Qualifizierungs-Chancengesetz nach Unternehmen gestaffelt dargestellt

Ein Klick auf das Schaubild, links, zeigt Ihnen übersichtlich die Möglichkeiten der Förderung. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um längerfristige Weiterbildungsmaßnahme handelt.
Die Weiterbildungsmaßnahme muss mehr als 160 Stunden dauern.
Es werden nur Mitarbeiter gefördert, deren Berufsausbildung mindestens vier Jahre zurückliegt.
Die Weiterbildung muss über eine Anpassungsfortbildung hinausgehen, die sich auf den bestehenden Arbeitsplatz bezieht.
Die Agentur für Arbeit muss jede Weiterbildung einzeln genehmigen.