Förderung von

-Energieeffizienz

-Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft (EEW)

Das BAFA fördert Investitionen in hocheffiziente Technologien unter anderem elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Druckluft-erzeuger, Wärmerückgewinnungssysteme und Dämmung von Anlagen. Antragsberechtigung: Unternehmen aller Größenklassen der gewerblichen und industriellen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Energiedienstleister (Contractoren) sind förderfähig. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.

Antragsberechtigte: Unternehmen aller Größenklassen der gewerblichen und industriellen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Energiedienstleister (Contractoren) sind förderfähig.

Art der Förderung: Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.

Modul 1 - Querschnittstechnologien (Einzelmaßnahmen)

Investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.

Höhe der Förderung

  • Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mind. 2.000,- Euro betragen.
  • Max. Förderung beträgt 200.000 Euro pro Vorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten.
  • Tilgungszuschüsse bis 40 % der förderfähiger Kosten bei KMU ; Große Unternehmen bis 30 %
  • KMU-Bonus: 10 %

Was wird gefördert?

  • Elektrische Motoren und Antriebe,
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung,
  • Ventilatoren, Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung,
  • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern,
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen,
  • Frequenzumrichter.

Wer ist antragsberechtigt?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU); Große Unternehmen; Freiberufler; Kommunale Unternehmen

Förderrichtlinie

- De-Minimis-Verordnung - AGVO (Art.38)
Erhöhung der Energieeffizienz mit BAFA Förderung

Modul 2 - Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien

Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus:

  • Solarkollektoranlagen,
  • Biomasse-Anlagen,
  • Wärmepumpen,

deren Wärme zu über 50% für Prozesse, d.h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.

Höhe der Förderung

  • Max. Förderung beträgt 10 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Tilgungszuschüsse bis 55 % der förderfähiger Kosten bei KMU ; Große Unternehmen bis 30 %
  • KMU-Bonus: 10 %

Was wird gefördert?

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Wärmeerzeugern insb.:

  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,
  • Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere Wärmequellen wie z.B. Abwasser- oder Abluftstrom,
  • Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren,
  • notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe (z.B. Fundament oder Einhausung),
  • die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.

Zu den als Nebenkosten förderfähigen Ausgaben zählen darüber hinaus Kosten für:

  • Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragtenMaßnahme sowie
  • Installations- und Montagekosten. Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,
  • Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere Wärmequellen wie z.B. Abwasser- oder Abluftstrom,
  • Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren,
  • notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe (z.B. Fundament oder Einhausung),
  • die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.

Zu den als Nebenkosten förderfähigen Ausgaben zählen darüber hinaus Kosten für:

  • Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme sowie
  • Installations- und Montagekosten.

Nicht förderfähig sind:

Investitionen in ergänzende Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger und/oder KWK-Anlagen, Kosten für Versicherungen, notwendige Prüfungen, Gutachten und Genehmigungen Maßnahmen für erforderliche Verbesserungen der Statik am und im Gebäude

Wer ist antragsberechtigt?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU); Große Unternehmen; Freiberufler; Kommunale Unternehmen und Landwirte

Förderrichtlinie

- De-Minimis-Verordnung - AGVO (Art.38)
BAFA Förderprogramm Solarkollektoren

Modul 3 - Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware

Höhe der Förderung

  • Max. Förderung beträgt 10 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Tilgungszuschüsse bis 40 % der förderfähiger Kosten bei KMU / Große Unternehmen bis 30 %
  • KMU-Bonus: 10 %

Was wird gefördert?

Förderfähig ist insb. der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme:

  • von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software)
  • von Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie sonstiger für den Energieverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem
  • von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck ihres Einsatzes in der Reduktion des Energieverbrauchs liegt

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insb.:

  • Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung
  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von
      - Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternative
    System
      -Analog-Digital-Wandlern
      -Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen
      -Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll
  • Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung
  • Sofern es sich bei der Energiemanagement-Software um einen Cloud-Dienst handelt, die vollständigen externen Kosten zur Nutzung

Nicht förderfähig sind:

  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Rechnern/Servern zum Betrieb einer Energiemanagement-Software sowie zur Ansicht der Verbrauchsdaten/Berichte
  • Monitore, Drucker, unterbrechungsfreie Spannungsversorgungen sowie sonstige Peripheriegeräte
  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme eines Gebäude-/Prozessleitsystems, sowie Steuerungs- und Regelungstechnik, die nicht auf Prozesse im Sinne der Richtlinie einwirkt
  • Erwerb, die Installation und Inbetriebnahme von Industrie-PCs/Speicherprogrammierbaren Steuerungen zum Betrieb des Gebäude-/Prozessleitsystems

Sollte die Energiemanagement-Softwarelösung in ein Prozess-/Gebäudeleitsystem integriert sein, sind lediglich die Mehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Leitsystem ohne Energiemanagement-Funktionen förderfähig.

Wer ist antragsberechtigt:

kleine und mittlere Unternehmen (KMU); Große Unternehmen; Freiberufler; Kommunale Unternehmen

Förderrichtlinie

- De-Minimis-Verordnung
- AGVO (Art.38)
Energiemanagement Förderung nach BAFA

Modul 4 - Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter den Modulen 1 und 3 genannte Maßnahmen umfassen.

Höhe der Förderung

  • Max. Förderung beträgt 10 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro (700 Euro für kleine und mittlere Unternehmen) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).
  • Tilgungszuschüsse bis 40 % der förderfähiger Kosten bei KMU / Große Unternehmen bis 30 %
  • KMU-Bonus: 10 %

Was wird gefördert?

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen,
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung wie z.B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Maßnahmen zur Verstromung von Abwärme (z.B. ORC-Technologie),
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese überwiegend direkt für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden. Gebäudetechnische Anlagen, die überwiegend der Raumluftkonditionierung für den Aufenthalt von Personen dienen und in den Anwendungsbereich der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) fallen, sind hingegen nicht Gegenstand der Förderung.
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte wie z.B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Nutzung erneuerbarer Energien, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess wie z.B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen.
  • Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater.

Wer ist antragsberechtigt?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU); Große Unternehmen; Freiberufler; Kommunale Unternehmen

Förderrichtlinie

- De-Minimis-Verordnung
- AGVO (div. Artikel)
Erneuerbare Energien mit BAFA Förderung

Modul 5 - Förderung von Transformationskonzepten

Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. In Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationskonzeptes kann auch die Verlängerung des Zeitrahmens für die Umsetzung von Investitionsvorhaben der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) beantragt werden.

Höhe der Förderung

  • Transformationskonzepte werden nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) mit einer Förderquote von 50 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten.
  • KMU: 60 %

Was wird gefördert?

    Gegenstand der Förderung.
  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen (oder mehrere) Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi), falls sich alle Standorte innerhalb Deutschlands befinden;
  • die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement);
  • mögliche weitere Kosten, bei denen durch den Antragssteller nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen.
  • Dies betrifft auch die Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung (z.B. Unternehmen in einer Lieferkette, die im Rahmen eines sog. Gemeinsamen Konvoi-Verfahrens beraten werden);
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzeptes. Es wird empfohlen, eine parallele Antragstellung im Modul 3 der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (EEW) zu prüfen.

Wer ist antragsberechtigt?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU); Große Unternehmen; Freiberufler; Kommunale Unternehmen

Förderrichtlinie

AGVO

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