Kredit Innovation (Hamburg)

Art und Höhe der Förderung:

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens 25.000 EUR und maximal 1,5 Mio. EUR (in Ausnahmefällen bis 2 Mio. EUR).
Es sollen Eigenmittel in Höhe von 7,5% des Vorhabens zur Verfügung stehen.
Die Darlehensvergabe ist mit einer obligatorischen Haftungsfreistellung in Höhe von 70% für die Hausbank verbunden.

Antragsberechtigte – Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind nicht-börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Investitionsort in Hamburg.

Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand

Mitfinanziert werden Investitionen und Betriebsmittel für

  • Markteinführung und Wachstum mit bereits entwickelten innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen,
  • die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen,
  • die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen, Prozessen und Organisationsmethoden sowie
  • das Wachstum innovativer Start-ups.

Fördervoraussetzungen

Der Antragsteller muss mindestens einen vollständigen Jahresabschluss vorlegen können.
Das Unternehmen muss innovativ sein und das geförderte Vorhaben muss mindestens einem der definierten Förderkriterien des Europäischen Investitionsfonds (EIF) entsprechen.
Die Investition muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Was nicht gefördert wird

Sanierungsdarlehen, Finanzleasing, Unternehmen in Schwierigkeiten, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen sowie sogenannte In-Sich-Geschäfte werden nicht gefördert.

Stand 20.12.2019

Quelle Hamburgische Investitions- und Förderbank und Förderdatenbank des BMWi

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