BALM Förderprogramm Weiterbildung

Für die neue Förderperiode 2024 wird der Antragsstart Mitte, Ende März 2024 erwartet.

Anträge konnten ab dem 16.01.2023 bis zum 30.11.2023 gestellt werden.

Vor einer Anmeldung zur Schulung muss ein Antrag gestellt werden!

Werk- und Güterkraftverkehr

Was wird gefördert?

Im Rahmen des BAG Förderprogramms Weiterbildung können zuwendungsberechtigte Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen erhalten.

Wie hoch ist die Förderung?

Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen können innerhalb des Förderhöchstbetrages je Unternehmen max. 2 Mio. Euro beantragt werden.

Max. werden pro Fahrzeug 1500,- € Kosten je Fahrzeug über 7,5 t anerkannt.
Diese Kosten multipliziert mit der Anzahl der zum 01. Dezember eines jeden Jahres, zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge (über 7,5 t) ergeben den Förderhöchstbetrag.

Für die nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten (hier sind auch die Pauschalen für Stundenersatz und Tagespauschalen enthalten) erhält der Antragsteller einen Zuschuss von

70 % Auszahlung

für kleine Unternehmen. Mit weniger als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme die 10 Mio. EUR nicht übersteigt.

50 % Auszahlung

für große Unternehmen. Mit mehr als 250 Beschäftigte und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR bzw. einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. EUR.

 

60 % Auszahlung

für mittlere Unternehmen. Mit weniger als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme die 43 Mio. EUR nicht übersteigt.

Beispiel für mittleres Unternehmen

5 Fahrzeuge über 7,5 Tonnen x 900,- € = 4500,- € (60%).

Um jetzt als Mittleres Unternehmen diese 4 500,- € ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie Maßnahmen in Höhe von 7 500,- € (100%) bezahlt haben. Eingeschlossen in die Berechnung des Zahlbetrages sind die Erstattungsleistungen von 12,- € je Schulungsstunde je Teilnehmer und
eine Tagespauschale von 30, -€ je Teilnehmer.

 

Was sind Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Förderung?

Eine allgemeine Weiterbildungsmaßnahme ist ein Lehrgang, Seminar oder eine Schulung von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen unabhängig von der Zahl der Teilnehmer/innen (mindestens eine Person).

Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen sind branchenbezogene Lehrgänge, Seminare oder Schulungen, die jedoch nicht ausschließlich den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten in dem begünstigten Unternehmen betreffen, sondern die Qualifikationen vermitteln, die in hohem Maß auch auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind.

 

Vorbereitungslehrgänge

1.1 Vorbereitungslehrgang auf die Grundqualifikation

1.2 Vorbereitungslehrgang zum Erwerb der fachlichen Eignung Güterkraftverkehr gemäß Berufszugangsverordnung (GBZUgV), Verkehrsleiter

1.3 Vorbereitungslehrgang auf die externe Prüfung zum Berufskraftfahrer

Fahrsicherheit und -ökonomie

2.1 Wirtschaftliches Fahren (nicht BKrFQG) und Weiterbildungsmaßnahmen zu alternativen Antrieben

2.2 Ladungssicherung (nicht BKrFQG)

2.3 Schadensprävention (nicht BKrFQG)

2.4 Fahrsicherheit (nicht BKrFQG) und geprüfte/r Fahrzeugkranführer/in (IHK)

2.5 BBS (Behaviour Based Safety: Schulung zur Verhaltensänderung zum Zwecke der Arbeitssicherheit)

2.6 Kurse zum Verhalten am Unfallort für Fahrerlaubnisinhaber

Allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr

3.1 Rechtliche Vorschriften im Güterkraftverkehr, Sozialvorschriften, Transportrecht, Arbeitsrecht, Zollrecht (nicht BKrFQG)

3.2 Fuhrparkdisposition Fahrzeug- und Fahrerdisposition

3.3 Fremdsprachen für Fahrer und Disponenten sowie Deutschkurse für nicht Deutsch-Muttersprachler

3.4 Kommunikations- und Verhaltenstraining für Fahrer und Disponenten (nicht BKrFQG)

Weiterbildungen für bestimmte Transportarten

4.1 Möbel-/Umzugsgutbeförderung Schulungen zu Hebe- und Tragetechniken sowie zum Verpacken

4.2 Schwergutbeförderung CAD Schulung (nur, wenn Schulung nicht im Rahmen des Erwerbs der Software erfolgt)

Weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr

5.1 Fortbildung zum geprüften Verkehrsfachwirt/Fachwirt für Güterverkehr und Logistik

5.2 Geprüfter Betriebswirt/Fachrichtung Logistik

5.3 Geprüfter Logistikmeister

5.4 Geprüfter Kraftverkehrsmeister

5.5 Vorbereitungskurs zur Ausbildereignungsprüfung nach Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

5.6 Bachelorstudiengänge mit Branchenbezug werden 2020 förderfähig: Im BAG Förderprogramm Weiterbildung können ab der Förderperiode 2020 auch Bachelor Studiengänge gefördert werden. Voraussetzung ist, dass sie einen Branchenbezug aufweisen und als eine weiterführende Qualifikation nach einer Ausbildung angetreten werden.

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

6.1 Praktische Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator nach § 5 BKrFQG in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 2 BKrFQV

6.2 Praktische Fahrertrainings im öffentlichen Verkehrsraum zum wirtschaftlichen Fahren (z. B. energiesparende Fahrweise)

E-Learning und Blended-Learning

Weiterbildungsmaßnahmen in Form von E-Learning
(zeitgleiche virtuelle Verknüpfung von Lehrgangsteilnehmern und Dozenten) und Blended Learning (Mischform aus E-Learning und realer Begegnung von Weiterbildungsteilnehmern und Dozenten) sind förderfähig.
Neben den sonstigen Fördervoraussetzungen muss auch bei Fernseminaren
– das Lehrgangspersonal die Qualifikationen nach Nr. 4.2 der Richtlinie „Weiterbildung“ erfüllen,
– der Verwendungsnachweis die Maßgaben von Nr. 7.2 der Richtlinie „Weiterbildung“ erfüllen,
– eine nachweisbare, gleichzeitige virtuelle Präsenz des Lehrgangspersonals und der Weiterbildungsteilnehmer gegeben sein.

Kurzüberblick über das Förderprogramm BAG Weiterbildung

Was: Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten

Wieviel: Von max. 1.500 € Weiterbildungskosten je nach Unternehmensgröße hiervon 50 – 70 %

Wer: Unternehmen mit Werk- oder/und Güterkraftverkehr

Wie Sie am einfachsten die Ihnen zustehenden Förderungen erhalten:

Mit BAG-Förderservice+ profitieren Sie vom Förderprogramm Weiterbildung.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Antragsstellung
  • Zuwendungsbescheide-Prüfung und Verwaltung
  • Fristenkontrolle und Controlling
  • Verwendungsnachweise-Erstellung und Versand
  • Widerspruch bei Ablehnung von Anträgen und Auszahlungen
  • Mitteilung und Beratung bei Änderungen in der Verwaltungspraxis

Berechnungsbeispiel, Auszahlung einer Mitarbeiter-Weiterbildung

  • für ein Güterkraftverkehr– oder Werksverkehr-Unternehmen
  • 10 Teilnehmer und 1 Schulungstag zu 7 Schulungsstunden
  • Seminarkosten 1.450 Euro
  • Auszahlungen von 1.295 bis 1.813 Euro je nach Unternehmensgröße

 

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

  • 1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
  • 2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
  • 3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
  • 4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
  • 5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
  • 6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
  • 7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
  • 8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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