BALM Förderprogramm Weiterbildung

Für die neue Förderperiode 2024 

Anträge können vom 24.04.2024 bis 02.09.2024 gestellt werden. 

Vor einer Anmeldung zur Schulung muss ein Antrag gestellt werden!

Werk- und Güterkraftverkehr

Was wird gefördert?

Im Rahmen des BAG Förderprogramms Weiterbildung können zuwendungsberechtigte Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen erhalten.

Wie hoch ist die Förderung?

Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen können innerhalb des Förderhöchstbetrages je Unternehmen max. 2 Mio. Euro beantragt werden.

Max. werden pro Fahrzeug 1500,- € Kosten je Fahrzeug über 7,5 t anerkannt.

Ab dem 01.07.2024 können auch Anträge für mautpflichtige Fahrzeuge ab 3,501 Kg gestellt werden.

Diese Kosten multipliziert mit der Anzahl der zum 01. Dezember eines jeden Jahres, zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge (über 7,5 t / ab 01.07.2024 3,501t) ergeben den Förderhöchstbetrag.

Für die nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten (hier sind auch die Pauschalen für Stundenersatz und Tagespauschalen enthalten) erhält der Antragsteller einen Zuschuss von

70 % Auszahlung

für kleine Unternehmen. Mit weniger als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme die 10 Mio. EUR nicht übersteigt.

50 % Auszahlung

für große Unternehmen. Mit mehr als 250 Beschäftigte und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR bzw. einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. EUR.

 

60 % Auszahlung

für mittlere Unternehmen. Mit weniger als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme die 43 Mio. EUR nicht übersteigt.

Beispiel für mittleres Unternehmen

5 Fahrzeuge über 7,5 Tonnen x 900,- € = 4500,- € (60%).

Um jetzt als Mittleres Unternehmen diese 4 500,- € ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie Maßnahmen in Höhe von 7 500,- € (100%) bezahlt haben. Eingeschlossen in die Berechnung des Zahlbetrages sind die Erstattungsleistungen von 12,- € je Schulungsstunde je Teilnehmer und
eine Tagespauschale von 30, -€ je Teilnehmer.

 

Was sind Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Förderung?

Eine allgemeine Weiterbildungsmaßnahme ist ein Lehrgang, Seminar oder eine Schulung von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen unabhängig von der Zahl der Teilnehmer/innen (mindestens eine Person).

Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen sind branchenbezogene Lehrgänge, Seminare oder Schulungen, die jedoch nicht ausschließlich den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten in dem begünstigten Unternehmen betreffen, sondern die Qualifikationen vermitteln, die in hohem Maß auch auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind.

Vorbereitungslehrgänge

1.1 Vorbereitungslehrgang auf die Grundqualifikation für den Güterkraftverkehr
1.2 Vorbereitungslehrgang zum Erwerb der fachlichen Eignung Güterkraftverkehr
1.3 Vorbereitungslehrgang auf die externe Prüfung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin

Fahrsicherheit und -ökonomie

2.1 BBS (Behaviour Based Safety)
2.2 Eco-Training
2.3 Fahrsicherheit in Theorie und Praxis
2.4 Fahrtraining zu alternativen Lkw-Antrieben
2.5 Fahrzeugtechnik in Theorie und Praxis
2.6 Fuhrparksicherheitstraining
2.7 Gesundheitsschutz und Notfallvorsorge
2.8 Kurse zum Verhalten am Unfallort
2.9 Ladungssicherung auf dem Lkw (sofern nicht nach VDI)
2.10 Ladungssicherung nach Richtlinie VDI 2700 Blatt 1
2.11 Ladungssicherung nach Richtlinie VDI 2700a
2.12 Mobiler Lkw-Simulator
2.13 Perfektionstraining
2.14 Rangiertraining
2.15 Risikominderung bei Arbeits-/Verkehrsunfall
2.16 Schadensprävention
2.17 Spritsparendes Fahren
2.18 Wechselbrückentraining
2.19 Weiterbildung nach DVR-Richtlinien
2.20 Weiterbildung zu Hochvoltsystemen/-technik
2.21 Weiterbildung zum theoretischen und praktischen Umgang mit Feuerlöschern
2.22 Weiterbildung zum Umgang mit Schneeketten
2.23 Weiterbildung zur Abschlepp- und Bergungsfachkraft
2.24 Weiterbildung zur befähigten/sachkundigen Person für Ladungssicherungsmittel
2.25 Weiterbildung zur Brandschutzbeauftragten Person
2.26 Weiterbildung zur Bremsentechnik
2.27 Weiterbildung zur Nutzung automatisierter Schaltgetriebe (Retarder/Intarder)
2.28 Wirtschaftliches Fahren in Theorie
2.29 Zusatzqualifikation Geprüfter Fahrzeugkranführer/Geprüfte Fahrzeugkranführerin

Allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr

3.1 Deutsch für Nicht-Muttersprachler/Nicht-Muttersprachlerinnen
3.2 Fremdsprachenkurse
3.3 Weiterbildung im Bereich der Betreuung von Lkw-Fahrpersonal nach traumatischen Erlebnissen
3.4 Weiterbildung im Bereich Export
3.5 Weiterbildung im Bereich Flotten- und Fuhrparkmanagement
3.6 Weiterbildung im Bereich Frachtkostenmanagement
3.7 Weiterbildung im Bereich Fuhrparkcontrolling
3.8 Weiterbildung im Bereich Fuhrparkhalterhaftung
3.9 Weiterbildung im Bereich Kommunikation und Führung
3.10 Weiterbildung im Bereich operative und strategische Tourenplanung
3.11 Weiterbildung im Bereich Standort- und Logistikplanung
3.12 Weiterbildung im Bereich Tourendisposition und Fahrzeugkostenrechnung
3.13 Weiterbildung zu rechtlichen Vorschriften im Arbeitsrecht
3.14 Weiterbildung zu rechtlichen Vorschriften im Güterkraftverkehr
3.15 Weiterbildung zu rechtlichen Vorschriften im Transportrecht
3.16 Weiterbildung zu rechtlichen Vorschriften im Zollrecht
3.17 Weiterbildung zu rechtsicheren Fracht- und Speditionsverträgen/Vertragsrecht
3.18 Weiterbildung zu Sozialvorschriften (Lenk-, Ruhe-, Arbeitszeiten)
3.19 Weiterbildung zu Transportversicherungen/Risikomanagement
3.20 Weiterbildung zum Umsatzsteuerrecht im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr/Warenverkehr
3.21 Weiterbildung zur Nutzung von Internet-Frachtenbörsen
3.22 Weiterbildung zur Nutzung von Telematiksystemen
4.1 AutoCAD Programmierung Einführung
4.2 AutoCAD Programmierung Vertiefung / Spezialisierung
4.3 Beladen und Vorbereiten von Möbeltransportern
4.4 Ladungssicherung für den Umzugsverkehr
4.5 Ladungssicherung für Schwer- und Sonderlasten
4.6 Transport- und Tragetechnik
4.7 Übersee- und Spezialverpackungen
5.1 Bachelor mit Schwerpunkt (internationale) Logistik, Supply Chain Management
5.2 Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin Fachrichtung Logistik
5.3 Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme und Güterkraftverkehr
5.4 Geprüfter Kraftverkehrsmeister/Geprüfte Kraftverkehrsmeisterin
5.5 Geprüfter Logistikmanager/Geprüfte Logistikmanagerin
5.6 Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin
5.7 Kranlehrer/Kranlehrerin
5.8 Vorbereitungskurs zur Ausbildereignungsprüfung

Weiterbildungen für bestimmte Transportarten

4.1 AutoCAD Programmierung Einführung
4.2 AutoCAD Programmierung Vertiefung / Spezialisierung
4.3 Beladen und Vorbereiten von Möbeltransportern
4.4 Ladungssicherung für den Umzugsverkehr
4.5 Ladungssicherung für Schwer- und Sonderlasten
4.6 Transport- und Tragetechnik
4.7 Übersee- und Spezialverpackungen

Weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr

5.1 Bachelor mit Schwerpunkt (internationale) Logistik, Supply Chain Management
5.2 Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin Fachrichtung Logistik
5.3 Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme und Güterkraftverkehr
5.4 Geprüfter Kraftverkehrsmeister/Geprüfte Kraftverkehrsmeisterin
5.5 Geprüfter Logistikmanager/Geprüfte Logistikmanagerin
5.6 Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin
5.7 Kranlehrer/Kranlehrerin
5.8 Vorbereitungskurs zur Ausbildereignungsprüfung

Digitale Instrumente und Informationstechnologien

6.1 Cyber Security Officer
6.2 Fachkraft für Datenschutz/Datenschutzbeauftragte Person
6.3 Weiterbildung von Mitarbeitenden in der Logistik/Disposition/Fahrenden bei der Einführung einer neuen Logistiksoftware
6.4 Weiterbildung zum Umgang mit Logistiksoftware
6.5 Weiterbildung zum Umgang mit Tablets, Smartphones mit Logistiksoftware
6.6 Weiterbildung zur eigenständigen Entwicklung von Tools für die Prozessoptimierung
6.7 Weiterbildung zur Einführung/Bearbeitung des eFrachtbriefs
6.8 Weiterbildung zur Feststellung und Bewertung des Digitalisierungsbedarfs und -potenzials
6.9 Weiterbildung zur Gewährleistung der Datensicherheit und Datenhoheit bei der Digitalisierung von Unternehmensprozessen

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

7.1 Praktische Fahrertrainings im öffentlichen Verkehrsraum zum wirtschaftlichen Fahren
7.2 Praktische Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings
7.3 Praktische Übungen in einem leistungsfähigen Simulator

E-Learning und Blended-Learning

Weiterbildungsmaßnahmen in Form von E-Learning
(zeitgleiche virtuelle Verknüpfung von Lehrgangsteilnehmern und Dozenten) und Blended Learning (Mischform aus E-Learning und realer Begegnung von Weiterbildungsteilnehmern und Dozenten) sind förderfähig.
Neben den sonstigen Fördervoraussetzungen muss auch bei Fernseminaren
– das Lehrgangspersonal die Qualifikationen nach Nr. 4.2 der Richtlinie „Weiterbildung“ erfüllen,
– der Verwendungsnachweis die Maßgaben von Nr. 7.2 der Richtlinie „Weiterbildung“ erfüllen,
– eine nachweisbare, gleichzeitige virtuelle Präsenz des Lehrgangspersonals und der Weiterbildungsteilnehmer gegeben sein.

Kurzüberblick über das Förderprogramm BAG Weiterbildung

Was: Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten

Wieviel: Von max. 1.500 € Weiterbildungskosten je nach Unternehmensgröße hiervon 50 – 70 %

Wer: Unternehmen mit Werk- oder/und Güterkraftverkehr

Wie Sie am einfachsten die Ihnen zustehenden Förderungen erhalten:

Mit BAG-Förderservice+ profitieren Sie vom Förderprogramm Weiterbildung.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Antragsstellung
  • Zuwendungsbescheide-Prüfung und Verwaltung
  • Fristenkontrolle und Controlling
  • Verwendungsnachweise-Erstellung und Versand
  • Widerspruch bei Ablehnung von Anträgen und Auszahlungen
  • Mitteilung und Beratung bei Änderungen in der Verwaltungspraxis

Berechnungsbeispiel, Auszahlung einer Mitarbeiter-Weiterbildung

  • für ein Güterkraftverkehr– oder Werksverkehr-Unternehmen
  • 10 Teilnehmer und 1 Schulungstag zu 7 Schulungsstunden
  • Seminarkosten 1.450 Euro
  • Auszahlungen von 1.295 bis 1.813 Euro je nach Unternehmensgröße

 

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

  • 1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
  • 2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
  • 3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
  • 4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
  • 5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
  • 6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
  • 7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
  • 8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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