BAG De-minimis erste 5000 Förderanträge
Unerwartet und erfreulicherweise sehr schnell hat das BAG in 2020 schon die ersten Anträge mit Antragsdatum 07.01.2020 beschieden. Antragsteller können nun schon sicher mit den Ausgaben beginnen.
Die Förderrichtlinien sind bei der Ausgabenplanung unbedingt zu beachten, hier bestehen immer noch Unsicherheiten gerade bei den Maßnahmen aus der Positivliste.
Weshalb ist dieser Hinweis wichtig? Der Antragsteller verpflichtet sich mit der Unterschrift unter den Verwendungsnachweisen die Maßnahme eindeutig auf Förderfähigkeit geprüft zu haben. Mit dieser Prüfung sind die beauftragten Mitarbeiter in den Betrieben meist überfordert. Dies führt dann bei Tiefenprüfungen der Maßnahmen durch das BAG (auch in Außenprüfungen vor Ort) zu Rückforderungen.
Sie vermeiden Rückforderungen durch die professionelle Prüfung Ihrer Maßnahmen über den BAG F+ Leistungsvertrag.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen hierzu.
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Tel. 06203 4202410
E-Mail: bag-abrechnung@weick-consulting.com

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