Neuauflage der Corona-Soforthilfe

– Maximale Erstattung bis zu 150.000 Euro !

Offiziell sind Anträge noch möglich, bis zum 30.09.2020!

Die Antragsfrist für Überbrückungshilfe soll aber, laut Presse, bis Ende des Jahres verlängert werden.

Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt.

Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt.

Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um

mindestens 60 %, gegenüber April und Mai 2019, zurückgegangen sind und deren

Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern.

Auf unserer Infoseite finden Sie weitere Informationen zu den Hilfen.
Fragen hierzu ?
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Tel. 06203 4202410

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