Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen (Hessen)

AKTUELL sind keine neuen Bewerbungen für eine Antragstellung in der nächsten Förderperiode für das Jahr 2024 möglich. Wann neue Bewerbungen möglich sind finden Sie hier https://www.wibank.de/digital-zuschuss .

Weitere Antragstellungen sind erst ab 2020 möglich. Die Förderbedingungen sowie Fristen für das nächste Förderjahr werden auf der Homepage veröffentlicht.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 10.000 EUR.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 EUR betragen.

Wer wird gefördert – Antragsberechtigte

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen

Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung

Gefördert werden
  • die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Lieferbeziehungen sowie
  • die Verbesserung der Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

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Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Stand 20.12.2019

Quelle Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und Förderdatenbank des BMWi

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