Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Gutscheine (Nordrhein-Westfalen)

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:

    • MID-Digitalisierung: bis zu 15.000 € (Bagatellgrenze: 4.000 €)
    • MID- Analyse: bis zu 15.000 € (Bagatellgrenze: 4.000 €)
    • MID-Innovation: bis zu 40.000 € (Bagatellgrenze: 10.000 €)
  • Förderumfang (für alle 3 Varianten): 50% der erforderlichen Ausgaben
  • Förderdauer: 6, 9 oder 12 Monate

Wichtig: Jedes Unternehmen kann in der Regel innerhalb von 2 Jahren nur eine Gutscheinvariante in Anspruch nehmen.

Wer wird gefördert – Antragsberechtigte

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die innovative Entwicklung sowie die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.

Sie können den Zuschuss als Gutschein in folgenden Varianten erhalten:

  • MID-Digitalisierung (umfassender Digitalisierungsauftrag rund um die Entwicklung und Weiterentwicklung von Produkten, Produktionsverfahren) mit den Förderschwerpunkten:

    • Digitale Produkte und Dienstleistungen – Intelligente Applikationen unterstützen Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel
    • Digitale Prozesse – Soft- und Hardwarelösungen für smarte unternehmensinterne Prozesse
  • MID-Analyse (Technologieanalysen für Produkt- oder Dienstleistungsinnovationen und innovative Produktionsverfahren)
  • MID-Innovation (Forschung, Entwicklung und Umsetzung)

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben, die auf den Aufbau, die Entwicklung oder Optimierung interner Geschäftsprozesse abzielen
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre Geschäftsidee lässt nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen.
  • Ihre Auftragsvergabe erfolgt nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen.
  • Das auftragnehmende Unternehmen hat seinen Sitz in der EU.
  • Das auftragnehmende Unternehmen kann nicht zugleich auftraggebendes Unternehmen in derselben Gutscheinvariante sein.
  • Sie vergeben keine Unteraufträge im Rahmen der Leistungserbringung, auch nicht an freiberuflich Mitarbeitende.
  • Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin weist in dem entsprechenden Themengebiet einschlägige Referenzen/Kompetenzen auf.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nicht mit Zuschüssen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen kombinieren.

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.

2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.

4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.

5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.

7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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