Innovationsfinanzierung 4.0 (Baden-Württemberg)

AKTUELL: Bessere Konditionen für KMUs ab 15.01.2024: Die L-Bank erhöht die Zinsverbilligung und die Tilgungszuschüsse in den Förderschwerpunkten innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben und innovative Geschäftsmodelle.

Die Förderung erstreckt sich auf die folgenden Bereiche:

Gefördert werden

    • innovative Vorhaben
    • Digitalisierungsvorhaben
    • Innovative Unternehmen
    • Innovative Geschäftsmodelle

Art und Höhe der Förderung:

Die L-Bank vergibt zinsverbilligte Darlehen an die Hausbanken, die diese an die Unternehmen weiterleiten.

Neben der Zinsverbilligung kann die L-Bank einen Tilgungszuschuss gewähren.

Finanzierungsanteil:

-Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Minimaler Bruttodarlehensbetrag:

-In der Regel 10.000 Euro

Maximaler Bruttodarlehensbetrag:

-5 Millionen Euro (für KMU)

-Bis zu 25 Millionen Euro (für Nicht-KMU), im Schwerpunkt „Innovative Unternehmen“ bis zu

7,5 Millionen Euro

Antragsberechtigte:

Gefördert werden neu gegründete und etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie

Angehörige freier Berufe.

-Sie beschäftigen weniger als 250 Personen und

-Sie haben entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro

Voraussetzungen:

 -Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

-Sie planen ein Innovations- oder Digitalisierungsprojekt.

-Oder: Sie richten Ihr Unternehmen mit einem neuen Geschäftsmodell neu am Markt aus.

-Oder: Ihr Unternehmen gilt als innovatives oder schnell wachsendes Unternehmen gemäß den Programmbestimmungen

-Sie sind am Standort Baden-Württemberg aktiv.

-Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition.

-Oder: Ihr Unternehmen gilt als größeres Unternehmen, befindet sich aber mehrheitlich im Privatbesitz und hat einen Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. €.

Leistungen des BAG Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen.

2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.

4.  Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.

6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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