Die EMK Neuauflage 2024 wurde nach 2,5 Stunden Öffnung wieder geschlossen.
Für alle Interessierten Kunden konnten wir einen Förderantrag stellen.
–-Wie schon im vorletzten Newsletter angekündigt, startet das EMK „Energiemindernde-Komponenten“-Programm, mit 60 Millionen Fördergeld einen 2. Aufruf am 06.05.2024.
Mit einer so schnellen, weiteren Öffnung und Schließung hat wohl niemand gerechnet.
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Infos zum Antragsstart BALM EMK 2024 am 06.05.2024:
Wie schon im Vorjahr ist zu erwarten, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nur eine kurze Antragsphase ermöglichen.
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Das Fördergeld wird im Windhundverfahren vergeben.
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1. Förderung von Komponenten in Neufahrzeugen ,LKW und Anhänger, Auflieger. Ab 7,5t bei LKW oder 3.500 Kg bei Aufliegern und Anhängern.
Ebenfalls werden komplette Trailer, wie zum Beispiel verlängerte Trailer oder aerodynamische Trailer, gefördert (max.5.000 Euro für Trailerförderung).
Ein Fahrzeug ist ein „Neufahrzeug“ im Sinne dieser Richtlinie, wenn es das Produktionsjahr 2023 oder jünger aufweist. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fertigstellung des Fahrzeugs.
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2. Förderung nur von Komponenten die keine Serienausstattung sind und nicht gesetzlich vorgeschrieben.
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3. Förderung je Maßnahme; mehrere Maßnahmen je Fahrzeug/Auflieger oder Anhänger sind möglich.
Maximalhöhe: Zuschuss je Maßnahme: 5.000 Euro
Ausnahme, für Rekuperationsachsen können bis zu 10.000 Euro angefordert werden.
Jeweils immer zu berechnen über die Kosten für Ausgabe, je Maßnahme x Fördersatz (je nach Unternehmensgröße)
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Weitere Infos zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie unter EMK Maßnahmenliste 2024 in unserem internen Bereich für Sie als unser Kunde.
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4. Förderung nach Betriebsgröße
– kleine Unternehmen 25%
(weniger als 50 MA und max. 10 Mill. Umsatz/Bilanz);
– mittlere Unternehmen 20%
(weniger als 250 Mitarbeiter und max. 50 Mill. Umsatz/ 43 Bilanzsumme)
– große Unternehmen 15%
(alle übrigen Unternehmen)
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Achtung! Vor Zugang des Zuwendungsbescheids darf nicht bestellt werden.
Es werden nur noch nicht bestellte Fahrzeuge gefördert.
Änderung zum letzten Antragsverfahren. Die Bestellung muss nicht innerhalb eines Monats nachgewiesen werden, sondern diese kann innerhalb der 5 Monatigen Durchführungsfrist erfolgen.
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–Mehr Infos finden Sie unter: EMK Förderprogramm für Energiemindernde Komponenten
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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880