Bundesfinanzministerium hebt Haushaltssperre mit sofortiger Wirkung auf.

Alle Ministerien dürfen laut einem Schreiben von Finanzstaatssekretär Steffen Saebisch entsprechend, wieder Verpflichtungsermächtigungen eingehen.

Verpflichtungsermächtigungen sind nach der Legaldefinition des § 6 BHO Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren.

Beispielsweise können nun wieder Bescheide für Förderungen ausgestellt werden, die im nächsten Jahr ausgezahlt werden sollen.

Bestehende Verbindlichkeiten (Förderbescheide die in 2023 erstellt wurden) blieben von der Sperre ausgenommen. Bestehende Förderbescheide werden (auch in 2024) ausgezahlt.

Ein möglichst sparsamer Umgang mit den Mitteln wird in dem Schreiben den Ämtern empfohlen. Dies wäre in Aussicht auf die haushaltswirtschaftliche Gesamtlage geboten.

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