BALM-Förderung von Berufskraftfahrer-Ausbildungsverhältnissen
Die nächste Öffnung des Antragsportals ist am 14.01.2026 und endet am 01.09.2026,
oder wenn alle Mittel in Bescheiden gebunden sind.
Was wird gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Die Bezugsgröße ist die max. Pauschalförderung für Ausbildungsverhältnisse von 50.000 €.
Bei kleinen Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte oder der Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz übersteigt nicht 10 Mio. EUR) 70%:
15.190 € nach dem 1. Jahr
10.640 € nach dem 2. Jahr und
9.170 € nach dem 3. Jahr
in der Summe 35.000 €.
Bei mittleren Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte oder ein Jahresumsatz von unter 50 Mio.Euro oder die Jahresbilanz übersteigt nicht 43 Mio. EUR) 60%:
13.020 € nach dem 1. Jahr
9.120 € nach dem 2. Jahr und
7.860 € nach dem 3. Jahr
in der Summe 30.000 €.
Bei großen Unternehmen 50%:
10.850 € nach dem 1. Jahr
7.600 € nach dem 2. Jahr und
6.550 € nach dem 3. Jahr
in der Summe 25.000 €.
Wer wird gefördert?
Nachdem das BALM über den Antrag entschieden hat, hat das Unternehmen demnach zwei Monate Zeit, um eine Kopie des Ausbildungsvertrages, und des Eintrags in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, vorzulegen.
Erläuterung Ablauf:
- Antrag stellen und die Anzahl der BKF Auszubildenden angeben mit denen man einen Vertrag schließen möchte.
- Zuwendungsbescheid abwarten.
- Ausbildungsvertrag schließen (unterschreiben lassen)! Das Ausbildungsvertragsdatum/Unterschriftsdatum darf nicht vor dem Erstelldatum des Zuwendungsbescheides liegen.
- Nach Bescheidzustellung vom BALM an den Antragsteller (Empfangsdatum), ist innerhalb des Zuwendungsjahres (bis 31.12. eines jeden Jahres) der unterschriebene Ausbildungsvertrag und das Eintragungsschreiben der IHK an das BALM zu versenden.
Kurzüberblick über das Förderprogramm BAG Ausbildung
Was: Ausbildungsverhältnisse von Auszubildenden zum/r Berufskraftfahrer/in
Wieviel: Von pauschal 50.000 € 50- 70 % je nach Unternehmensgröße
Wer: Unternehmen mit Werk- oder/und Güterkraftverkehr
Wie Sie am einfachsten die Ihnen zustehenden Förderungen erhalten:
Mit BAG-Förderservice+ profitieren Sie vom Förderprogramm Ausbildung.
Unsere Leistungen für Sie:
- Antragstellung
- Zuwendungsbescheide – Prüfung und Verwaltung
- Fristenkontrolle und Controlling
- Verwendungsnachweise – Erstellung und Versand
- Widerspruch bei Ablehnung von Anträgen und Auszahlungen
- Mitteilung und Beratung bei Änderungen in der Verwaltungspraxis
Berechnungsbeispiel „Wir machen das für Sie“
- für ein Güterkraftverkehr– oder Werksverkehr-Unternehmen
- mit 6 Lkw über 7,5 Tonnen
- Anträge für De-minimis, Aus- und Weiterbildung und EEN
- Zufließende Mittel für den Antragsteller ca. 18 300,- € pro Jahr
Alle Leistungen für nur 295,- €, zzgl MwSt. vierteljährlich.

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com
