go-digital (bundesweit)

Welche Fördermodule gibt es bei go digital?

Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen – service- und kundengerecht, effizient und sicher.

Den KMU stehen autorisierte Beratungsunternehmen zur Seite, die vom BMWI autorisiert wurden. Sie beraten und begleiten Unternehmen bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich. Diese Beratungsunternehmen sind vom BMWi autorisiert. Das bedeutet: sie entlasten die KMU von allen Formalitäten – vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung.

So profitieren KMU von einer passgenauen Beratung, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert.

Welche Beratungsleistungen werden gefördert? Die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen folgen diesen drei Modulen:

Modul Digitalisierte Geschäftsprozesse

  • Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
  • Je nach Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens sind bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen möglich: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
  • Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren

Modul digitale Markterschließung

  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz, gegebenenfalls eines eigenen Web-Shops
  • Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
  • Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings

Modul IT-Sicherheit

  • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
  • Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicher-heitsmaßnahmen

Welche Unternehmen werden gefördert?

Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können durch die Förderung von Beratungsleistungen begünstigt werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
  • Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung

Sofern ein KMU „Partnerunternehmen“ oder „verbundenes Unternehmen“ ist, muss das Beratungsunternehmen die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung der Europäischen Union hinsichtlich Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz/Bilanzsumme bestätigen.

Wie hoch ist die Förderung?

Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Als Begünstigte zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.

  • Zunächst muss ein Hauptmodul mit mindestens 51 % des Förderschwerpunktes gewählt werden.
  • Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig, einschließlich
    • bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
    • bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
    • sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit*[* Sollte als Hauptmodul „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ oder „Digitale Markterschließung“ gewählt werden, so sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit (Förderkriterien nach Modul IT-Sicherheit) durchzuführen. Hierfür kann bei Bedarf ein sachverständiger Dritter einbezogen werden.]
  • Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodul(en) mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen gefördert werden. Diese Zusatzberatung muss in der Vorhabenbeschreibung eingeplant und im Verwendungsnachweis nachgewiesen werden.
  • Im Falle einer Kombination von Hauptmodul und Nebenmodul(en) sind maximal 30 Beratertage förderfähig.