Im Rahmen des Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung können zuwendungsberechtigte Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten der folgenden Maßnahmen erhalten:

Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs, mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen.

Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen können innerhalb des Förderhöchstbetrages, je Unternehmen, max. 2 Mio. € beantragt werden. Maximal werden pro Fahrzeug 1.500,- € Kosten, je Fahrzeug über 7,5 t, anerkannt. Diese Kosten, multipliziert mit der Anzahl der zum 15. September 2015 oder zum 02.05.2016 zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge (über 7,5 t), ergeben den Förderhöchstbetrag. Für die nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten (hier sind auch die Pauschalen für Stundenersatz und Tagespauschalen enthalten),  erhält der Antragssteller einen Zuschuss von
70 % (Kleine Unternehmen) 1.050,- €, weniger als 50 MA und < 10 Mio. € Umsatz
60 % (Mittlere Unternehmen) 900,- €,
50 % (Großunternehmen) 750,- €, über 250 MA und > 43 Mio. € Bilanzsumme
pro Fahrzeug.
MA = Mitarbeiter

Geänderte Fristen
Für Maßnahmen, die vor der Zustellung des Zuwendungsbescheides durchgeführt wurden, ist eine verkürzte Frist von einem Monat zur Vorlage des Verwendungsnachweises – nach Zustelltermin – zu beachten. Die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises nach Durchführung (Zahlung) von 4 Wochen, gilt auch für Maßnahmen, die nach dem Zustelltermin durchgeführt werden. Achtung! Dies ist eine kürzere Frist als bei De-minimis 2016.

Nach Zustelltermin des Zuwendungsbescheides, müssen die Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten durchgeführt werden.

Achtung! Bei den Maßnahmen, die direkt nach Zugang des Zuwendungsbescheides durchgeführt und gezahlt wurden: Hier besteht die Gefahr, dass die Abgabe des Verwendungsnachweises innerhalb von 4 Wochen verpasst wird. Da auf dem Bescheid das Ablaufdatum suggeriert, für die Einreichung des Verwendungsnachweises wäre noch bis Ablaufdatum des Bescheides Zeit.

Beispiel: Nach dem Zugangstermin des Bescheides am 15.04.2016, nehmen Sie an einer Schulung teil und zahlen diese 20.04.2016. Dann muss spätestens am 18.05.2016 der Verwendungsnachweis eingereicht werden. Der Ablauftermin auf dem Zuwendungsbescheid wäre der 08.07.2016. Hier besteht die Gefahr einer Ablehnung der gezahlten Rechnungen, die in den ersten acht Wochen, nach Zugang des Zuwendungsbescheides, bezahlt wurden. Folgeanträge können gestellt werden.

Beispiel: Mittleres Unternehmen
5 Fahrzeuge über 7,5 t x 900,- € = 4.500,- € (60 %).
Um jetzt als mittleres Unternehmen diese 4.500,- € ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie Maßnahmen in Höhe von 7.500,- € (100 %) bezahlt haben. Eingeschlossen, in die Berechnung des Zahlbetrages, sind die Erstattungsleistungen von 12,- €, je Schulungsstunde und Teilnehmer sowie eine Tagespauschale von 30,- €, je Teilnehmer.

Die weiteren Chancen zur Umsetzung sind in den Maßnahmen
6.1 Praktische Übungen auf einem besonderen Gelände, im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator, nach § 5 BKrFQG, in Verbindung mit § 4, Absatz 2, Satz 2, BKrFQV
6.2 Praktische Fahrertrainings im öffentlichen Verkehrsraum, zum wirtschaftlichen Fahren (z. B. energiesparende Fahrweise)

zu finden.

Hier können auch praktische Tranings mit BKF-Modulinhalt abgerechnet werden. Pauschal werden für die Maßnahmen 6.1 und 6.2 50 % der Kosten anerkannt (inkl. 12,- € Stundenersatz) und der Tagespauschale von 30,- €.

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr!

Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
Anrede *) Eingabe erforderlich

Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich zum Personalisieren des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weiter gegeben.

Nachname
E-Mail*

Teile diesen Beitrag auf deinen Lieblingsplattformen!