Neuauflage der Corona-Soforthilfe

– Maximale Erstattung bis zu 150.000 Euro !

Offiziell sind Anträge noch möglich, bis zum 30.09.2020!

Die Antragsfrist für Überbrückungshilfe soll aber, laut Presse, bis Ende des Jahres verlängert werden.

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Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt.

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Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt.

Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt.

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Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um

mindestens 60 %, gegenüber April und Mai 2019, zurückgegangen sind und deren

Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern.

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Auf unserer Infoseite finden Sie weitere Informationen zu den Hilfen.
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Tel. 06203 4202410

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