Im Förderprogramm „AAS“ wurden ca. 2000 Anträge angenommen. Das Antragsportal war von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Weitere Anträge können derzeit nicht gestellt werden.
Das Förderprogramm für Abbiegeassistenzsysteme wird um 5 Millionen Euro aufgestockt. Es bleibt abzuwarten, wie viele Neuanträge jetzt gestellt werden können.
Bisher wurden noch nicht einmal alle Anträge aus dem Januar beschieden.
Auch wenn die Antragsstellung sich einfach darstellt, bleibt der Antragssteller mit dem Verständnisfragen der Fristen und Bedingungen des Zuwendungsbescheides sich selbst überlassen. 3 Monate Durchführungsfrist und die anschließende 2 Monatige Frist für Zahlung und Nachweis der Technischen Abnahme ( TÜV / DEKRA ) stellen Bedingungen dar die einzuhalten sind, sonst erfolgt keine Auszahlung. Natürlich können die Fristen unter bestimmten Bedingungen verlängert werden. Wie dies aber juristisch einwandfrei zu beantragen ist ist im Bescheid nicht beschrieben.
Die technische Umsetzung ist zurzeit nur mit wenigen Systemen erlaubt, diese Systeme mit ABE hat das Kraftfahrtbundesamt auf seiner Homepage veröffentlicht.
Bitte beachten Sie auch Ihre Bestellungen von Neufahrzeugen, gerade hierfür kann die Förderung eingesetzt werden, hier sind aber bestimmte Bedingungen zur Vorlage der Kauf / Leasing oder Mietverträge zu beachten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung beträgt höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
maximal jedoch 1.500 Euro je Einzelmaßnahme.
Für jeden Zuwendungsberechtigten sind grundsätzlich maximal 10
Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Ausnahmen werden in der Richtlinie
geregelt.
Sie brauchen Hilfe bei der Antragsstellung oder sind mit den Bedingungen / Regelungen Ihres Zuwendungsbescheides überfordert ?
Der Einbau innerhalb der 90 Tagefrist ist nicht möglich und Sie möchten die Durchführungsfrist verlängern ?
Nutzen Sie unseren kostengünstigen Antragsservice. Sicher vom Fördergeld für den Abbiegeassistent profitieren.