Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr stellt bis zum Jahr 2024 insgesamt circa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge zur Verfügung. Zusätzlich stehen bis 2025 circa 7 Milliarden Euro für den Aufbau (oder Erweiterung) von Tank- und Ladeinfrastruktur für Pkw und Nutzfahrzeuge bereit.

Der zweite Förderaufruf für Nutzfahrzeuge und dazugehöriger betrieblicher Tank- und Ladeinfrastruktur sowie ein zusätzlicher Sonderaufruf für Sonderfahrzeuge und Infrastruktur werden

am 15. Juni 2022 veröffentlicht.

Die Antragsstellung wird ab dem 29. Juni 2022 ermöglicht.

Genaue Förderbedingungen werden erst mit der Veröffentlichung des Aufrufst am 15.06.2022 bekannt gegeben.

Gefördert wurde bisher mit einem Zuschuss von bis zu 80% die Mehrkosten gegenüber einem Diesel-Vergleichsfahrzeug:

– die Beschaffung von leichten und schweren Batterie- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen

– die Beschaffung von schweren Nutzfahrzeugen mit, von außen aufladbarem, hybridelektrischem Antrieb

– die Beschaffung von verkehrsrechtlich zugelassene Sonderfahrzeuge, analog zu den für Nutzfahrzeuge genannten Kategorien

– die für den Betrieb der Fahrzeuge notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur

– Die Anschaffung von umgerüsteten Diesel-Fahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3, mit Elektroantrieb im Sinne des § 2 Nummer 2 und 4 EMoG

Die Förderung der Wasserstoffinfrastruktur folgt in einem weiteren Förderaufruf, vorbehaltlich der Genehmigung der EU-Kommission.

Der erste Aufruf für KsNI („Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“) unterteilte sich in 3 Hauptthemen:

1. Antrag auf Förderung einer Machbarkeitsstudie;
weitere Infos finden Sie hier. ->Förderung für „Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ (KsNI)

2. Antrag auf Förderung von Nutzfahrzeugen;
weitere Infos finden Sie hier. ->Förderung für „Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ (KsNI)

3. Antrag auf Förderung für Lade- oder Tankinfrastruktur;
weitere Infos finden Sie hier. ->Förderung für „Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ (KsNI)

Die Ladeinfrastruktur wurde mit 80% der Gesamtkosten gefördert.

Auswahlkriterien
Nicht alle Anträge werden notwendigerweise positiv beschieden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die eingegangenen Anträge durchlaufen hierbei ein beihilferechtlich erforderliches, wettbewerbliches Verfahren, in dem sie untereinander verglichen werden.

Ziel dieses Verfahrens ist die Identifikation und anschließende Priorisierung derjenigen Anträge, die die Umwelt- und Energieziele mit dem geringsten Beihilfebetrag beziehungsweise mit der höchsten Kosteneffizienz verwirklichen können.

Anhand der dem Auswahlverfahren zugrundeliegenden Kriterien aus der Umwelt- und Kostendimension, wird die erwartete jährliche CO2-Einsparung, je investiertem Fördereuro (CO2-Einsparungsquote), für den jeweiligen Förderantrag festgestellt.

Folgende Faktoren werden dem Priorisierungsverfahren unter anderem zugrunde gelegt:
– die erwartete elektrische Jahresfahrleistung
– die Antriebsart
– das zulässige Gesamtgewicht und
– die Investitionsmehrausgaben je beantragtem Nutzfahrzeug.

!!Auf Basis der CO2-Einsparungsquote erfolgt die Reihung der Anträge: Ein Antrag mit einer hohen zu erwartenden CO2-Einsparungsquote erhält eine höhere Priorität als ein Antrag mit einer niedrigeren zu erwartenden CO2-Einsparungsquote.

Aktuelle Infos zu diesem Förderprogramm und einem neuen Förderaufruf finden Sie auf unserer Seite

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