Arbeitsagentur Führerschein C/CE – Förderung über TQ1
TQ1– Güter befördern Qualifizierungsziel
Berufskraftfahrer Teilqualifikation. Grundausbildung Dauer 11 Wochen
Ziel der Maßnahme: Ausbildung zum qualifizierten Berufskraftfahrer
Wie hoch ist die Förderung?
Diese Teilqualifizierung erhält eine 100 % Förderung und einen 50 % Lohnkostenzuschuss.
Wer wird gefördert?
Unternehmen, die die geeignete Zielgruppe zum qualifizierten Berufskraftfahrer ausbilden lassen.
Falls sich bei Ihnen Arbeitslose melden, können diese auch vor Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis diesen Kurs absolvieren. Diese Bewerber werden dann mit Jobzusage von der Arbeitsagentur gefördert.
Inhalte der Qualifizierung u.a.:
- Komplette Führerscheinausbildung – Führerschein Klasse CE
- Fahrzeugtechnik
- Fahrphysik
- Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
- Verkehrsgeografie
- Tourenplanung
- elektr. Bordtechnik
- Verhalten bei Unfällen und Umweltschutz
- Ablieferung und Übergabe Transportgut
- Wartung, Pflege, Störungssuche
- Gewöhnungsfahrten im öffentlichen Straßenverkehr
- Gefahrgutfahrerschulung (ADR + Basiskurs)
- Gabelstaplerfahrerausbildung
- Ladungssicherung nach VDI 2700a
Zielgruppen
- Ungelernte
- mit abgeschlossener Berufsausbildung 4 Jahre nicht mehr im erlernten Beruf gearbeitet
- Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Berufsrückkehrer
- Wiedereinsteiger.
Teilnahmevoraussetzungen
- GV – Mindestalter 21 Jahre
- Fahrerlaubnis Klasse B/BE
- Eignungsfeststellung durch den Bildungsträger / Arbeitsagentur
- Arbeitsmedizinische Untersuchung
- Klasse CE – Ärztliche Untersuchung
- Augenärztliche Untersuchung
- Erste Hilfe Ausbildung
Zeitraum und Dauer
5 bis 6 Monate davon bis zu 2 Monate Praktikum
5 bis 6 Monate davon bis zu 2 Monate Praktikum
Der geförderte Kursinhalt hat einen Wert von 12 500 ,- €
Fragen hierzu?
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Tel. 06203 4202410,
E-Mail: info@weick-consulting.com