht-, Versicherungs- und Zollkosten etc.)
  • Personal-, Verwaltungs- und Reisekosten sowie eigene Entwicklungskapazitäten des antragstellenden Unternehmens
  • IT-Sicherheitsbeauftragte und Datenschutzbeauftragte

Fördervoraussetzungen

Die Maßnahme muss im Freistaat Bayern zum Einsatz kommen.
Die Maßnahme darf erst dann gestartet werden, wenn der Eingang des vollständigen elektronischen Förderantrags bestätigt wurde.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Angehörige der Freien Berufe sowie Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die im nationalen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag ihrer Gläubiger erfüllen.

 

Quelle www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm

Leistungen des Weick Consulting Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen.

2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.

4. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.

6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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