Förderung CO2-armer Nutzfahrzeuge
Rundum-Service für Fördermittelberatung

Mit dem Fördermittelservice+ Beratungsvertrag garantieren wir schnelle und sichere Mittelbeschaffung.

ENF-Förderprogramm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte 3.0

Teil 1- Verschrottungsprämie für Lkw (Euro-0,1,2,3,4,5,EEV) -Start 26.07.2021 bis 31.10.2021

Teil 2- Förderung für Kauf von intelligenter Trailer-Technologie (ITT)- Start 26.07.2021 bis 31.10.2021

 

 

Teil 1 – Verschrottungsprämie für eines Bestandsfahrzeugs, entweder der Schadstoffklassen Euro 0, 1, 2, 3, 4, 5 oder EEV.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung:

15.000 Euro für Verschrottung/Inzahlunggabe eines LKW mit Euro 5 oder EEV,

10.000 Euro für die Verschrottung/Inzahlunggabe eines LKW mit Euro 4,3,2,1 oder schlechter

 

Beihilferecht: Auszahlung erfolgt über die Richtlinie „Kleinbeihilfen“. Die Beihilfen zählen nicht zu den De-minimis Beihilfen und wirken sich somit nicht auf die De-minimis Höchstgrenze aus.

Gefördert wird im Wege der Verschrottung der Erwerb eines Fahrzeuges der Schadstoffklasse Euro 6, sofern diese die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Fahrzeuguntergruppe unterschreiten.

– Weitere Voraussetzungen für die Förderung des Neufahrzeuges Euro 6 sind:

– Fahrzeuge der Klasse N2 (5,5t GG bis 12t GG) oder N3 (mehr als 12t GG), jeweils ab 7.500kg GG!

– Produktionsjahr des Neufahrzeugs muss 2021 sein

– Abbiege-Assistent. Das Fahrzeug muss über einen Abbiege-Assistenten verfügen (Empfehlung des BMVI).

Das AAS kann auch nachträglich eingebaut werden. Die Bestätigung des nachträglichen Einbaus ist dem Antrag beizufügen.

– Reifen der Klasse A/B (wenn für das Fahrzeug verfügbar)

Soweit herstellerseitig entsprechende Merkmale zum Zeitpunkt der Fahrzeugbestellung angeboten werden, muss das Neufahrzeug im Zeitpunkt der Auslieferung mit wenigstens zwei zusätzlichen Merkmalen ausgestattet sein, die geeignet sind, das CO2-Emissionsniveau des Neufahrzeugs im Vergleich mit seinem Serienzustand zu senken. Anderenfalls muss das Fahrzeug über wenigstens ein solches Merkmal verfügen. Als solche kommen (nicht abschließend) in Betracht:

  • Bauteile, die die Aerodynamik des Neufahrzeugs gegenüber dessen Serienzustand verbessern,
  • automatische Leerlaufbegrenzer zur Kraftstoffeinsparung,
  • Luftpress-Automatiken zur Reduktion des CO2-Ausstoßes,
  • Getriebeleerlaufautomatiken bei Gefälle, Liftachsen,
  • Start-Stopp-Systeme,
  • vollautomatisierte Getriebe/Schaltsysteme,
  • vorausschauender Tempomat.

Sind für das Fahrzeug weniger als zwei Merkmale verfügbar, ist dem Zwischennachweis ein entsprechender Nachweis beizufügen.

Der Antragsteller hat in elektronischer Form jede Kleinbeihilfe anzugeben, die er bislang auf Basis der „Bundesregelung Kleinbeihilfen“ erhalten hat.

Höchstgrenze sind 1.800.000 Euro.

Bestellung Lkw nicht vor Antragstellung!

Teil 2 -ENF – Förderprogramm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte intelligente Trailer-Technologie (ITT)

Es kann jeder Auflieger/ Anhänger (auch Bestandsauflieger/ Anhänger) mit max. 8.333 Euro je Technologie (Auflistung) ausgestattet werden.

Max. 5.000 Euro Zuschuss (60%) werden vom BAG dafür erstattet.

Mehrere Technologien können für einen Auflieger beantragt werden! Immer mit je 5.000 Euro Zuschuss als Höchstgrenze.

Wichtig! Im Antrag müssen alle Anhänger-/Auflieger-Maßnahmen beschrieben und eine Preisangabe gemacht werden. Ein Preis-Angebot über die Maßnahme wäre somit hilfreich bei der Antragstellung.

Gegenstand der Förderung ist die Anschaffung von intelligenter Trailer-Technologie, deren Einsatz erhebliche Effizienzreserven im Betrieb bietet und damit den Energieverbrauch mindert.
Als solche kommen etwa (nicht abschließend/weitere können auf Anfrage folgen) folgende Technologien in/an Aufliegern und Anhängern in Betracht (wichtige Maßnahmen in Farbe/Fettschrift):

Aerodynamische Anbauteile

 

2-Aerodynamisch optimierte Aufbauausführung (durch Absenkung des Dachs am Heck)
3-Aerodynamischer Trailer
4-Rear-Flaps (Dach und/oder Seite, aerodynamische Heckklappe)
5-Schiebeverdeckplane, Bsp.:Kippauflieger
6-Sideskirts (aerodynamische Seitenverkleidung)
7-Stirnwandverkleidung
8-Trailer-Dachabdeckung
9-Unterbodenverkleidung

Optimierung des Reifenrollwiderstands

10-Automatische Reifendrucknachfüllung / Reifendruckregelanlage
11-Liftachse bzw. doppelter Achslift
12-Nachlauflenkachse
13-Reifen der Energieeffizienzklasse C oder besser
14-Reifendruckkontrolle (autark)
15-Zwangsgelenkte Sattelauflieger

Optimierung Ladekapazität/Anzahl Fahrten

16-Auflieger mit Anhängerkupplung (AHK)
17-Doppelstockfahrzeug, Doppelstockeinrichtung
18-Einzelfahrzeug Dolly (Lang-LKW Typ 3)
19-Kranbarmachung des Trailers
20-Leichtbaukomponenten (Alu-Felgen, Alu-Latten,Alu-Luftbehälter, )
21-Leichtbautrailer, Alu-Kastenmulde bei Sattelkipper
22-Trailerbezogene Telematik-Komponenten
23-Verlängerter Sattelauflieger (Lang-Lkw Typ 1)

Alternativen zum Dieselkraftstoff

24-Kühlgerät mit E-Motor oder Hybridmotor (Elektrobetrieb in Innenstädten oder auf Rastplätzen)
25-Rekuperationssysteme, soweit der Energieverbrauch des Dieselmotors dadurch reduziert wird
26-Kühlauflieger mit einer Isolationswirkung von mindestens 0,36-K (K-Wert = Wärmedurchgangskoeffizient)

Wer wird gefördert?

Alle Unternehmen

Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Antragstellung keine Bestellung ausführen dürfen.

Weitere Anforderungen des Förderprogramms an den Antragsteller:

Erfreulich ist weiterhin, dass die Auszahlung schon nach der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides erfolgt.

Der Zuwendungsbescheid ist bestandskräftig, nachdem der Zwischennachweis (Bestellung des Neufahrzeuges, der intelligenten Trailertechnologie) in das Portal geladen wurde.

  • nach Zustellung des Förderbescheides muss innerhalb von 1 Monaten ein Kauf- / Leasing- / Mietkaufvertrag nachgewiesen werden, sonst wird der Bescheid wieder aufgelöst,
  • nach Zulassung muss spätestens nach 2 Monaten die Verwendung für die Auszahlung eingereicht werden,
  • die Zweckbindungsfrist beträgt 2 Jahre; diese Haltedauer muss nachgewiesen werden, im anderen Falle muss anteilig zurückgezahlt werden
  • es ist keine Doppelförderung möglich, falls andere Förderungen schon beantragt wurden
Falls Sie jetzt schon konkrete Anschaffungspläne haben, setzen Sie uns bitte kurzfristig in Kenntnis. Die Antragsstellung, Beratung und Abwicklung des Förderverfahrens ist für Sie, als unser Kunde, in unserer Beratungsgebühr enthalten.
Darüber hinaus können Sie die Einbauten des LKWs, im Bereich Sicherheit und Umwelt, über De-minimis-Programm des BAG subventionieren lassen, wie zum Beispiel Aeropaket, Fahrerassistenzsysteme, Fahrersitz usw. Umrüstung von Diesel-LKW auf alternative Antriebe wie Elektro, Diesel-Hybrid werden über das De-minimis- Programm des BAG Maßnahme 1.8 gefördert werden. Hier finden Sie weitere Informationen zum BAG De-minimis Förderprogramm.

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

  • 1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
  • 2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
  • 3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
  • 4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
  • 5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
  • 6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
  • 7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
  • 8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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    Tel. 06203 6799 880,
    E-Mail: info@weick-consulting.com