Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Was ist das ZIM?

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Es gewährt für technologische Innovationsprojekte themen- sowie branchenoffene Zuschüsse. Ziel des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand ist es, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen zu stärken und über das Fördern von Innovationspotenzialen das Unternehmenswachstum zu unterstützen. Nachdem die letzte ZIM-Richtlinie mit Ablauf des Jahres 2019 endete, tritt nun die neue Richtlinie Anfang 2020 in Kraft. Für dieses Jahr stehen 555 Mio. Haushaltsmittel als Förderbudget zur Verfügung.

Welche Unternehmen können eine Förderung erhalten?

Gefördert werden innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU Richtlinien der EU), die wenigstens über eine Niederlassung in Deutschland verfügen.

Förderfähig sind sowohl Unternehmen 

  • mit weniger als 250 Beschäftigten  und 
  • maximal 50 Mio. Euro Umsatz 
  • oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme

als auch Unternehmen

  • mit weniger als 1000 Beschäftigten (einschließlich verbundener und Partnerunternehmen), die mit mindestens einem KMU kooperieren
  • maximal 50 Mio. Euro Umsatz 
  • oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme

Welche Fördermöglichkeiten bietet das ZIM?

Unternehmen und mit ihnen kooperierende Forschungseinrichtungen können im Rahmen des ZIM Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte erhalten. Technologien und Themen sind hinsichtlich der Förderung frei. Wichtig für die Förderungszusage sind der Innovationsgrad des Projektes sowie gute Potenziale in der Marktverwertung der Projekte.

Welche Förderungsoptionen und -konditionen bestehen im ZIM?

  • ZIM-Einzelprojekte – einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen, die mit eigenem Personal ínnerhalb des Betriebs realisiert werden.
    • Zuschuss bis zu 45% der zuwendungsfähigen Kosten als Personalkostenzuschuss (max. 550.000 €)
  • ZIM-Kooperationsprojekte – gemeinsame FuE-Projekte von zwei oder mehreren Unternehmen oder Unternehmen in Kooperation mit Forschungseinrichtungen.
    • Zuschuss für Unternehmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Personalkosten (max. 450.000 €)
    • Zuschuss für Forschungseinrichtungen 100%  der zuwendungsfähigen Personalkosten (max. 220.000 €)
    • Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf max. 2.000.000 EUR begrenzt.
  • ZIM-Kooperationsnetzwerke – externe Netzwerk-Managementleistungen von innovativen Netzwerken bestehend aus mindestens sechs mittelständischen Unternehmen, die gemeinsam eine übergreifende technologische Innovation entwickeln.
    • Gefördert werden nationale ZIM-Innovationsnetzwerke mit max. 420.000 Euro und aus dem Netzwerk hervorgehende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu den gleichen Bedingungen wie bei Einzel- und Kooperationsprojekten
    • sowie Internationale Innovationsnetzwerke mit einer max. Fördersumme von 520.000 €

Darüber hinaus fördert das ZIM bei Unternehmen bis 250 Mitarbeitern die Markteinführung der entwickelten Technologien und Produkten. Unterstützung zur Markteinführung sind i.d.R. Beratungsleistungen dritter wie z.B.

  • Marktanalysen
  • Tests und Prüfungen
  • Zertifizierungen
Neu eingeführt wurde die Förderung von Durchführbarkeitsstudien für junge Unternehmen (Gründung vor unter 10 Jahren), Kleinstunternehmen und Erstbewilligungsmpfänger.

Neu ist auch die erweiterte Anwendung des Förderprogramms auf strukturschwache Regionen. Die Änderung trägt dem neuen gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen ab 2020 Rechnung. Zuvor erhielten im ZIM kleine Unternehmen aus den neuen Bundesländern einen erhöhten Fördersatz – jetzt ist die Strukturschwäche der Region entscheidend, dabei spielt es keine Rolle, ob sie in den alten oder neuen Bundesländern liegt.

Neuausschreibung ZIM Projektträgerschaft

Mit Erneuerung der ZIM-Richtlinie wurde die ZIM Projektträgerschaft neu ausgeschrieben – sie soll zum ersten Quartal 2020 abgeschlossen sein. Damit ein reibungsloser Übergang von der aktuellen zur künftigen Richtlinie gewährleistet ist, sollten alle Anträge, die bis 31.12.2019 eingereicht werden, direkt bearbeitet werden. 

Ab dem 01.01.2020 können dann zunächst keine neuen Anträge gestellt werden. Dies ist erst nach der Neubeauftragung der ZIM-Projektträgerschaft möglich, sowie der Veröffentlichung der aktualisierten Formulare und der Kontakte der künftigen Ansprechpartner. Der Prozess soll zum Ende des ersten Quartals 2020 abgeschlossen sein. Allerdings zeigt die Vergangenheit, dass bis zum Inkrafttreten der neuen ZIM-Richtlinien ein knappes halbes Jahr verging.

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