Fördermitteltermine BAG Förderprogramm
BAG De-minimis 2019:

Noch bis zum 30.09.2019 können Erstanträge und Folgeanträge 30.09.2019 gestellt werden. Diese haben dann eine 5-monatige Durchführungsfrist, d.h. im September gestellte Erst- und Folgeanträge reichen Ihnen dann bis Anfang 2020.

Durchführung: Nach Einstellung des Erst- oder Folgeantrages endet nun die Durchführungs- und Nachweisfrist nach 5 Monaten, ab dem Zugangstermin des Bescheides. Dies wäre bspw. bei den Folgeanträgen, von Ablauf Juni/Juli, der Dezember 2019

BAG-Förderung von Weiterbildung / Ausbildung

Auch hierzu informierte das Bundesverkehrsministerium. Für die Aus- und Weiterbildungs-Förderung sind 125 Millionen Euro eingeplant. Davon wurden für Ausbildung bisher 44 Millionen zugesagt und für Weiterbildung lediglich 7,7 Millionen.
Es stehen also genügend Mittel zur Verfügung.

Antragssituation: Anträge werden innerhalb von wenigen Tagen mit einem Zuwendungsbescheid beschieden.
Somit kann investitionssicher mit den Maßnahmen begonnen werden.

Antragsfrist: 14.01. bis zum 02.12.2019. Es können jederzeit Anträge eingestellt werden.

Vor Anmeldung oder Beginn einer Schulung muss ein Antrag beim BAG eingestellt werden !

Durchführung: Nach Einstellung, endet die 1. Durchführungs- und Nachweisfrist nach 4 Monaten, ab dem Zugangstermin des Bescheides oder bei langfristigen Maßnahmen, bis zum Ende der Schulung.

Änderungen im Antragsverfahren: Keine zu 2018. Achtung ! Vor Maßnahmenbeginn muss der Antrag, unter Angabe der Maßnahme / Kosten und Teilnehmer, eingestellt werden.

Änderungen bei den Maßnahmen:
Mit in den umfangreichen Maßnahmenkatalog (Link zur Vorschlagsseite) aufgenommen, wurden Weiterbildungsmaßnahmen in Form von E-Learning und Blended Learning,
weiter die Zusatzqualifikation „Geprüfte/r Fahrzeugkranführer/in (IHK)“ und Weiterbildungsmaßnahmen zu alternativen Antrieben.

BAG-Förderung der Ausbildung 2019 zum Berufskraftfahrer

Antragssituation: Die Bescheide erfolgen auch hier wenige Tage nach der Antragsstellung. Bitte beachten Sie, dass sich mit diesem Programm, innerhalb der 3 Ausbildungsjahre, eine Förderung mit mind. 25.000 Euro bis zu 35.000 Euro, je Auszubildender, realisieren lässt. Die Fördergelder belasten weder das De-minmis noch das Weiterbildungs-Budget Ihrer Firma.

Antragsfrist: noch bis 02.12.2019

Durchführung: Achtung! Es muss vor Abschluss des Ausbildungsvertrages eine Absichtserklärung unterzeichnet werden und der Antrag gestellt werden.
Abrufe, im Februar eines jeden Jahres, solange das Ausbildungsverhältnis besteht.

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Tel. 06203 4202410

E-Mail: bag-abrechnung@weick-consulting.com