NRW.BANK Digitalisierung und Innovation (Nordrhein-Westfalen)
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR.
Ein Höchstbetrag besteht nicht. Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. EUR ist die besondere förderpolitische Bedeutung des Vorhabens darzulegen.
Ein höherer Finanzierungsbedarf kann auch im Rahmen des Programms NRW.BANK Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft begleitet werden.
Bei Unternehmen ist optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank oder einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen möglich.
Wer wird gefördert – Antragsberechtigte
Unternehmen,
Stiftungen,
Angehörige der freien Berufe.
Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung
Sie können ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben erhalten.
Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren wie z.B.:
- Integration von digitalen Schnittstellen/Workflows zur medienbruchfreien Datendurchgängigkeit über verschiedene IT-Systeme zur vollumfänglichen Vernetzung der Ressourcenplanung und Produktions- und Dienstleistungssysteme; auch mit Lieferanten und Kunden,
- Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen etc.) oder
- Integration mobiler Betriebsgeräte in die Steuerung von Produktion und Dienstleistungen, Vernetzung von Geräten, Neueinbindung von Hardware.
Digitale Produkte und Leistungen wie z.B.:
- Aufbau von digitalen Plattformen (Software),
- Entwicklung produkt-/leistungsbegleitender Software und/oder Anwendersteuerungssoftware (Apps etc.) oder
- Entwicklung und/oder Anwendung von (digitalen) Standards und Normen.
Digitale Strategie und Organisation wie z.B.:
- Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
- Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien
- Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzept
Voraussetzungen:
- Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
- Ihr Vorhaben verspricht einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.
- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
Nicht gefördert werden:
- Vorhaben von Unternehmen aus dem Sektor Fischerei/Aquakultur sowie aus dem Bereich der Primärerzeugung der im Anhang I EU-Vertrag aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse
- Vorhaben für exportbezogene Tätigkeiten und solche, die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienenErwerb von
- Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports
- Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben, sowie Anschlussfinanzierungen und Zinsanpassungen
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Alleinige Förderung von Baumaßnahmen
Leistungen des Weick Consulting Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen.
2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.
4. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.
6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com