14-01-2020-Antragstart-BAG-Aus-Weiterbildung
Das BAG Förderprogramm für Weiterbildung startet am 14.01.2020. Vor der Anmeldung zu einer Schulung muss der Antrag gestellt sein. Nach Antragstellung reicht die Durchführungs- und  Nachweisfrist 4 Monate ab Zugangstermin des Bescheids.Die Förderperiode endet am 30.11.2020.

Das BAG Ausbildungsprogramm startet ebenfalls am 14.01.2020 und endet am 02.11.2020. Vor Abschluss des Ausbildungsvertrags müssen eine Absichtserklärung unterzeichnet und der Antrag gestellt werden.

Häufige Fehler in der Antragsstellung sind die fehlenden oder falschen Angaben von Unterrichtsstunden den Angaben für Schulungs oder Personalkosten sowie den weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Maßnahme. Verluste werden in Kauf genommen obwohl hier mit einer Betreuung über Weick Consulting die Ergebnisse bei der Auszahlung optimiert werden können.

Bei externen Maßnahmen können bei richtiger Antragstellung und Erstellung der Verwendungsnachweise die Kosten des Weiterbildungsträgers bis zu 100 % erstattet werden. Beispiel : Schulungskosten in Höhe von  4.500 Euro für 10 Personen Fahrsicherheitstraining werden bei Unternehme bis 50 MA und 10 Mill. Euro Umsatz mit 4.235 Euro erstattet.

Interessiert? Nutzen Sie eine erste kostenfreie Beratung bei Weick Consulting unter Tel:06203-4202410 Frau Costanza berät Sie gerne.

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