Alternative 1:
1.4 Kauf, Miete und Leasing / Ersatzbeschaffung / Installation von zusätzlichen, überobligatorischen Einrichtungen und Hilfsmitteln zur optimalen Ladungssicherung.
Es sind 64 Maßnahmen förderfähig. Alle Maßnahmen finden Sie nun auch nummeriert auf unserer Website. Alle Maßnahmen (außer Reifen) die Sie auf der Seite sehen, werden zu 80 % gefördert.Sie finden die entsprechenden Maßnahmen gelistet auf der Seite Förderprogramm BAG De-minimis. Klicken Sie unter 1.4 auf „Mehr mögliche Maßnahmen“, dann werden alle 64 möglichen Maßnahmen angezeigt. Die Reifenförderung ist gesondert beschrieben.
Beachten Sie auch weiterhin die guten Abrechnungsmöglichkeiten im Telematikbereich unter 1.1 und 3.3 auf unserer Website. Alle Kosten für Einbauten und laufende Kosten werden zu 80% übernommen.
Alternative 2 (Änderung):
Fahrzeugraten-Reduzierung
Für Lkw-Fahrzeugneukäufe über 7,5 t GG, die über ein Darlehen finanziert werden, gelten neue – verbesserte – Bedingungen. Hier kann ab jetzt der Gesamtbetrag der förderfähigen Ausstattungen, in einem Verwendungsnachweis, und somit als Gesamtbetrag, abgerechnet werden. Alternativ steht weiterhin die Ratenförderung als Möglichkeit bei Leasing und Mietfahrzeugen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es sich hier auch um Gebrauchtfahrzeuge handeln kann.
Alternative 3:
Kofferaufbauten / – auflieger / Kofferbrücken
Aufwendungen, ob Kauf, Leasing oder Miete für Koffer mit Hartschale, werden vom BAG unter der Maßnahmennummer 1.10, als Aufwendung zur Vermeidung von Diebstählen, als förderfähig anerkannt. Auch gebrauchte Koffer, in allen Varianten, sind zu 80% förderfähig.
Leider fallen keine Kühlkoffer unter die Maßnahme.
Es werden mittlerweile auch nur noch die anteiligen Kosten für den Kofferaufbau gefördert. Für die Abrechnung der Förderung muss der Preis für den Kofferaufbau separat ausgewiesen werden.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen hierzu.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 4202410
E-Mail: bag-abrechnung@weick-consulting.com