Förderprogramm Klimaschutz-Plus (BW)

Anträge können noch bis 30.11.2022 eingereicht werden!

Ziel des Klimaschutzgesetzes ist es, die Treibhausgas-Emissionen in Baden-Württemberg bis 2020 um wenigstens 25 % und bis 2050 um wenigstens 90% zu reduzieren (Vergleichsbasis 1990). Dafür soll die Wärmeversorgung bis 2050 klimaneutral sein. Der Wärmebedarf besonders im Gebäudesektor soll daher konsequent reduziert werden.

Zur Erreichung des Ziels sollen Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine beitragen. Zu ihrer Unterstützung legt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg das Programm „Klimaschutz-Plus“ für das Jahr 2020 erneut auf.

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus basiert auf drei Säulen

  1. CO2-Minderungsprogramm
    Ziel: Kohlendioxid-Emissionen nachhaltig zu mindern. Gefördert werden Maßnahmen wie Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle, der technischen Gebäudeausstattung und in die Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien.
  2. Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm
    Ziel: weitere Klimaschutz-Aktivitäten, zum Beispiel Schaffen optimierter Strukturen, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Bildung und Information.
  3. Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung
    Ziel: Anreiz für energieeffiziente Sanierungen schaffen und so den Klimaschutzplan unterstützen. Hierfür werden Vorhaben ergänzend gefördert, die besondere Effizienzstandards erreichen.

Antragsfristen

CO2-Minderungsprogramm, Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm: Montag, 30. November 2020

Details zu den drei Säulen des Förderprogramms Klimaschutz-Plus

1. Klimaschutz-Plus: CO2-Minderungsprogramm

Was wird gefördert?

  • Erneuerung von Heizungsanlagen
  • baulicher Wärmeschutz
  • Sanierung von Beleuchtungsanlagen
  • Sanierung von Lüftungsanlagen
  • Einsatz von Holzpelletheizungen
  • Einsatz von Holzhackschnitzelheizungen
  • Einsatz von Wärmepumpen
  • Einsatz von Solarwärmeanlagen

Erneuerbare-Energien-Anlagen sind nur förderfähig in Kombination mit Maßnahmen nach Ziffer 1. oder 2.

Wer kann Förderung beantragen?

Kommunen; kommunale Zweckverbände, Stiftungen und Unternehmen (nicht für 3. und 4); KMU; Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen; Körperschaften des öffentlichen Rechts; Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen; Vereine; natürliche Personen

Wie hoch sind die Förderungen?

50 €/t CO2, max. Grundfördersatz: 30 %, max. Fördersatz: rd. 46 % (diverse Förderboni), absolut: max. 200.000 €

2. Klimaschutz-Plus: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm

Was wird gefördert?

  • Teilnahme am European Energy Award (oder vergleichbar)
  • CO2-Bilanzierung
  • Energiemanagement (EM)
  • Qualitätsnetzwerk Bauen
  • Energieeffizienztische für Unternehmen
  • BHKW-Begleit-Beratungen
  • Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen
  • Informationsvermittlung für kommunale Mandatsträger
  • Teilnahme am Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz
  • Projekte an Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Erstberatung zur Abwärmenutzung

Wer wird gefördert?

abhängig von Art der Maßnahme, ggf. antragsberechtigt können sein: Kommunen; kommunale Zweckverbände, Stiftungen und Unternehmen (nicht mehr für 3); KMU; große Unternehmen (nur für 11.); Träger von Krankenhäusern, Rehabilationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen; Körperschaften des öffentlichen Rechts; Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen; Vereine; natürliche Personen; für 6. auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft und WEG sowie natürliche Personen als Eigentümer von Wohngebäuden

Wie hoch ist die Förderung?

abhängig von Art des Vorhabens; häufig 50 %

3. Klimaschutz-Plus: Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung

Was wird gefördert?

Energetische Sanierung von Schulen nach den KfW-Effizienzhausstandards 55 und 70

Wer wird gefördert?

Schulträger

Wir hoch ist die Förderung?

Rucksackförderung zu den einschlägigen Förderprogrammen des Kultus- und des Finanzministeriums: 60 € (bzw. 120 €) pro m² und max. 500.000 € (bzw. 1.200.000 €) bei Erreichen von KfW 70 (bzw. KfW 55)

Stand: 19.12.2019

Quellen: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und Klimaschutz und Energieagentur Baden Württemberg GmbH