Neuauflage der Corona-Soforthilfe
– Maximale Erstattung bis zu 150.000 Euro !
Offiziell sind Anträge noch möglich, bis zum 30.09.2020!
Die Antragsfrist für Überbrückungshilfe soll aber, laut Presse, bis Ende des Jahres verlängert werden.
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Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt.
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Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt.
Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt.
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Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um
mindestens 60 %, gegenüber April und Mai 2019, zurückgegangen sind und deren
Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern.
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