BAG De-minimis Änderungen bei der Förderung von LKW Reifen
Wie schon im Weick Consulting Newsletter Oktober- / November-Ausgabe berichtet, wurde vom BAG in den letzten Tagen bestätigt, dass im Förderprogramm Sicherheit und Umwelt die LKW Reifenförderung 2020 gegenüber 2019 sich ändert: Reifen auf angetriebenen förderfähigen Einheiten ( Lkw über 7,5t ) sollen auf der Vorderachse nur noch nach Schallwelle und Energieeffiziensklasse förderfähig sein.
Nun hat das BMWI ( Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) gegenüber dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) verlauten lassen, dass die Änderung bereits ab dem Jahresbeginn 2020 angewendet wird.
Damit ist eine einheitliche Förderpraxis für die ganze Förderperiode 2020 gewährleistet.

Stellungnahme von Weick Consulting zu den anstehenden Änderungen:

Thomas Weick bemerkt hierzu: “ Es bleibt abzuwarten, wie schnell das BAG die Änderungen in der Richtlinie umsetzen kann, auch die Formulare müssen angepasst werden. Der Antragsteller trägt weiterhin die Verantwortung, die Angaben richtig in das Formularblatt einzutragen.“
Die Ursache der Einschränkung der Fördermöglichkeit liegt in einer Änderung der Straßenverkehrsordnung. Ab dem 01.07.2020 müssen bei Fahrzeugen für den Güterkraftverkehr auch die vorderen nicht angetriebenen Lenkachsen mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet sein. Sie müssen das 3PMSF / Alpin / Schneeflockensymbol als Kennzeichen tragen. Die Änderung verfolgt selbstverständlich das Ziel, die Verkehrssicherheit zu steigern und zu fördern. Mit dieser Vorschrift verlieren Reifen mit dem 3PMSF-/Alpin-Symbol auf Lenk-Achsen den Status, überobligatorisch zu sein und damit ihre Förderfähigkeit.

Weiterhin, auch in 2020, werden Reifen mit Symbol “Bergpiktogramm mit Schneeflocke“ und 3PMSF Bezeichnung auf nicht angetriebenen Einheiten (Auflieger/ Anhänger) mit 80 % gefördert.

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