Das Bundesamt für Güterverkehr hat Änderungen an den förderfähigen Maßnahmen der De-minimis 2019 “Positivliste” vorgenommen.
Die Maßnahme 1.1 Werkstatt-Diagnosegeräte und Maßnahme 1.2 Schallschutz für Fahrerkabine wurden aus der Positivliste entfernt.
Hinzugefügt wurde unter Maßnahme 1.1 ein Toter-Winkel-Warnsystem (nur sofern kein Abbiegeassistent im Sinne der Empfehlungen des BMVI (Verkehrsblatt vom 15.10.2018) zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung an Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.5 Tonnen und Kraftomnibussen mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrerplatz zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Abbiegeassistenzsysteme)
Unter der Maßnahme 1.2 ist nun auch ein fest verbauter Abfallbehälter in der Fahrerkabine förderfähig.