BALM-Förderung von Berufskraftfahrer-Ausbildungsverhältnissen

Neue Regelung! Mit dem Abschluss des Ausbildungsvertrages muss gewartet werden, bis der Zuwendungsbescheid zugestellt wurde.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin. Pro Ausbildungsverhältnis werden pauschal 50.000 Euro als Aufwendungen anerkannt.

Fristen zur Antragstellung: Die Antragsfrist begann in 2024 am 24. April und endet am  02.09.2024. Wenn der Start oder das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, verschiebt sich der Termin entsprechend auf den folgenden Werktag.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Bezugsgröße ist die max. Pauschalförderung für Ausbildungsverhältnisse von 50.000 €.

Bei kleinen Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte oder der Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz übersteigt nicht 10 Mio. EUR) 70%:

15.190 € nach dem 1. Jahr
10.640 € nach dem 2. Jahr und
9.170 € nach dem 3. Jahr
in der Summe 35.000 €.


Bei mittleren Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte oder ein Jahresumsatz von unter 50 Mio.Euro oder die Jahresbilanz übersteigt nicht 43 Mio. EUR) 60%:

13.020 € nach dem 1. Jahr
9.120 € nach dem 2. Jahr und
7.860 € nach dem 3. Jahr
in der Summe 30.000 €.


Bei großen Unternehmen 50%:

10.850 € nach dem 1. Jahr
7.600 € nach dem 2. Jahr und
6.550 € nach dem 3. Jahr
in der Summe 25.000 €.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Werk-oder Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter schweren Nutzfahrzeugen sind.  Als schwere Nutzfahrzeuge im Sinne dieser Förderrichtlinie gelten Kraftfahrzeuge,deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt. Für die Antragsstellung reicht ein Fahrzeug über 7,5 t.
Bewilligungen über die Förderung betrieblicher Ausbildungsverhältnisse stehen unter der auflösenden Bedingung, dass der Abschluss eines
Ausbildungsvertrages zum/zur Berufskraftfahrer-in, innerhalb von zwei Monaten ab Bekanntgabe des jeweiligen Zuwendungsbescheides, in Form einer Kopie des wirksam abgeschlossenen Ausbildungsvertrags nachgewiesen wird.
Wird die Zuwendung für mehrere Ausbildungsverhältnisse in einem Zuwendungsbescheid gewährt, so erfasst die auflösende Bedingung nur die nicht rechtzeitig nachgewiesenen Ausbìldungsverhältnisse. Die Pauschalbeträge werden gleichmäßig auf die betroffenen Ausbildungsmonate verteilt.
Die Teilverwendungsnachweise sind jeweils innerhalb der ersten drei Monate eines Kalenderjahres, für die absolvierten Ausbildungsmonate des vorangegangenen Kalenderjahres, vorzulegen.
Der letzte Teilverwendungsnachweis ist innerhalb von zwei Monaten nach Ausbildungsende vorzulegen.
Anträge zur Förderung der Ausbildung zum Berufskraftfahrer akzeptiert das BAG außerdem nur noch, wenn eine vom Ausbildungsbetrieb, und dem potenziellen Auszubildenden, unterschriebene Absichtserklärung vorliegt.

Nachdem das BALM über den Antrag entschieden hat, hat das Unternehmen demnach zwei Monate Zeit, um eine Kopie des Ausbildungsvertrages, und des Eintrags in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, vorzulegen.

Erläuterung Ablauf:

  1. Absichtserklärung vom Auszubildenden, und gegebenenfalls Eltern (falls noch nicht volljährig), unterschreiben lassen.
  2. Antrag zur Förderung mit Absichtserklärung zum BALM senden.
  3. Ausbildungsvertrag schließen (unterschreiben lassen)! Das Ausbildungsvertragsdatum darf nicht vor dem Einstelldatum des Antrages beim BALM und muss auch nach dem Unterschriftsdatum der Absichtserklärung liegen (sonst ist es ja keine Absichtserklärung mehr).
    Ausbildungsvertrag an die IHK übermitteln.
  4. Nach Bescheidzustellung vom BALM an den Antragsteller (Empfangsdatum), ist innerhalb von 8 Wochen der unterschriebene Ausbildungsvertrag und das Eintragungsschreiben der IHK an das BALM zu versenden.

Kurzüberblick über das Förderprogramm BAG Ausbildung

Was: Ausbildungsverhältnisse von Auszubildenden zum/r Berufskraftfahrer/in

Wieviel: Von pauschal 50.000 €  50- 70 % je nach Unternehmensgröße

Wer: Unternehmen mit Werk- oder/und Güterkraftverkehr

Wie Sie am einfachsten die Ihnen zustehenden Förderungen erhalten:

Mit BAG-Förderservice+ profitieren Sie vom Förderprogramm Ausbildung.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Antragstellung
  • Zuwendungsbescheide – Prüfung und Verwaltung
  • Fristenkontrolle und Controlling
  • Verwendungsnachweise – Erstellung und Versand
  • Widerspruch bei Ablehnung von Anträgen und Auszahlungen
  • Mitteilung und Beratung bei Änderungen in der Verwaltungspraxis

 

Berechnungsbeispiel „Wir machen das für Sie“

  • für ein Güterkraftverkehr– oder Werksverkehr-Unternehmen
  • mit 6 Lkw über 7,5 Tonnen
  • Anträge für De-minimis, Aus- und Weiterbildung und EEN
  • Zufließende Mittel für den Antragsteller ca. 18 300,- € pro Jahr

Alle Leistungen für nur 295,- €, zzgl MwSt. vierteljährlich.

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

  • 1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
  • 2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
  • 3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
  • 4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
  • 5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
  • 6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
  • 7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
  • 8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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