Mittelstand innovativ – Innovations- und Digitalisierungsassistent (Nordrhein-Westfalen)

AKTUELL: Programm- und Antragsstop ab dem 01.10.2019

Ab dem 1. Oktober 2019 werden vorerst keine Anträge mehr im Programm Mittelstand.innovativ! entgegengenommen. Anträge mit postalischem Eingang beim Projektträger Jülich nach dem 30. September 2019 werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Förderung soll 2020 mit einer Neuausrichtung des Programms wieder aufgenommen werden.

Art und Höhe der Förderung:

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses beträgt max. 22.500 EUR pro Jahr für die Dauer von zwei Jahren.
Beschäftigt ein Unternehmen bereits wenigstens einen Hochschulabsolventen weniger als fünf Jahre, beträgt der Zuschuss max. 15.000 EUR pro Jahr.

Wer wird gefördert – Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, von denen maximal fünf einen akademischen Abschluss vorweisen, mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand.innovativ!” innovative mittelständische Unternehmen. Das Programm besteht aus den Komponenten Innovations- und Digitalisierungsgutschein sowie Innovations- und Digitalisierungsassistent.
Gefördert wird die Beschäftigung von neu einzustellenden Universitäts- und Fachhochschulabsolventen aus dem Bereich der Ingenieurs-, Natur-, Wirtschafts-, Sozial- oder Geisteswissenschaften zur Bearbeitung von Innovations- bzw. Digitalisierungsprojekten.
Ziel ist es, Wissen und Technologie von den Hochschulen zu kleinen Unternehmen zu transferieren.

Voraussetzungen:

Der Hochschulabschluss darf bei der Arbeitsaufnahme nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Angestrebt wird eine unbefristete Beschäftigung. Die Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses beträgt 24 Monate.
Es muss mindestens das tariflich vereinbarte Entgelt gezahlt werden.
Im Zeitpunkt der Antragstellung darf der Assistent noch nicht eingestellt sein.
Beschäftigungsverhältnisse mit Personen, die gleichzeitig Anteilseigner an dem Unternehmen sind, sowie Personen, deren Familienmitglieder ersten oder zweiten Grades Anteilseigner an dem Unternehmen bzw. dessen Geschäftsführer sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Stand 23.12.2019

Quelle Projektträger Jülich und Förderdatenbank

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