Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen (Hessen)

AKTUELL sind keine neuen Bewerbungen für eine Antragstellung in der nächsten Förderperiode für das Jahr 2024 möglich. Wann neue Bewerbungen möglich sind finden Sie hier https://www.wibank.de/digital-zuschuss .

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 10.000 EUR.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 EUR betragen.

 

Wer wird gefördert – Antragsberechtigte

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen

Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung

Gefördert werden
  • die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Lieferbeziehungen sowie
  • die Verbesserung der Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

Sicher von diesem Förderprogramm über den Förderservice profiteren.

Quelle Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und Förderdatenbank des BMWi

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.

2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.

4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.

5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.

7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

Fragen hierzu?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel.
06203 6799 880,
E-Mail:
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