BAFA Förderprogramm BEG „Bundesförderung für effiziente Gebäude“

Was ist die BEG?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  •  Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  •  Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  •  Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Infografik enthält die Fördertatbestände mit einer Förderung von bis zu 45 % für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung, Fachplanung und BaubegleitungQuelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen. Für die BEG gelten bestimmte (technische) Voraussetzungen und Einschränkungen. Einen Überblick erhalten Sie im allgemeinen Merkblatt und Infoblatt  zum Thema.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Alle wichtigen Informationen rund um die Antragstellung finden Sie im Bereich Informationen zur Antragstellung.

Im Rahmen der Antragstellung in der BEG  EM ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Dieser ist grundsätzlich für das Bauvorhaben vorhabenbezogen unabhängig zu beauftragen.

Dies gilt für:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anträge mit einem iSFP-Bonus
  • Fachplanung und Baubegleitung

Bei den förderfähigen Maßnahmen

  • Heizungsoptimierung

ist die Einbindung eines EEE optional.

Ein EEE unterstützt den Antragsteller bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Vor Antragstellung beim BAFA erstellt der EEE eine technische Projektbeschreibung (TPB) der geplanten Maßnahme und übergibt dem Antragstellenden danach die sogenannte TPB-ID. Diese ID wird bei Antragstellung im Online-Antragsformular des BAFA abgefragt.

Nach Fertigstellung der Maßnahme erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN). Der TPN bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Nach Fertigstellung der TPN erhält der EEE eine sogenannte TPN-ID, die er dem Antragstellenden übergibt. Die TPN-ID wird beim Einreichen des Online-Verwendungsnachweises beim BAFA vom Antragstellenden abgefragt.

Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de.

Quelle Texte und Bilder : BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Homepage – Aktualisiert Januar 2024

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