Antragsfristen für das BAG De-minimis Förderprogramm
Die Antragsunterlagen des De-minimis Förderprogramms des Bundesamtes für Güterverkehr sind zum 02.01.2020 veröffentlicht. Um 9:50 standen die Unterlagen – etwas später als erwartet – auf dem eService Portal des BAG zur Verfügung.
Die Antragsfrist der Förderperiode 2020 startet zum 07.01.2020 und endet am 30.09.2020. Die Antragsbearbeitung nimmt das Bundesamt gemäß Eingangsdatum des Antrags vor.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung beträgt 2.000 € pro mautpflichtigem schwerem Nutzfahrzeug, das auf das Unternehmen zugelassen ist. Die maximale Förderhöhe besteht unverändert bei 33.000 € pro Unternehmen (Unternehmensverbund).
Es sind keine wesentlichen Änderungen des Förderprogramms 2020 gegenüber 2019 zu verzeichnen.

Der Maßnahmenkatalog des BAG Förderprogramms Sicherheit und Umwelt ist nach wie vor sehr umfangreich. Die dem Maßnahmenkatalog beigefügten Positivliste enthält Beispiele zuwendungsfähiger Vorhaben. Die Beispiele sind aber oft nicht selbsterklärend, außerdem bestehen mehr als die beispielhaft gelisteten Fördermöglichkeiten. In vielen Fällen ist also eine fallweise Einzelklärung nötig.

Vermeiden Sie kostspielige Fehler bei Ihrem Förderantrag

Dem Antragsteller obliegt die Prüfpflicht, ob die beantragten Maßnahmen tatsächlich zuwendungsfähig sind. Fehlerhafte Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen (Subventionsbetrug) führen zu Rückzahlungsforderungen bis hin zur Aberkennung der Zuwendungsfähigkeit.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen hierzu.
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