Neue Förderrichtlinie ZIM - innovatives Hochregallager mit Drohnen
Nach Ablauf der ersten Förderperiode des ZIM sind nun zum 20.01.2020 die neuen Förderrichtlinien erschienen. An das Erscheinen waren einige Erwartungen geknüpft, was Erweiterungen und Erleichterungen angehen.

Welche Änderungen ergeben sich nun im Überblick?

  • Erweiterung der Unternehmenszielgruppe
  • Erhöhung der Fördergrenze
  • Neudefinition strukturschwacher Regionen
  • Neuvergabe der Projektträgerschaft
Im ZIM wurde die Zielgruppe erweitert. Zuwendungsberechtigt sind nun auch Unternehmen bis zu 1000 Mitarbeitern in Kooperationsnetzwerken (zuvor max. 500), die mit mindestens einem KMU kooperieren.
Die Förderhöhe wurde ebenfalls erweitert, am deutlichsten bei der Gruppe der ZIM Einzelprojekte, wo die Fördergrenze von 380.000 auf 550.000 Euro angehoben wurde. Aber auch in den Optionen Kooperationen und Kooperationsnetzwerke ist die Fördergrenze angehoben worden.
Während in der vergangenen Förderperiode Unternehmen in den neuen Bundesländern einen erhöhten Fördersatz erzielen konnten, gilt die erweiterte Anwendung nun für strukturschwache Regionen in ganz Deutschland.
Anträge für das Förderprogramm ZIM Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand können derzeit nicht gestellt werden. Mit Auslaufen der letzten Förderperiode Ende 2019 würde die Projektträgerschaft neu ausgeschrieben. Das BMWI geht davon aus, dass die neue Trägerschaft bis Ende des ersten Quartals 2020 feststeht.
Ziel des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand ist es, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen zu stärken und über das Fördern von Innovationspotenzialen das Unternehmenswachstum zu unterstützen. Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Förderprogramm Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand.

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