Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Über das ZIM Programm können Sie eigene Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit bis zu 380.000 Euro Personalkostenzuschuss gefördert bekommen.

Die Richtlinie des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand wird 2020 durch eine modernisierte Förderrichtlinie abgelöst. Hier werden Verbesserungen und ein erleichtertes Antragsverfahren erwartet. 
Zugleich wird die ZIM Projektträgerschaft neu ausgeschrieben – sie soll zum ersten Quartal 2020 abgeschlossen sein. Damit ein reibungsloser Übergang von der aktuellen zur künftigen Richtlinie gewährleistet ist, sollen alle Anträge, die bis 31.12.2019 eingereicht werden, direkt bearbeitet werden. Dies betrifft unterschiedslos alle Anträge, sowohl zu Einzel-, Kooperations- und Netzwerk-Projekten.
Ab dem 01.01.2020 können dann zunächst keine neuen Anträge gestellt werden. Dies ist erst nach der Neubeauftragung der ZIM-Projektträgerschaft möglich, sowie der Veröffentlichung der aktualisierten Formulare und der Kontakte der künftigen Ansprechpartner. Der Prozess soll zum Ende des ersten Quartals 2020 abgeschlossen sein. Allerdings zeigt die Vergangenheit, dass bis zum Inkrafttreten der neuen ZIM-Richtlinien ein knappes halbes Jahr verging.

Weitere Informationen zum Förderprogramm Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand.

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