NRW.BANK Digitalisierungskredit (Nordrhein-Westfalen)
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR.
Ein Höchstbetrag besteht nicht. Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. EUR ist die besondere förderpolitische Bedeutung des Vorhabens darzulegen.
Ein höherer Finanzierungsbedarf kann auch im Rahmen des Programms NRW.BANK Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft begleitet werden.
Bei Unternehmen ist optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank oder einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen möglich.
Wer wird gefördert – Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. EUR, die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind, sowie Angehörige der Freien Berufe.
Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Investitionsvorhaben in den Bereichen „Digitale Produktion und Verfahren”, „Digitale Produkte” und „Digitale Strategie und Organisation” wie z.B.:
- Digitale Produktion und Verfahren
- Integration/ Einbindung von digitalen Kundenschnittstellen (CRM-Systeme) an das Produktionsleitsystem (Manufacturing Execution System),
- vollumfängliche Vernetzung der Ressourcenplanung (ERP-System) und der Produktionssysteme,
- Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze (> 100 MBit/s symmetrisch),
- Digitale Produkte
- Aufbau und Verbesserung von digitalen Plattformen,
- Entwicklung vorausschauender Instandhaltungsanwendungen sowie produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware,
- Entwicklung von digitalen Standards und Normen,
- Digitale Strategien und Organisation
- Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie,
- Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien,
- Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzepts.
Voraussetzungen:
Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Nicht gefördert werden:
- Umschuldungen,
- Unternehmen aus dem Sektor Fischerei/Aquakultur sowie aus dem Bereich der Primärerzeugung der im Anhang I EU-Vertrag aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse sowie
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Stand 03.04.2019
Stand 23.12.2019
Quelle NRW.Bank und Förderdatenbank
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