Die Antragsunterlagen wurden veröffentlicht.
Das konkretisierte Förderverfahren haben wir für Sie zusammengefasst erläutert:

Fristen für ENF-3.0- 2021 NEU ! „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte 3.0“

Beantragt werden können:

-bis 31.10.2021 eine Zuwendung für die Verschrottung von Bestandsfahrzeugen
und / oder
-bis 31.10 2021 eine Zuwendung für die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie

Durchführungsfrist ist der 30.06.2022! Bis zu diesem Datum müssen die Maßnahmen durchgeführt, bezahlt und beim BAG eingereicht werden.

Über einen Nachweis, beispielsweise bei Lieferzeitverzögerungen kann die Frist bis zum 30.09.2022 verlängert werden.
Erfreulich ist weiterhin, dass die Auszahlung schon nach der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides erfolgt.
Der Zuwendungsbescheid ist bestandskräftig, nachdem der Zwischennachweis (Bestellung des Neufahrzeuges) in das Portal geladen wurde.

Ziel / Gegenstand der Förderung:

Gegenstand der Förderung ist der im Wege der Verschrottung eines berücksichtigungsfähigen Bestandsfahrzeugs erfolgte Erwerb eines förderfähigen Neufahrzeugs nach Antragstellung.

„Fahrzeug“ im Sinne der Richtlinie „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte 3.0“ ist ein Kraftfahrzeug der Fahrzeugklasse N2 oder N3 das 

Sämtliche Neufahrzeuge müssen die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Fahrzeuguntergruppe unterschreiten.

Weiterer Gegenstand der Förderung ist die Anschaffung von intelligenter Trailer-Technologie, deren Einsatz erhebliche Effizienzreserven im Betrieb bietet und damit den Energieverbrauch mindert.

Detaillierte Infos auf unserer Infoseite

Fragen hierzu ?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!

Tel. 06203 4202410

Melden Sie sich jetzt für unseren digitalen Fördermittel-Infobrief an und verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr!