Termine und Infos zu den Förderverfahren BAG De-minimis und Aus- und Weiterbildung 2019
BAG De-minimis 2019 (Förderung der Sicherheit und Umwelt)
Antragsfrist : 07.01. bis zum 30.09.2019
Durchführung : Nach Einstellung endet die 1. Durchführungs- und Nachweisfrist nach 5 Monaten, ab dem Zugangstermin des Bescheides (ca. August / September 2019).
Änderungen bei den Maßnahmen :
Über die Positivliste 2019, ergeben sich mehr förderfähige Maßnahmen in 2019. Es müssen auch weiterhin die Förderrichtlinien beachtet werden. Der Antragssteller muss nachweisen können, dass die Gelder für solche Investitionen in Maßnahmen ausgegeben werden, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.
Hier werden wir für Sie die Positionen aus der Liste herausarbeiten, bei denen Sie unbedenklich investieren können.
Die „bearbeitete“, und mit dem BAG zusätzlich abgestimmte Positivliste 2019, bekommen Sie mit der Zusendung der Eingangsbestätigung Ihres Antrages 2019 zugesendet.
Wie bisher: Keine Förderung von M+S Reifen auf angetriebenen Hinterachsen. Ab Herstellungsdatum 01.01.2018 werden nur noch 3PMFS / Bergpiktogramm-Reifen, anstatt M+S Reifen, gefördert. Weiter werden auf allen Achsen runderneuerte Reifen mit 40 % Zuschuss gefördert.
BAG-Förderung Weiterbildung 2019
Antragsfrist : 14.01. bis zum 02.12.2019. Es können jederzeit Anträge eingestellt werden.
Vor Anmeldung oder Beginn einer Schulung, muss ein Antrag eingestellt werden !
Durchführung : Nach Einstellung endet die 1. Durchführungs- und Nachweisfrist nach 4 Monaten, ab dem Zugangstermin des Bescheides (ca. Mai 2019).
Änderungen im Antragsverfahren : Keine zu 2018. Achtung ! Vor Maßnahmenbeginn muss der Antrag, unter Angabe der Maßnahme / Kosten und Teilnehmer, eingestellt werden.
Änderungen bei den Maßnahmen :
Mit in den Maßnahmenkatalog aufgenommen, wurden Weiterbildungsmaßnahmen in Form von E-Learning und Blended Learning,.
weiter die Zusatzqualifikation geprüfte/r Fahrzeugkranführer/in (IHK) und Weiterbildungsmaßnahmen zu alternativen Antrieben.
Bitte beachten Sie dazu Thema Nummer drei des Newsletters.
BAG-Förderung der Ausbildung 2019 zum Berufskraftfahrer
Antragsfrist : 14.01.2019 bis 02.12.2019
Durchführung : Es muss vor Abschluss des Ausbildungsvertrages eine Absichtserklärung unterzeichnet werden und der Antrag gestellt werden.
Abrufe, im Februar eines jeden Jahres, solange das Ausbildungsverhältnis besteht.
Änderungen : Keine zu 2018
Unser Expertenteam an Fördermittelberatern steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie 10 Jahre Spezialwissen aus dem BAG Förderverfahren auch für Ihre Anträge.
Referenzen
„Warum wir uns für Weick Consulting entschieden haben?
Fehler in der Antragsstellung 2010 und 2011 haben uns erhebliches Geld gekostet. Die Fehler entstanden bei der Antragsstellung sowie bei den Verwendungsnachweisen. Meine Mitarbeiter und ich waren mit der Komplexität der Förderrichtlinien und der ständigen Änderungen schnell überlastet. Unsere Aufgaben fordern uns jetzt schon genug. Seit nunmehr 8 Jahre sehen wir entspannt der nächsten Förderrunde entgegen.“