Antragsstart BALM Umwelt und Sicherheit US (ehemals De-minimis DM)

Das Förderprogramm des BALM für Umwelt und Sicherheit (US) startete am 05.02.2024.

Die Antragsstellung sollte bis zum 31.05.2024 geöffnet bleiben.

Nach 10 Tagen wurde das Antragsportal geschlossen. Laut BALM gingen schon in den ersten Tagen ausreichend Anträge (ca. 25.000) ein.

Das Fördervolumen ist mit den eingegangenen Anträgen belegt. Eventuell wird das Portal nochmal geöffnet, wenn wieder Mittel zur Verfügung stehen. Für die Anträge der letzten Tage ist nicht absehbar, ob die Mittel ausreichen.

Für unsere Kunden konnten wir die Anträge am ersten Tag platzieren. Ein wichtiges Argument für die Zusammenarbeit mit Weick-Consulting, den die Betriebe können nicht immer zur geforderten Zeit Ressourcen zur Verfügung stellen, um den Antrag rechtzeitig zu stellen.

—————————

Änderungen im Verfahren:

Die Kfz-Scheine werden erst mit dem Verwendungsnachweis eingereicht.

Die Positivliste wurde neu veröffentlicht. Jede Maßnahme hat nun eine Nummer, die entsprechend im Verwendungsnachweis eingetragen werden muss. Die Maßnahmen werden somit erst aus der Positivliste herausgesucht und dann per Dropdown im „Verwendungsnachweis“ ausgewählt. Die Zuordnung ist meist nicht eindeutig. Diese Aufgabe erledigen wir für Sie als unser Kunde, somit haben Sie Rechtssicherheit bei der Auswahl und der Verwendungsnachweis kann ohne Verzögerung ausgezahlt werden.

Alle Bestellungen und Abschlüssen von Verträgen für Lkw und Trailer/ Anhänger, Telematik-Dienstleistungen, LKW-Reifenservice können ab dem Tag der Antragstellung getätigt werden.

Die Durchführungsfrist von 5 Monaten erweitert sich um den Zeitraum „Antragstellung bis zum Tag an dem der Bescheid zugestellt wird“. Änderung zu 2023: die Lkw und Auflieger Ratenförderung wird umgestellt auf eine auf kaufbasierte Förderung. Es werden einmal die förderfähigen Ausgaben, wie beim Kauf, abgerechnet.

Bisherige Ratenförderungen werden umgestellt auf eine Einmalzahlung der auf kaufbasierten Werte, abzüglich des schon durch Raten abgerechneten Betrages.

Fälschlicherweise wird das Ende der Richtlinie am 30.06.2024 mit dem Ende der Durchführungsfrist verwechselt. Die Durchführungsfristen der noch zu erstellenden Bescheide werden erfahrungsgemäß im August / September enden. Eine Verlängerung der Durchführungsfrist für einzelne Maßnahmen ist möglich, wenn z.B. durch einen Lieferengpass nicht geliefert werden kann. 

Mehr Informationen zum Verfahren unter https://weick-consulting.de/foerderprogramme/balm-US-de-minimis/

Fragen hierzu ?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!

Tel. 06203 6799 880

Melden Sie sich jetzt für unseren digitalen Fördermittel-Infobrief an und verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr!