…und zu möglichen Hindernissen auf dem Weg zur Förderauszahlung
Das Förderprogramm “Abbiegeassistent” besteht 2020 für mautpflichtige Fahrzeuge in dieser Form nicht mehr.
Das Programm gilt nur noch für nicht mautpflichtige Fahrzeuge, z.B. LKW ab 3,5t, Omnibusse, Wohnmobile u.a. Die Richtlinien hierfür werden aktuell überarbeitet, laut BAG sollen sie Ende des ersten Quartals 2020 veröffentlicht werden.
Die gute Nachricht für Unternehmen mit Güter- oder Werkverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen: für diese Fahrzeuge können Abbiegeassistenz-Systeme nun über das Förderprogramm “Sicherheit und Umwelt” gefördert und abgerechnet werden. Hierfür ist die Maßnahme De-minimis zur Förderung von Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeugen erweitert worden.
Stolperfallen im Förderprogramm Abbiegeassistenz-System
Auch wenn die Antragsstellung sich einfach darstellt, bleibt der Antragsteller bei Verständnisfragen zu Fristen und Bedingungen des Zuwendungsbescheides sich selbst überlassen. Die Erfüllung der Bedingungen ist anspruchsvoll:
- 3 Monate Durchführungsfrist nach Antragbescheid
- anschließend 2-monatige Frist für Zahlung und Nachweis der Technischen Abnahme ( TÜV / DEKRA )
- AAS sind im Förderprogramm „De-minimis“ ausschließlich dann förderfähig, wenn diese bestimmte technische Bedingungen und Vorschriften erfüllen (und diese gutachterlich bestätigt sind)
Bei Nichterfüllung erfolgt keine Auszahlung. Die technische Umsetzung ist zurzeit nur mit wenigen Systemen erlaubt, diese Systeme mit ABE hat das Kraftfahrtbundesamt auf seiner Homepage veröffentlicht.
Nähere Informationen auf unserer Seite Förderprogramm Abbiegeassistenz-System.
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