Für weitere Anträge können derzeit keine weiteren Fördermittel zugesagt werden.

Antragsstart voraussichtlich am 21.Januar 2019.
Melden Sie uns bitte jetzt schon Ihren Bedarf!

Wer ist zuwendungsberechtigt?
Zuwendungsberechtigt sind Eigentümer/innen, Halter/innen, Leasingnehmer/innen und Mieter/innen von, in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, zugelassenen förderfähigen Kraftfahrzeugen.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung. Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Mit den Maßnahmen für den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen darf erst nach Antragstellung begonnen werden. Technische Vorgaben sind einzuhalten. Diese können Sie bei uns anfordern.
Zweckbindungsfrist sind zwei Jahre.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 Euro je Einzelmaßnahme.
Für jeden Zuwendungsberechtigten sind grundsätzlich maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Ausnahmen werden in der Richtlinie geregelt.

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Fragen hierzu ?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 4202410,
E-Mail: bag-abrechnung@weick-consulting.com

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