1. Digitalisierung nach Maß – mit dem Förderprogramm „go-digital“ (bundesweit)

Beratungszuschuss für Entwicklung und Realisierung zu

  • „IT-Sicherheit“
  • „Digitale Markterschließung“
  • „Digitalisierte Geschäftsprozesse“

50 % Zuschuss auf einen maximalen Beratertagessatz

  • von 1.100 €
  • max. 30 Tage
  • innerhalb 6 Monate

Maximale Förderhöhe – 33.000 €

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2. Finanzierung mit der Digitalisierungsprämie; Förderung von Digitalisierungsvorhaben von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen (Baden-Württemberg)

  • Zuschuss (zum zinsverbilligten Darlehen) bis 10.000 € für Anschaffung von IKT-Hard- und Software, die zum Fortschritt der betriebsinternen Digitalisierung beiträgt sowie Mitarbeiterschulung
  • Für Projektkosten zwischen 10.000 € und 100.000 €
  • von 10.000 € bis 50.000 €: 5.000 €
  • über 50.000 € bis 100.000 €: 10 % des Bruttodarlehensbetrages Was ist möglich? (Auszug)
  • Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme • Implementierung additiver Fertigungsverfahren (z. B. 3D-Druck)
  • Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen)
  • Digitalisierung der Wertschöpfungskette; Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce / e-procurement)
  • Aufbau von digitalen Plattformen
  • Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung • Einführung datenbasierter Dienstleistungen (zum Beispiel durch künstliche Intelligenz-Anwendungen)
  • Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
  • Initialisierung der Nutzung von Cloud-Technologie
  • Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts
  • Implementierung eines Social-Media-Kommunikationskonzepts
  • Einführung digitaler Vertriebskanäle, inklusive Aufbau des elektronischen Handels, unter Verwendung mobiler Betriebsgeräte (mobile e-commerce)

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3. Finanzierung mit dem Digitalisierungbonus; Förderung von Digitalisierungsvorhaben von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen (Bayern)

Digitalbonus Standard

Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die Förderung erfolgt für die
2.1 Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und
2.2 Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen.

Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen. Sie können den Digitalbonus Standard mit dem Digitalkredit kombinieren. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 25.000 Euro betragen und 200.000 Euro nicht übersteigen. Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von über 200.000 Euro, können Sie nur einen Digitalkredit erhalten. Eine Kombination des Digitalbonus Standard mit dem Digitalbonus Plus ist nicht möglich.

Zuwendungsempfänger: Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im
Freistaat Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt. Zur Ermittlung
der Mitarbeiterzahl, des Jahresumsatzes und der Bilanzsumme von KMU, ist die
Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 heranzuziehen.

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4. Förderprogramm Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen (Hessen)

Mit dem Förderprogramm „Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen“ erhalten Sie bis zu 10.000 Euro zu Ihrem Digitalisierungsprojekt.

Gefördert werden Projekte ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung erfolgt bei der WIBank.

Antragsberechtigt sind:

  • Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen.

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen, einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

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5. KFW – ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit (bundesweit)

Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit fördert die KFW den Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovations­vorhaben

  • Investitionen
  • Betriebsmittel

Einige Beispiele für Digitalisierungs­vorhaben:

Vernetzung von ERP- und Produktions­systemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0).
Entwicklung und Implemen­tierung eines IT- und/oder Daten­sicherheits­konzepts, um Unternehmens­daten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren.
Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebs­kanäle zum Aufbau digitaler Plattform­konzepte und des elektronischen Handels.
Additive Fertigungs­verfahren wie 3D-Druck, als neue innovative Produktions­methode in der Fertigung.
Ausbau innerbetriebliche Breitband­netze für eine höhere Daten­übertragungs­rate im Unternehmen
und vieles mehr. (Quelle KFW)

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